Der Libanon vergibt seine Staatsangehörigkeit
per Definition an alle Personen, die einen libanesischen Vater (nicht Mutter!) haben. Du bist daher per Definition seit Geburt Libanese, ob Du willst oder nicht.
Die libanesische Staatsangehörigkeit kann nicht aufgegeben/abgegeben/abgelegt werden; Du behältst sie
zwangsweise.
Deutsch bist Du, da Deine Mutter Deutsche ist, ebenfalls seit Deiner Geburt.
Die deutsche Staatsangehörigkeit verlierst Du nur wenn Du eine andere Staatsangehörigkeit
beantragst,
UND auf diesen Antrag hin auch
erhältst.
Da Du die libanesische Staatsangehörigkeit nicht beantragt hast, verlierst Du die Deutsche nicht.
Wenn Dein Vater Dich im Libanon einträgt, lässt er "nur" Deine ohnehin per Definition bereits bestehende Staatsangehörigkeit bestätigen. Das hat keine weiteren Auswirkungen; außer dass Du jetzt einen
>>chicen Reisepass mit hübscher Zeder<< drauf haben kannst (der ist allerdings überteuert, und wirklich reisen kann man damit nur in wenige Länder. Würde ich mir evtl. sparen.).
Ich empfehle, wie so oft, den
>>Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Pass<< zu durchdringen!
Falls Du gelegentlich in den Libanon reist solltest Du beachten, dass Du dort unter Umständen zur Wehrpflicht herangezogen werden kannst. Aktuell wird nach meinem Stand aus Familien wo es nur einen Sohn gibt niemand eingezogen, aber das kann sich natürlich schnell ändern. Da Du Libanese bist, kannst Du im Libanon keine konsularische Hilfe in Anspruch nehmen, daher musst Du Reisen in den Libanon besonders sorgfältig vorbereiten.