Guten Abend an alle,
ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung (§17) und werde im August die Abschlussprüfung haben. Wenn ich sie bestehe, werde ich mit der Ausbildung fertig sein.
Ich habe folgende Fragen:
1 - Wenn ich noch nicht nach der Ausbildung sofort arbeite, habe ich das 1 Jahr in Anspruch, um Arbeit suchen zu können. Was für Voraussetzungen muss ich erfüllen um dies zu bekommen? Muss ich den Lebensunterhalt für das ganze Jahr beweisen? Muss es unbedingt eine
VE oder ein Sperrkonto (ca 650€ monatlich) sein? Wenn ich weder das eine noch das andere habe, was könnte als Alternativ sein?
2- Wenn ich sofort arbeite, was für ATH werde ich bekommen mit einem befristeten Vertrag (z.B. 1 Jahr) und mit einem unbefristeten?
Wann kann ich die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn ich ab dem 23 Sept 2017 bereits 5 Jahre in Deutschland bin? (1 Jahr Aupair, 1 Jahr FSJ, 3 Jahre Ausbildung). Ich gehe davon aus, dass ich an diesem Zeitpunkt erwerbstätig bin (also unter §18).
3- Ich besitze einen ausländischen Bachelor (ausgestellt in 2011) aus meinem Heimatland. Zurzeit wiederhole ich parallel mit der Ausbildung das 3. Jahr (5. und 6. Semester - Studienjahr 2016/2017) mit einem Fernstudium aus Frankreich, und werde im Sommer einen französischen Bachelor of Science bekommen. Dieser ist in Deutschland anerkannt laut Anabin.
Wenn ich also nach der abgeschlossenen Ausbildung studieren werde (Masterstudium), was für einen
AT werde ich bekommen? Darf ich das überhaupt nach einen
AT §17? Werde ich all die Ansprüche, die ich mit meiner Ausbildung gewonnen habe, verlieren? Darf ich neben dem Studium normal arbeiten? (Arbeit, die meiner erfolgreichen Ausbildung entspricht).
Ich bedanke mich herzlich im voraus bei jedem, der sich Zeit nimmt, mir zu antworten. Ehrlich gesagt, möchte ich nicht mit meiner einfachen Ausbildung bleiben und würde gerne weiterhin mein Studium fortsetzen. Nun weiß ich nicht genau was ich tun soll.
Ein Alternativ zum dualen Studium ergibt sich auch aber dafür brauche ich mindestens 1 Jahr Berufserfahrung, die auch dem o. g. Bachelor entspricht. Nach erfolgreicher Anerkennung bei der IHK (hoffentlich), darf ich eine qualifizierte Arbeit für meinen Bachelor ausüben? Oder nur eine, die der Ausbildung entspricht?
Ich freue mich riesig auf Eure Antworten und Räte.
MFG