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von der FSJ Stelle gekündigt (Gelesen: 2.540 mal)
Themen Beschreibung: von der FSJ Stelle gekündigt
stastasta
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: tadschikisch
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24.02.2017 um 16:12:05
 
Hallo zusammen! Ich habe grad ein großes Problem und bitte um Hilfe.Ich bin ein Ausländer (komme aus Tadschikistan, Zentralasien) und bin gestern von meiner FSJ Stelle gekündigt. Ich muss meine Wohnung von der FSJ Stelle am Montag etnlassen. Ich habe Aufenhltastitel bis ende des Jahres, aber das beendet auch mit dem FSJ. Und ich weiß es nicht, ob irgendwelche Chance habe, um was neues zu finden. Was kann ich in dieser Situation tun? Ich habe ja kein Geld Heim zu fahren. Darf ich mich irgendwo anmelden und was neues suchen? wenn ja, wie viele Zeit gibt mir ABH? kann ich eine Fiktionsbescheinigung beantragen? weinend weinend weinend ich bitte um mehr Info. Danke
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.02.2017 um 16:36:46
 
Was steht in deiner AE genau zum Erlöschen und zum FSJ ? Bist du laut AE an diese Stelle gebunden?
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stastasta
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: tadschikisch
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Antwort #2 - 24.02.2017 um 16:52:01
 
Da steht:
Berechtigt gemäß &18 (3)
AugenthG i. V. m. &9 (1) BeschV zurAbleistung eines FSJ`s.
Sonstige Bescgäftigung nur mit Genehmigung der ABH gestattet.
Selbstständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 24.02.2017 um 18:43:45
 
Warum hat man dich gekündigt? Gibt es eine VE? Kein Rückreiseticket? Irgendwer muss doch die Kosten übernommen haben?
Ein Aufenthaltstitel für FSJ darf in der Regel nur erteilt werden, wenn
der Lebensunterhalt gesichert ist, also 391 € + Wohnung!

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stastasta
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: tadschikisch
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Antwort #4 - 24.02.2017 um 18:50:55
 
Da habe ich mich nicht gekündigt. Die FSJ Stelle hat mich gekündigt. Das war ja eine Probezeit. Die werden mich nicht züruck schicken oder? gibt mir ABH zeit um was neues finden?
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 24.02.2017 um 19:02:28
 
Wie ist dein LU gesichert? Wo willst du wohnen? KV? Normalerweise musst du zurück, wenn du solch eine Stelle verlierst...weil die AE nur für diesen FSJ gilt.
Du kannst versuchen so schnell wie möglich (ideal gestern) einen neuen Träger zu finden...was vermutlich unmöglich ist

Du musst doch bei der Visabeantragung einen Nachweis über die LU Sicherung nachgewiesen haben! Oder VE?
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stastasta
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: tadschikisch
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Antwort #6 - 24.02.2017 um 19:16:59
 
Jaa, vom FSJ Stelle, aber jetzt bin ich gekündigt. Am Montag abend muss ich die Wohnung etnlassen. Ich kann mich aber bei einer Bekanntin anmelden. Kann man da irgewie yeit bekommen? Das ist doch unmöglich, wenn so schnell gekündigt ist, nach hause zu fahren. Und da habe ich noch bewerbungen geschikt und bald bekomme ich neue Stelle
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 24.02.2017 um 19:30:50
 
Was bedeutet bei dir bald? Ab wann gilt dein neuer Arbeitsvertrag? Und wie lange bist du bis dahin ohne KV und Einkünfte in Deutschland gewesen?

Wenn die VE durch den ehemaligen Träger lief, wird dieser Deinem zuständigen Amt wohl auch zügig mitteilen, dass du gekündigt wurdest.

Am besten gestern mit deinem neuen Vertrag zum Amt. Sonst kann das Flugticket noch über die VE gezahlt werden.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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KaGe
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Anne Küste, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 25.02.2017 um 09:09:34
 
stastasta schrieb am 24.02.2017 um 19:16:59:
Ich kann mich aber bei einer Bekanntin anmelden.

Ist die Bekannte in der gleichen Stadt?
Du bist fristlos gekündigt und die FSJ-Firma wird dir deswegen nicht mehr helfen. Aber du mußt dort bei FSJ fragen, ob sie dir das Flugticket jetzt zahlen.
Bei der ABH mußt du fragen, ob du eine andere Arbeit machen darfst. Die ABH kann das erlauben, muß aber nicht.
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RAMI 12
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesier
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Antwort #9 - 27.02.2017 um 18:16:55
 
im Falle  dass  du keinen Job  finden kannst , entweder wird dir die  Behörde  eine Fixtionsbescheinigung erteilen  um einen Job der , der Auflage auf dem aufenthaltstiel angemessen ist suchen zu können , vorausgesetzt , dass der lebensunterhalt weiterhin gesichert ist oder schickt dir ein tolles Schreiben , aus dem eine  aufgeforderte Ausreise hervorgeht ! nimm dir  unterdessen einen guten Anwalt  , der versucht , den Prozess  beim Widerspruchsverfahren  oder Gericht  über mehrere  Monate bzw Jahre hinziehen zu  lassen ! in dieser Zeit  nutze die Gelegenheit  und nimm dir ruhig die Zeit um stelle  zu finden , sobald du  diese findest , gehe mal zur Behörde , stelle mal wieder nen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis  und fertig  Zwinkernd)
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« Zuletzt geändert: 27.02.2017 um 18:28:51 von RAMI 12 »  
 
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PerikleZ
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Podgorica, Yugoslavia
Podgorica
Yugoslavia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #10 - 28.02.2017 um 10:13:41
 
Jemand ohne finanzielle Mittel soll sich einen Anwalt nehmen und monatelang prozessieren? Mal abgesehen davon, dass das in diesem Fall in keinsterweise zielführend ist, ist es gegebenenfalls
sogar schädlich für zukünftige Aufenthalte in Deutschland. Melde dich so schnell es geht bei deiner ABH und besprich deine Lage mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
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