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Geburt eines Kindes nach Eheschließung in DK (Gelesen: 3.803 mal)
Victoria80
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26.02.2017 um 12:30:17
 
Hallo,

mein Mann (indisch) und ich (deutsch) haben in 2014 in DK geheiratet. Seit Ende 2014 lebt mein Mann mit mir in DE. Eine Urkundenüberprüfung hat nie stattgefunden, wir haben auch die Ehe in DE nie nachregistrieren lassen, da die dänische Eheurkunde überall problemlos anerkannt wurde.
Ich habe immer wieder gehört, dass eine Nachregistrieung in DE sinnvoll ist, wenn man mal Kinder möchte. Nun erwarten wir unser erstes Kind!
Am Anfang der Schwangerschaft war ich bei unserem zuständigen Standesamt und habe nachgefragt, ob es Probleme geben kann, wenn wir keine deutsche Eheurkunde haben. Die Dame meinte die Eheurkunde aus DK reiche aus, nur die Geburtsurkunde meines Mannes müsse von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden (haben wir bereits erledigt). Ich habe explizit nochmal nachgefragt, ob auch keine Urkundenüberprüfung angestoßen wird, um die Geburtsurkunde meines Mannes zu überprüfen und sie meinte nein. Wenn ich auf Nummer sicher gehen will, dann könne ich auch eine Nachregistrierung beantragen aber das wäre absolut nicht nötig, sagte sie. Auf die Frage hin, ob dann eine Urkundenüberprüfung angestoßen wird hat sie das ebenfalls verneint. Ich möchte diese Überprüfung nur aus dem Grunde nicht durchlaufen, da die Eltern meines Mannes bis heute nichts von unserer Ehe wissen und damit auch ein riesen Problem hätten. Dazu kommt nun noch, dass unser Kind in einem anderen Bezirk geboren wird und somit ein anderes Standesamt zuständig ist.

Was genau ist nun der Vorteil der Nachbeurkundung, wenn doch das Standesamt auch bei der Geburt unseres Kindes die Eheurkunde aus DK und die (nicht überprüfte) Geburtsurkunde meines Mannes anerkennt?
Kann es sein, dass jedes Standesamt das unterschiedlich handhabt?
Wir würden nun lieber in unserem zuständigen Standesamt die Nachbeurkundung machen und verlassen uns auf die Aussage der Dame dort, dass eben keine Urkundenüberprüfung gemacht wird.
Können wir uns dann darauf verlassen, dass die Nachregistrierung und die nun ausgestellte Deutsche Eheurkunde + (nicht überprüfte) Geburtsurkunde meines Mannes ausreicht für die Geburt unseres Kindes? Oder kann das andere Standesamt trotzdem eine Überprüfung veranlassen, trotz deutscher Eheurkunde?

Ich danke euch für eure fachlichen Informationen.

Gruß
Victoria80

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Aras
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Antwort #1 - 26.02.2017 um 12:40:19
 
Victoria80 schrieb am 26.02.2017 um 12:30:17:
Was genau ist nun der Vorteil der Nachbeurkundung, wenn doch das Standesamt auch bei der Geburt unseres Kindes die Eheurkunde aus DK und die (nicht überprüfte) Geburtsurkunde meines Mannes anerkennt?

Die deutsche Eheurkunde hat einen höheren Beweiswert.

Victoria80 schrieb am 26.02.2017 um 12:30:17:
Kann es sein, dass jedes Standesamt das unterschiedlich handhabt?

Ja.

Victoria80 schrieb am 26.02.2017 um 12:30:17:
Wir würden nun lieber in unserem zuständigen Standesamt die Nachbeurkundung machen und verlassen uns auf die Aussage der Dame dort, dass eben keine Urkundenüberprüfung gemacht wird. 

Wenn die Frau keine Überprüfung anstößt etc. dann wären die 80 € gut angelegt.

Victoria80 schrieb am 26.02.2017 um 12:30:17:
Können wir uns dann darauf verlassen, dass die Nachregistrierung und die nun ausgestellte Deutsche Eheurkunde + (nicht überprüfte) Geburtsurkunde meines Mannes ausreicht für die Geburt unseres Kindes? Oder kann das andere Standesamt trotzdem eine Überprüfung veranlassen, trotz deutscher Eheurkunde?


Kommt drauf an wie man das folgende liest:
Zitat:
§ 33 Nachweise bei Anzeige der Geburt
Wird die Geburt eines Kindes angezeigt, soll das Standesamt verlangen, dass ihm folgende Unterlagen vorgelegt werden:

1.
    bei miteinander verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Victoria80
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Antwort #2 - 26.02.2017 um 12:58:05
 
Danke Aras.

Was würde im Ernstfall passieren, d.h. wenn erst nach der Geburt eine Urkundenüberprüfung angestoßen wird? Bekommen wir so lange keine Geburtsurkunde für das Kind und können somit kein Elterngeld und Kindergeld beantragen/erhalten?

Gruß
Victoria80
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Aras
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Antwort #3 - 26.02.2017 um 13:04:15
 
Ihr kriegt im Zweifel eine Geburtsbescheinigung oder wie das heißt. Damit kann man Kindergeld und Co. beantragen.
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Antwort #4 - 26.02.2017 um 14:11:51
 
Victoria80 schrieb am 26.02.2017 um 12:58:05:
Bekommen wir so lange keine Geburtsurkunde für das Kind

Ihr bekommt eine Geburtsbescheinigung, wie schon vorher gesagt! Keine Geburtsurkunde! Das macht erstmal kein Problem für Eltern / Kindergeld...aber später schon für das Kind. Deshalb würde ich sehen, dass ich das ins Reine bringe..mit oder ohne UP! Das Die UP nicht gemacht wird, ist aber keine Garantie
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Antwort #5 - 26.02.2017 um 14:59:25
 
Wir hatten zwei Vertrauensanwälte in zwei indischen Bundesstaaten und keiner von beiden hat die Eltern meines Mannes, andere Verwandte oder gar Nachbarn befragt. Es scheint so als ob sie sich auf die Register verlassen hätten.
Ich weiß von Fällen, in denen auch diese Befragungen stattgefunden haben aber es muss nicht so sein.

Wir haben unsere Ehe nachbeurkunden lassen und sind sehr froh darüber, denn jede weitere Behörde könnte ja eine Überprüfung verlangen (wir haben aber auch in Indien und nicht in Dänemark geheiratet). Die Nachbeurkundung war außerdem sehr günstig (70 und 130 Euro, wenn ich mich richtig erinnere und wir hatten viele Dokumente. Es hat bei uns fünfeinhalb Monate gedauert.
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grisu1000
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Antwort #6 - 26.02.2017 um 22:26:32
 
Victoria80 schrieb am 26.02.2017 um 12:30:17:
Ich habe immer wieder gehört, dass eine Nachregistrieung in DE sinnvoll ist, wenn man mal Kinder möchte. Nun erwarten wir unser erstes Kind!


Ihr habt eigentlich nur noch die Wahlfreiheit wann die Urkundenüberprüfung gemacht wird nicht ob. Mit Geburt des Kindes wird das zuständige Standesamt mit gewisser Wahrscheinlichkeit eine durchführen. Das Kind hat ein Recht auf eine Geburtsurkunde, auf Befindlichkeiten der Eltern kommt es nicht an.

Ihr könnt nun proaktive die Ehe nachregistrieren beim Standesamt eures Wohnortes. ggf. kann man mit dem zuständigen Standesbeamten reden, inwieit was gemacht wird. Des Standesbeamter ist in seiner Entscheidung frei und unterliegt keiner Weisungsbefugnis als Urkundenbeamter. Drum sind Aussagen anderer Standesbeamter nichts wert.

Oder ihr wartet bis das Kind geboren ist und das zuständige Standesamt des Geburtortes im Rahmen der Beurkundung der Geburt die Urkundenprüfung einleitet.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 26.02.2017 um 22:46:56
 
grisu1000 schrieb am 26.02.2017 um 22:26:32:
Ihr könnt nun proaktive die Ehe nachregistrieren beim Standesamt eures Wohnortes. ggf. kann man mit dem zuständigen Standesbeamten reden, inwieit was gemacht wird. 

Selbst wenn dieser eine Standesbeamte auf die Urkundenüberprüfung der indischen Geburtsurkunde verzichten sollte, kann ein anderer oder eine andere Behörde bei passender Gelegenheit in späterer Zeit, immer wieder eine UP verlangen und je längere Zeit bis dahin vergangen ist, umso aufwendiger (und teurer) wird diese UP dann werden.
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Victoria80
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Antwort #8 - 03.03.2017 um 22:23:33
 
Vielen Dank für eure Meinungen und Hilfestellung!

Wir haben jetzt die in DK geschlossene Ehe nachbeurkunden lassen und sind nun im Besitz einer deutschen Eheurkunde.
Auch diese Standesbeamtin habe ich direkt mal gefragt, warum sie keine Urkundenüberprüfung veranlasst. Sie erkennt die Eheurkunde aus DK an und hat keine Zweifel an der Echtheit der Geburtsurkunde meines Mannes, war ihre Antwort. Wäre die Ehe in Indien geschlossen worden, hätte sie eine UP veranlasst.
Auch sie sieht keine Probleme bei der Ausstellung der Geburtsurkunde für unser Kind. Wobei sie auch darauf hinwies, dass jeder Standesbeamte selbst entscheiden kann (wie ja auch schon von euch erwähnt). Aber sie könne es sich einfach nicht vorstellen.

Wir lassen nun alles auf uns zukommen. Mehr können wir im Vorfeld nicht veranlassen.

Wenn ich nach der Geburt daran denke, werde ich hier Bescheid geben, ob es zu Problemen kam.

Gruß Victoria80
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Antwort #9 - 13.05.2017 um 12:54:15
 
Hallo,

ich melde mich nochmal zurück, um zu berichten, wie der Fall ausgegangen ist.
Unser Sohn wurde nun geboren und wir haben ohne Probleme innerhalb von einer Woche seine Geburtsurkunde erhalten.

Mir ist bewusst, dass es auch hätte anders laufen können.

Gruß
Victoria80
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