aegyptenurlauber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo, ich habe eine Frage wie es um das Erbrecht bei binationalen Ehen steht.
Ich bin Deutsche, mein Mann Ägypter und wir haben eine gemeinsame Tochter mit beiden Staatsbürgerschaften. Mein Mann hat dazu ein Kind(Ägypter) aus erster Ehe mit einer Ägypterin. Wir leben in Ägypten und wollen auch hierbleiben.
Laut islamischem Rechts erbt ja die Ehefrau 1/8 vom Erbe und vom üprigens Rest daann der Sohn 2/3 und die Tochter 1/3. Das ist im Falle wenn mein Mann sterben sollte.
Ich würde nun gerne wissen, welches Recht in meinem Todesfall zur Anwendung kommt, ägyptisches da ich hierlebe, oder deutsches weil ich Deutsche bin? Welches Recht würde zu dem gelten, wenn ich ein Testament schreibe. Ich würde gerne eines in Deutschland verfassen lassen, weil es mit der Sprache da besser geht und die Vorschriften da etwas strenger sind, ich vertraue da den Ägyptern nicht so mit ihrer Schludrigkeit und Ordnung. Die Frage wäre nun ob ich vll auch im Testament erwähnen müsste nach welchem Landeserbrecht ich das aufgesetz habe, oder klärt sich das von alleine.
Bin etwas verwirrt. Der Sinn dahinter ist folgender, das zu dem Stiefsohn kein Kontakt besteht, die leibliche Mutter hat ihn gegen uns vergiftet und er hat soweit jeden Kontakt abgebrochen. Er ist 14 und lässt sich daher mit Elektronik, Spielzeug und die Erfüllung jeder Wünche lenken, dazu lässt ihn die Mutter machen was er will, mag er nicht in die Schule-ok, mag er bis 3 Uhr nachts auf die Strasse-ok, mag er in 1 Woche 500Eur ausgeben-ok.
Es besteht also eine sehr schlechte Beziehung, wir wissen aber beide das er spätestens dann wieder auftaucht, sollte mein Mann in der Zukunft verstorben sein, um sein Erbe einzustreichen (mein Mann hat ein wenig Landbesitz von seinem Vater geerbt, der eine Größere Summe an Wert hätte sofern man den verkauft). Das können wir auch so nicht groß verhindern, da es religiös verboten ist jemanden sein Recht zu verwehren, so weh es auch tut mit anzusehen wie da das gehegte und gepflegte Erbe den Bach runter geht.
Für den Fall aber, das ich vor meinem Mann sterbe, würde mein Mann und unsere Tochter erben. Ich habe den Stiefsohn nicht adoptiert und er sollte daher nichts erben laut Gesetz. Allerdings wird das, was mein Mann von mir erbt, später mal an den Sohn weitervererbt und ich möchte daher mit einem Testament verhindern, das dies geschieht, in dem ich alles unserer Tochter vermachen möchte, allerdings mit komplettem Nutzungrecht durch meinen Mann. So als hätten quasi beie "geerbt" und können damit umgehen, aber mit einer Sperre das es im Todesfalle meines Mannes eben nix gibt was der Sohn von mir weitervererbt bekommen würde, sondern das alles bei meiner Tochter bleibt. Ich möchte privat nicht weiter ins Detail gehen, möchte halt nur wissen, welches Erbrecht bei mir zu Anwendung kommt (Wohnlanrecht oder Geburtlandrecht).
Hoffe hier gibt es Jemanden der Rat weiss. Danke!
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