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Verpflichtung zum Integrationskurs - 660 Stunden Pflichtumfang? (Gelesen: 4.645 mal)
Hubi
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtung zum Integrationskurs - 660 Stunden Pflichtumfang?
26.02.2017 um 10:57:49
 
Hallo zusammen!

Meine chinesische Ehefrau ist seit Dezember vergangenen Jahres in Deutschland und hat ihre Aufenthaltstitel im Januar beantragt. Dabei wurde sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, der ja bekanntlich aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs besteht.

Als wir gehört haben dass der gesamte Kurs gut 660 Stunden umfassen soll, waren wir ziemlich geschockt. Meine Frau möchte gar nicht so viel Zeit für den Sprachkurs aufbringen, da wir diese sinnvoller nutzen möchten (unser Kinderwunsch + Jobsuche für meine Frau z.B.). Sie musste ja für ihr Visum zum Ehegattennachzug das A1 Zertifikat bereits nachweisen, das hat sie auch mit Bravour geschafft nach nur 5½ Wochen Deutschkurs in China und anschliessender Prüfung am Goetheinstitut in Hongkong.

Als Info nebenbei gesagt: Meine Frau ist sehr sprachbegabt, sie hatte in China Englisch auf Lehramt studiert und unterrichtet. Sie sagt zwar dass deutsch schon schwerer sei als englisch, aber sie hat bewiesen dass sie selbst ohne jegliche Vorkenntnisse und sehr kurzem Schulbesuch die A1 Prüfung mit über 80% gemeistert hat.

Jetzt fragen wir uns: Die ABH konnte uns gar nicht genau erklären, was der Sprachkurs genau enthalten muss. 660 Stunden klingt für uns viel zu umfangreich, wenn wir uns die Angebote der Sprachkurse anschauen.
Daher: Was genau beinhaltet denn dieser Sprachkurs des Integrationskurses, bzw. was soll er denn beinhalten? Werden dort alle Teilnehmer bei der gleichen Stelle abgeholt, unabhängig ihrer aktuellen Deutschkenntnisse? Oder können wir uns selbst den Kurs aussuchen, der für uns sinnvoll ist? Welche Kursanmeldung akzeptiert denn die ABH? Unsere Frist für eine Anmeldung ist am 04.07.2017.
Und wir haben das richtig verstanden, bis zu dieser Frist muss nur die Anmeldung vorliegen, nicht der Kurs beginnen, korrekt? Denn überall hier in der Gegend sind die Kurse für die nächsten 6 Monate praktisch ausgebucht.

Da meine Frau bereits das A1 Zertifikat besitzt und bei eigenständiger Prüfung online auch A2 kein großes Problem darstellen sollte, könnten wir sie direkt für einen B1.1 Kurs anmelden? Die ABH will ja, wenn wir das richtig verstanden haben, lediglich das B1 Zertifikat sehen. Können wir dann nicht einfach in Eigenregie bis zum Beginn des B1 Kurses für A2 lernen und dann einfach die A2 Prüfung ablegen (ohne einen A2 Kurs besucht zu haben)? Dann besucht meine Frau den B1.1 und anschliessend den B1.2 Kurs (jeweils nur 80 Unterrichtseinheiten, z.B. an der VHS), macht dann ihre B1 Prüfung, dann den Orientierungskurs mit Prüfung und gut is'? Damit würden wir bei 220 Stunden gesamt liegen (nur einem Drittel!!!), nicht bei 660 (80 Stunden B1.1, 80 Stunden B1.2, 60 Stunden Orientierungskurs)...

Wieso fnde ich überall nur Informationen zu diesem 660 Stunden umfassenden Integrationskurs? Das klingt ja wie ein Standard, der unabhängig der Umstände immer gültig ist. Und egal wie ich es versuche, ich komme niemals auf 600 Stunden für den Sprachkurs, es sei denn, meine Frau müsste alle Module von A1 bis B1 besuchen, zu jeweils 100 Stunden. Was ja Blödsinn wäre...

Es ist doch seltsam, dass in China B1 Kurse angeboten werden können, die in 160 Stunden abgefrühstückt werden und hier in Deutschland, in dem deutsch die Muttersprache ist, 600 Stunden nur für den Sprachkurs veranschlagt werden.

Kann mir das jemand einleuchtend erklären, was mir die ABH nicht genau erklären konnte? Wäre für etwas Licht im Dunkeln sehr dankbar.



Nochmal die Eckpunkte:
Zitat:
- Meine Frau hat A1 und wurde zum Integrationskurs (660 Stunden) verpflichtet
- Sie lernt aber extrem schnell, auch jetzt in der kurzen Zeit in der sie hier war hat sie nochmals deutlich dazugelernt
- VHS bietet A2.1, A2.2, B1.1 und B1.2 zu jeweils 80 Stunden an (also nur 320 gesamt)
- Reicht es der ABH, wenn wir sie zum A2.1 (bzw. B1.1, wenn wir A2 selbst lernen) anmelden? Denn dann kommen wir niemals auf die geforderten 600 Stunden...



Bitte um Aufklärung.

MfG
Hubi
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Aras
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Antwort #1 - 26.02.2017 um 11:10:20
 
Man sagt Pro Stufe (A1, A2, B1) werden 200 Stunden veranschlagt. In der Regel 100 Stunden pro Monat. Wobei man eigentlich auch Zeiten des Selbststudiums beachten könnte. Wenn deine Frau bereits A1 hat, dann bleiben ja theoretisch nur noch 400 Stunden.

Die 60 restlichen Stunden sind der Orientierungskurs.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Hubi
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Antwort #2 - 26.02.2017 um 11:56:06
 
Ok, das heisst wir können meine Frau, wenn wir wollten, vor dem 04.07.2017 einfach zu einem B1.1 Kurs bei der VHS anmelden, und diese Anmeldung genügt der ABH?

Ist es erlaubt, den A2 Kurs einfach zu überspringen und einfach nur die Prüfung zu machen?

Ist ein A2 Zertifikat zwingend notwendig um einen B1 Kurs zu beginnen? Und gibt sich die ABH mit einem B1 Zertifikat zufrieden, selbst wenn kein A2 Zertifikat vorliegt?

Wir wollen nur alle Möglichkeiten erfahren. Denn letztendlich kommt es ja auf das Resultat an - dass meine Frau über gute Deutschkenntnisse verfügt - und nicht auf den Weg dorthin. Richtig?
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Antwort #3 - 26.02.2017 um 12:21:52
 
Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft.

Wenn sie einen eigenen Sprachkurs finanziert, dann kann sie sich auch direkt in den C2 Kurs einschreiben. Es wäre ja euer Geld und euer Risiko.

Der Integrationskurs ist aber staatlich gefördert und auch aufgrund knapper Ressourcen wird das mit dem Überspringen von den tatsächlichen Kenntnissen deiner Frau abhängen. D.h. es wird obligatorisch ein Einstufungstest abgehalten und die Sprachkenntnisse deiner Frau geprüft. Sollte der Sprachkursträger A2 Kenntnisse feststellen, dann wird auch der Besuch eines B1-Kurses empfohlen. Sollte deine Frau aber in der ZWischenzeit die A1-Kenntnisse verloren haben, so wird sie ggf. als unter A1 festgestellt und kann/muss den A1 Kurs in Deutschland wiederholen.

Für den Staat zählt nur dass deine Frau am Ende ein anerkanntes Sprachzertifikat mit einem NIveau gleich oder höher als B1 vorlegt.  D.h. von TelC, TestDaF, Goethe Institut, Österreichischer Sprachendienst. Wenn deine Frau studieren will, wäre ggf. sogar ein DSH anerkennbar. Ob deine Frau vorher A1 oder A2 hatte, wieviele Kurse, wieviele Prüfungsvorbereitungskurse, wieviele Prüfungen sie besuchte bzw. ablegen musste ist dem Staat vollkommen egal. Sie kann auch alles im Selbststudium machen und dann die Sprachprüfung ablegen. Der Staat will nur das Endergebnis.

Aber nicht vergessen, dass auch Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gefordert werden, damit die Integrationsverpflichtung erfüllt wird. Also den 60 stündigen Orientierungskurs besuchen und dann die Prüfung belegen. Hilfsweise den Einbürgerungstest.

Sprach-Zertifikat B1 und der Nachweis des Orientierungskurses und der Orientierungsprüfung bzw. das Zertifikat Einbürgerungstest dem BaMF in beglaubigter Kopie schicken und das Zertifikat Integrationskurs kriegen. Das legt ihr schlussendlich der Ausbländerbehörde vor.
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Antwort #4 - 26.02.2017 um 12:51:59
 
Ich empfehle euch:
Sucht in eurer Region diesen Sprachkurs-Träger, der die zeitlich nächste Prüfung für B1 (oder auch B2) macht. Es gibt inzwischen viel mehr Träger als nur die VHS. Melde sie dort zur Prüfung an.
Die Prüfungen sind ähnlich bis identisch.
Die Integrationskurse beginnen zu unterschiedlichen Terminen bei den diversen Trägern.
Mit Glück und Engelszungen kann sie dann im April oder Mai die B1-oder B2-Prüfung zusammen mit den anderen Teilnehmern machen. Ohne vorherige Kursteilnahme.

Den Orientierungskurs (Fragen zu Deutschland bzw. dem Bundesland) wird sie separat ablegen können. Üben kannst du das mit ihr mit Netz-Hilfe, denn dazu muß man nicht die teure Schulbank drücken.


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Antwort #5 - 26.02.2017 um 13:21:51
 
Hubi schrieb am 26.02.2017 um 11:56:06:
Ist es erlaubt, den A2 Kurs einfach zu überspringen und einfach nur die Prüfung zu machen?


Ja. Bei den 600 Stunden geht es um sechsmal 100 Stunden. Es gibt vor dem Start einen "Einstufungstest", damit kann man auch ins zweite oder dritte Modul einsteigen und den Anfang überspringen.


Zitat:
Ist ein A2 Zertifikat zwingend notwendig um einen B1 Kurs zu beginnen? Und gibt sich die ABH mit einem B1 Zertifikat zufrieden, selbst wenn kein A2 Zertifikat vorliegt?


Es ist ein Kurs mit einer Prüfung. Sie startet an einer bestimmten Stelle (z.B. mit der 200. Unterrichtsstunde). Nach der 600. Stunde legt sie die Prüfung ab und bekommt je nach Ergebnis das Zertifikat für A2 oder für B1.


Zitat:
Wir wollen nur alle Möglichkeiten erfahren. Denn letztendlich kommt es ja auf das Resultat an - dass meine Frau über gute Deutschkenntnisse verfügt - und nicht auf den Weg dorthin. Richtig?


Richtig. Man muss nur gucken, ob die mündlichen und schriftlichen Kenntnisse, das Verstehen und Ausdrücken, auf einer ähnlichen Stufe sind. Aber genau dazu ist der Einstufungstest vor dem Start da.

Bedenke aber: Oft kommt im Kurs auch eine nette Gruppe zusammen, Deine Frau lernt im Kurs 18 andere kennen, von denen vielleicht vier oder fünf gute Freundinnen werden, die sich bei vergleichbaren Startproblemen im neuen Land gegenseitig unterstützen. Es ist nicht nur die technische Frage des Deutschlernen.

Übrigens: Der Orientierungkurs umfasst seit dem 1. Januar nicht mehr 60 Stunden, sondern 100 Stunden und umfasst auch Exkursionen zur Arbeitsagentur, ins Krankenhaus oder so. Das ist nicht zwingend alles langweilig und überflüssig, sie sollte mal bei Trägern der Kurse reingucken und sich alles offen ansehen, bevor sie entscheidet.
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Antwort #6 - 27.02.2017 um 11:44:41
 
Wenn der VHS Kurs nur 80h pro Modul hat, kann es sein, dass er nicht anerkannt ist? Schaut auf die Lister der annerkannten Träger in eurer Region (hat die ABH die ausghändigt?)
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reinhard
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Antwort #7 - 27.02.2017 um 12:14:21
 
Wenn ein Kurs nur 80 Stunden hat, ist es nicht der anerkannte Integrationskurs. Dann heißt es, er sucht erstmal den richtigen Kurs oder die richtigen Kurse.
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Antwort #8 - 28.02.2017 um 04:29:46
 
Aras schrieb am 26.02.2017 um 12:21:52:
Sprach-Zertifikat B1 und der Nachweis des Orientierungskurses und der Orientierungsprüfung bzw. das Zertifikat Einbürgerungstest dem BaMF in beglaubigter Kopie schicken und das Zertifikat Integrationskurs kriegen. Das legt ihr schlussendlich der Ausbländerbehörde vor. 


Mit einem Antrag auf Befreiuung vom Integrationskurs. Wenn Sie nur die Prüfungen macht hat sie den Kurs ja nicht besucht. Sie wurde aber zum Besuch des Kurses verpflichtet. Dem Kursbesuch selbst wird ja eine integrierende Wirkung zugesprochen.
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Antwort #9 - 28.02.2017 um 11:51:32
 
grisu1000 schrieb am 28.02.2017 um 04:29:46:
Dem Kursbesuch selbst wird ja eine integrierende Wirkung zugesprochen.

Wie bitte? Laut lachend
Im Kurs sind außer den Lehrkräften nur Ausländer. Wie sollen die sich ins deutsche Leben integrieren und diese *integrierende Wirkung* bekommen?
Und welche Wirkung soll sich zeigen, wenn jemand mit der Teilnahmebescheinigung (aber ohne Zertifikat) bei der ABH vorspricht?
Andersherum ist es sehr viel leichter, die ABH zu überzeugen.
Nämlich mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf B1-Niveau. Und einem Zertifikat dazu.

Die Verpflichtung zum Integrationskurs hat viele Facetten. Der Textbaustein im Schreiben der ABH auch.
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Hubi
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Antwort #10 - 28.02.2017 um 13:22:02
 
tiggger schrieb am 27.02.2017 um 11:44:41:
Wenn der VHS Kurs nur 80h pro Modul hat, kann es sein, dass er nicht anerkannt ist? Schaut auf die Lister der annerkannten Träger in eurer Region (hat die ABH die ausghändigt?)

Ich habe von der ABH den Hinweis zu dieser Seite bekommen:

http://www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_Integrationskursort.ht...

Aber die Kursträger, die mir WebGIS ausspuckt, sind stellenweise in andere Orte verzogen, existieren in dem von mir angegebenen Ort gar nicht oder bieten keine Integrationskurse mehr an. Zunge
Scheint nicht wirklich aktuell zu sein.

Scheint auch als gäbe es unterschiedliche Auslegungen der "Stunden". Die VHS listet meist pro Modul 20 Termine a 4 Stunden. Allerdings sieht es so aus, als wären damit 4 Stunden a 60 Minuten gemeint, und nicht 4 Schulstunden a 45 Minuten.


reinhard schrieb am 26.02.2017 um 13:21:51:
Ja. Bei den 600 Stunden geht es um sechsmal 100 Stunden. Es gibt vor dem Start einen "Einstufungstest", damit kann man auch ins zweite oder dritte Modul einsteigen und den Anfang überspringen.

Ok. Aber mal angenommen meine Frau wird bei dem Einstufungstest auf A1 Niveau eingestuft und sollte dann den Kurs ab Modul 3 (also A2.1) beginnen. Ist es möglich trotz dieser Einstufung dennoch direkt bei einem höheren Modul (Modul 5, bzw. B1.1) einzusteigen?

reinhard schrieb am 26.02.2017 um 13:21:51:
Es ist ein Kurs mit einer Prüfung. Sie startet an einer bestimmten Stelle (z.B. mit der 200. Unterrichtsstunde). Nach der 600. Stunde legt sie die Prüfung ab und bekommt je nach Ergebnis das Zertifikat für A2 oder für B1.

Aber warum bietet dann die VHS extra Prüfungstermine für jedes Zertifikat an? Es gibt einzelne Termine für jeweils A1, A2, B1 usw.

reinhard schrieb am 26.02.2017 um 13:21:51:
Übrigens: Der Orientierungkurs umfasst seit dem 1. Januar nicht mehr 60 Stunden, sondern 100 Stunden und umfasst auch Exkursionen zur Arbeitsagentur, ins Krankenhaus oder so.

Dann umfasst der Integrationskurs ja mittlerweile sogar 700 Stunden statt 660 Stunden... Schockiert/Erstaunt
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Antwort #11 - 28.02.2017 um 13:38:18
 
Ja, der Integrationskurs ist nur 700 Stunden. Das machen Nachbarländer wie die Niederlanden weitaus besser, dort soll der Integrationskurs wirklich integrieren.

Warum Deine Volkshochschule auch Einzelprüfungen anbietet, weiß ich natürlich nicht. Der Integrationskurs endet mit einer Prüfung, die verschiedene Ergebnisse haben kann.
Wenn der Einstufungstest zeigt, dass sie in das 3 Modul einsteigen kann, dann wäre es ja Irrsinn, in ein Modul einzusteigen, in dem sie nicht mehr folgen kann und in dem sie durch die Prüfung fällt. Aber das macht auch kein vernünftiger Menschen. Der Kursträger wird es vermutlich nicht mitmachen, sondern höflich darauf hinweisen, dass es andere Anbieter gibt.
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Antwort #12 - 28.02.2017 um 13:53:15
 
Aktuelle bundesweite Träger für Integrationskurse:
VHS-DAA-WBS-SBW-
Seit Anfang 2016 sind diese Kursträger auch aktualisiert, haben sich meist "vervielfacht" mit ihren Kursen.
Nicht immer sind die Kurse optimal gestaltet, das muss man zugeben.

600+100 sind mit je 45 min. kalkuliert.

Hubi, du solltest direkt vor Ort mit deiner Frau bei den Trägern nachfragen, was  Frau möglich ist.
Nicht immer findet sich alle exakt im Netz.
Viel Glück!
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Antwort #13 - 28.03.2017 um 15:49:56
 
Hubi schrieb am 28.02.2017 um 13:22:02:
Ok. Aber mal angenommen meine Frau wird bei dem Einstufungstest auf A1 Niveau eingestuft und sollte dann den Kurs ab Modul 3 (also A2.1) beginnen. Ist es möglich trotz dieser Einstufung dennoch direkt bei einem höheren Modul (Modul 5, bzw. B1.1) einzusteigen?


Da wird wohl kein Kursträger mitmachen und die Frage ist auch warum Du Deiner Frau das unbedingt zumuten möchtest. Der Integrationskurs ist im Prinzip eine sehr günstige Möglichkeit Deutsch zu lernen und erste Kontakte zu knüpfen.
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Antwort #14 - 03.04.2017 um 16:11:10
 
Aras schrieb am 26.02.2017 um 12:21:52:
Sprach-Zertifikat B1 und der Nachweis des Orientierungskurses und der Orientierungsprüfung bzw. das Zertifikat Einbürgerungstest dem BaMF in beglaubigter Kopie schicken und das Zertifikat Integrationskurs kriegen. Das legt ihr schlussendlich der Ausbländerbehörde vor. 


Ich häng mich mal an die Frage dran.
Das VHS Berlin meinte der Einbürgerungstest und Orientierungsprüfung sind zweierlei.

Meine Frau hat den Integrationskurs fluchtartig verlassen und sie besucht eine normale Sprachschule. Die Orientierungsprüfung können wir nicht machen, dafür müsse man den Kurs besuchen, den Einbürgerungstest schon.

Reicht es mit einem Sprachzertifikat und Einbürgerungstest vorstellig zu werden, damit der Passus "Verpflichtung am Integratiosnkurs" erledigt ist ?

Grüße
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