Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ehegattennachzug Hamburg - Was danach? (Gelesen: 2.738 mal)
milat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
22.02.2017 um 13:32:20
 
Hallo Leute,

ich bin deutscher und meine Frau kommt bald aus Afghanistan zu mir durch den Ehegattennachzug.

Bislang habe ich durch googel als auch durch Anrufe mich gut informiert aber möchte gerne auf Nummer sicher gehen und daher fragen, was meine Frau und ich eig. nachm Ehegatttenanchzug machen müssen.


Als erstes sollte ich sie ja bei meiner Wohnung anmelden?

Und dann die Ehe beim Einwohnermeldeamt anmelden oder beim Standesamt?

Und dann kann ich erst den Aufenthaltstitel beantragen?


Tipps und Erfahrungen wären sehr schön!


Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #1 - 22.02.2017 um 13:39:15
 
Du brauchst ledigglich eine wohnungsgeberbescheindigung von deinem Vermieter dass deine Frau in der Wohnung leben darf ( muss er ausstellen, gegen den Ehepartner ist nie was einzuwenden) .

Damit geht Sie aus Einwohnermeldeamt und meldet den Wohnsitz an.

Dann ist die ABH wieder zuständig und Ihr beantragt die AE.

Und um einen Krankenversicherungsschutz kümmern nicht vergessen ! Bist du in der GKV kommt Sie in die kostenlose Familienversicherung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
milat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #2 - 22.02.2017 um 13:43:12
 
Wir leben dann bei meiner Mutter.

Muss die Bestätigung von meiner Mutter oder vom Vermieter meiner Mutter sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
milat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #3 - 22.02.2017 um 13:45:28
 
Und was für eine Versicherung braucht meine Frau?

Reicht eine Reisekrankenverischerung wie von Provisum aus, ansonsten gibts da gute Alternativen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #4 - 22.02.2017 um 13:48:41
 
Das müsste man genaugenommen den Vermieter fragen (vor allem, wenn man keinen Ärger mit ihm will). Möglich ist eigentlich beides. Der Wohnungsgeber muss die Bescheinigung ausstellen. Wenn Deine Mutter an euch untervermietet (also sie eure Vermieterin ist) muss sie eigentlich die Bescheinigung ausstellen. Allerdings muss sie dann den Vermieter um Zustimmung zur Untervermietung bitten (was normal nicht verwehrt werden kann, es sei denn, sie wohnt in einer 20m²-Wohnung). Oder eben ihr wendet euch gleich an den Vermieter und lasst euch von dem die Bescheinigung geben (wenn er ablehnt und sagt, er hat kein Vertragsverhältnis mit Deiner Frau und bestätigt das daher nicht muss eben die Mutter das bestätigen).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #5 - 22.02.2017 um 13:49:51
 
milat schrieb am 22.02.2017 um 13:45:28:
Und was für eine Versicherung braucht meine Frau?

Reicht eine Reisekrankenverischerung wie von Provisum aus, ansonsten gibts da gute Alternativen?


Wenn sie hier lebt braucht sie eine normale Krankenversicherung. Eine Reiseversicherung kommt nicht auf für irgendwelche Kosten, wenn sie ihren Wohnsitz hier hat. Bist Du gesetzlich versichert?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
milat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #6 - 22.02.2017 um 13:54:52
 
Ich bin durch die Familienversicherung meiner Mutter mitversichert.

Gibts empfehlende Versicherungen für meine Frau?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #7 - 22.02.2017 um 14:08:57
 
GKV kostet im günstigsten Falle ca. 170 Euro als "freiwillige" Versicherung.

Freiwillig hier in "" da es im Prinzip nicht freiwillig ist sondern in Deutschland KV-Pflicht herrscht.

In dieser Konstellation wird das wie gesagt nicht kostenlos sein da die Familienversicherung deiner Mutter natürlich nicht für deine Ehefrau zuständig ist.

Wie kommt es dazu dass du noch familienversichert bist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
milat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #8 - 22.02.2017 um 14:12:10
 
Ich bin Student und neben Bafög arbeite ich 450 Euro.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #9 - 22.02.2017 um 14:17:27
 
OK dann passt das natürlich.

Wie gesagt KV für deine Frau wären dann 170 Euro im Monat die Sie selber bezahlen muss solange Sie keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.

Solltet Ihr durch denn Zuzug deiner Frau Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen wäre das Jobcenter zuständig ( Harz 4) welches in dem Fall dann auch die KV für deine Frau zahlt !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
milat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #10 - 22.02.2017 um 14:21:20
 
Kann ich den Antrag für Hartz 4 schon vorm Antrag für den Aufenthaltserlaubniss beantragen?


Und bei welcher Krankenkasse kostet die Versicherung 170?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #11 - 22.02.2017 um 14:27:15
 
Bei allen gesetzlichen Krakenkassen. Das ist der ungefähre Mindestbetrag der einem freiwillig Versicherten ohne Einkommen berechnet wird.

Ungefähr ( +/- 10 Euro) deshalb weil die Krankenkassen leicht unterschiedliche Zusatzbeiträge haben.

Bevor deine Frau die AE hat gibt es oftmals ein Zuständigkeitsproblem zwischen Jobcenter und Sozialamt, welches auch nicht immer einfach lösbar war. Aber Anspruch auf Sozialleistungen besteht im Prinzip wenn Ihr sonstige Voraussetzungen auch erfüllt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Obst88
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 413

NDS, Niedersachsen, Germany
NDS
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Hamburg - Was danach?
Antwort #12 - 22.02.2017 um 15:08:37
 
Wenn du Student bist und die Voraussetzungen erfüllst solltest du in den Studententarif einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Das kostet irgendwas zwischen 80€ und 90€ im Monat und dort kann deine Frau dann bei dir kostenfrei Familienversichert werden.
Such dir irgendeine Krankenkasse aus, AOK, TK, HKK...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
milat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist das ein Visum oder ein Aufenthaltserlaubnis? / Hamburg und Krankenversicherungsnachweis
Antwort #13 - 24.02.2017 um 07:33:58
 
Hallo Leute,

meine Frau hat nun ein Visum für 90 Tage erhalten.


Laut dem Visum ist meiner Frau "die Erwerbstätigkeit" gestattet.

Ist das nun ein Visum oder ein Aufenthaltsbescheinigung?

Kann sie sich dann beim Jobcenter anmelden und Hartz 4 beantragen und somit auch eine Krankenversicherung erhalten?

Und eine Zweite Frage, ich wohne in Hamburg.

Laut https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11387740/

muss meine Frau beim ersten Antrag des Aufenthaltsbescheinigung keine Krankenversicherung nachweisen.

Ist dies richtig?


Wenn nein, wie kann ich meine Frau am schnellsten Versichern lassen.


Ich bin Student und bei meiner Mutter mitversichert.

Schon mal Danke im voraus!

Daddys' Änderung:
Ein Thread zum selben Thema genügt...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 24.02.2017 um 10:28:00 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ist das ein Visum oder ein Aufenthaltserlaubnis? / Hamburg und Krankenversicherungsnachweis
Antwort #14 - 24.02.2017 um 08:38:38
 
Das ist ein Visum und keine AE.

Damit Sie sich selbst gesetzlich versichern kann muss Sie eine AE von mehr als 12 Monaten bekommen und ca. 170 Euro im Monat zahlen.

Alternative ist du wirst selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse für ca. 90 Euro im Monat im Studententarif, dann kann deine Frau kostenfrei familienversichert werden.

Bevor Sie eine AE hat schieben sich Jobcenter und Sozialamt ggf. die Zuständigkeit hin und her und man kommt eventuell nur mit rechtlichen Schritten weiter.

Beim FZF zu deutschen ist kein Nachweis einer KV nötig aber manche ABH waren dennoch bei dem AE-Antrag stur und verlangten den KV-Nachweis.

Wie du siehst gibt es mehrere Möglichkeiten und du kannst nun die wählen die eure Lebensumstände am besten wiederspiegeln.

P.S. Eingentlich wurde dir das schon in deinem anderen Thread beantwortet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema