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Verlängerung nach § 25b AufenthG (Gelesen: 1.345 mal)
BEBEL
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.02.2017 um 11:10:22
 
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Verlängerung der Aufenthalterlaubnis nach § 25b AufenthG. Es steht geschrieben:

"Blei­be­recht für Lang­zeit­ge­dul­dete
Der neu geschaf­fene § 25b Auf­enthG sieht vor, dass lang­zeit­ge­dul­dete Per­so­nen nach 8 Jah­ren und Fami­lien mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern nach 6 Jah­ren Auf­ent­halt in Deutsch­land eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhal­ten kön­nen. Vor­aus­set­zung hier­für ist, dass soweit möglich ein Pass vorgelegt wird, mündliche Deutsch­kennt­nisse auf dem Niveau A2 beste­hen und der Lebens­un­ter­halt über­wie­gend (in Höhe von mehr als 50 % des jeweiligen Alg-II Bedarfs) durch Erwerbs­tä­tig­keit gesi­chert ist bzw. in Zukunft absehbar ist, das eine Arbeit gefunden wird. Für Alte, Kranke und behinderte Menschen ist die Lebensunterhaltsicherung nicht gefordert, ebenso für Alleinerziehende mit kleinen Kindern und für Menschen in Ausbildung"

gilt dieses Gesetz nur für Härtefälle oder es kann auch auf Fachkräfte erweitert werden?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.02.2017 um 11:18:42
 
Fachkräfte sind doch soweit ersichtlich auch die Zielgruppe.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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BEBEL
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.02.2017 um 13:00:10
 
heißt es kann ich von § 18 Abs 4 S.1 auf § 25b wechseln?
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 22.02.2017 um 13:08:27
 
Nein 25b ist für Dauerinhaber einer Duldung.

Vielleicht liest du hier nochmal den Gesetzestext und sagst was auf dich eventuell zutrifft:

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25b.html
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Aras
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Antwort #4 - 22.02.2017 um 13:19:36
 
Ach so war das gemeint???

Mit 18 IV hast du eine Aufenthaltserlaubnis und keine Duldung. Aber langzeitgeduldete können auch Fachkräfte sein.

Aber du bist kein Langzeitgeduldeter
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.02.2017 um 15:22:08
 
vielen Dank für diese Klarstellung.
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