HeFi schrieb am 28.02.2017 um 18:12:55:Sorry, sog. "landestypische Eigenheiten, die für die erfolgreiche Visa Erteilung erforderlich sind"
kenne ich nicht, gibt es mMn auch nicht
oder plädierst Du hier für die Umgehung geltenden Rechts zB mittels Korruption ?
Nein !! Was zum Beispiel die deutsche Botschaft verlangt, interessiert wiederum die Botschaft eines anderen EU Landes garnicht, dafürwerden andere Unterlagen verlangt, das sind landestypische Eigenheiten.
Ein Visa Dienstleister weiß das und ist darauf spezialisiert
Die deutsche Botschaft ist eine der wenigen, wo man persönlich selbst hingehen kann und muss,
Die Schengen VISA Regeln sind zwar einheitlich geregelt, wie diese dann landestypisch real von den einzelnen Botschaften der Schengen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden ist eine andere Sache
Bei vielen anderen Botschaften z.B . UK, Frankreich kann man nicht persönlich erscheinen. Die Inanspruchnahme eines VISA Denstleisters ist Pflicht.
Die Vorbereitung, Vorabprüfung und Einreichung übernehmen kostenpflichtig lokale Visa Dienstleister,.
Mit deutschem Rechtsverständnis und Denkweise kann man im Ausland als Rechthaber schnell Schiffbruch erleiden.
Ich wollte im Ausland vor 4 Jahren in der Chinesischen Botschaft ein Tourist Visum für mich beantragen, vor mir waren bereits 2 x Deutsche, Engländer, Spanier und noch ein paar andere EU Bürger, denen die Antragsannahme abgelehnt wurde.
Als ich an der Reihe war, wurde ich gleich nach Hause geschickt, Mir wurde höflich mitgeteilt, das heute andere Visa Rgeln gelten, gehen Sie nach Hause in die EU und stellen den Antrag in ihrem Heimatland.
Dank lokaler weiblicher Begleitung gabs dann gleich eine heftige laute Diskussion in der Landessprache und nach 2 Minuten war alles geregelt dass ich das Visa bekommen.
Soviel zum Thema landestypische Eigenheiten
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