Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt (Gelesen: 2.510 mal)
pitu2
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
22.02.2017 um 09:31:21
 
Guten Morgen,

folgende Situation: Eine Frau aus der Ukraine ist mit einem deutschen Mann verheiraten. Ihr Sohn und ihre Tochter aus erster Ehe haben seit April 2010 einen Aufenthalt nach §25 Abs. 5.
Der Sohn ist 17 Jahre und besucht aktuell ein sogenanntes "Berufsvorbereitungsjahr".
Die Tochter 20 Jahre alt und macht aktuell eine Ausbildung, welche sie dieses Jahr abschließen könnte.

Wäre in diesem Fall eine Einbürgerung bereits vor den acht Jahren des regulären Aufenthalts denkbar? Mir ist bekannt, dass man unter gewissen Voraussetzungen die Zeit auf sieben bzw. sechs Jahre reduzieren kann. Seht ihr hierbei eine Möglichkeit?

Falls nein, wäre voll vorübergehend eine Niederlassungserlaubnis sinnvoll? Die Familie bezieht keine Sozialleistungen.

Beste Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
Antwort #1 - 22.02.2017 um 09:41:59
 
Verstehe nicht ?
Was hat ihr Sohn oder ihre Tochter mit der Einbürgerung zu tun ?

Die Verkürzung der Zeit bis zur Einbürgerung ist bei guten/besonderen Integrationsleistungen möglich.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Floppine
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 50
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
Antwort #2 - 22.02.2017 um 09:52:25
 
pitu2 schrieb am 22.02.2017 um 09:31:21:
Eine Frau aus der Ukraine ist mit einem deutschen Mann verheiraten


Es ist eventuell auch eine Verkürzung auf 3 möglich - § 9 in Verbindung mit § 8 StAG. Da es eine Ermessenseinbürgerung ist, sind die Voraussetzungen etwas strenger. Z. B. kein Anspruch auf ALG II, Alterssicherung.

Ich empfehle ein unverbindliches Beratungsgespräch bei der Einbürgerungsbehörde. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
Antwort #3 - 22.02.2017 um 09:56:32
 
Ich denke eher es wird nach Einbürgerung von Sohn (17)  und Tochter (volljährig) gefragt da der Aufenthaltsstatus dieser beiden näher beschrieben wurde.

Bei den "Kindern" ( bzw. der Erwachsenen Tochter und des nahezu erwachsenen Sohnes)  sehe ich da keine andere Möglichkeit außer bis April 2018 zu warten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pitu2
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
Antwort #4 - 22.02.2017 um 10:21:05
 
Saxonicus schrieb am 22.02.2017 um 09:41:59:
Was hat ihr Sohn oder ihre Tochter mit der Einbürgerung zu tun ? 


Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Es geht um die Einbürgerung der Kinder, nicht der Mutter.

Danke für die weiteren Ratschläge  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Matthias99
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
Antwort #5 - 22.02.2017 um 10:28:26
 
Die Aufenthaltserlaubnisse der Kinder sind für die Einbürgerung nicht ausreichend, vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StAG. Wenn die Kinder eine Niederlassungserlaubnis erhalten, können Sie regulär nach 8 Jahren mit Aufenthaltserlaubnis die Einbürgerung beantragen.
Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
Antwort #6 - 22.02.2017 um 12:45:26
 
Matthias99 schrieb am 22.02.2017 um 10:28:26:
vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StAG

§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StAG gibt es nicht und § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG enthält auch nichts, was eine Einbürgerung mit einer AE § 32 bzw. § 34 AufenthG verhindere...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Matthias99
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
Antwort #7 - 22.02.2017 um 13:01:37
 
Lieber dim4ik,
vielen Dank für die Korrektur meines Fehlers, gemeint war selbstverständlich § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG, vielen herzlichen Dank für den Hinweis.

Lies dir doch bitte auch mal den Ausgangspost zu der aktuellen AE durch, bevor du hier jemandem zur Einbürgerung rätst, der hierfür gar nicht die Voraussetzungen erfüllt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
Antwort #8 - 22.02.2017 um 13:14:40
 
Matthias99 schrieb am 22.02.2017 um 13:01:37:
Lies dir doch bitte auch mal den Ausgangspost zu der aktuellen AE durch, bevor du hier jemandem zur Einbürgerung rätst, der hierfür gar nicht die Voraussetzungen erfüllt.

Danke für den Hinweis Daumen hoch Hab es übersehen, dass die Kinder eine AE § 25 Abs. 5 besitzen. Damit ist die Anspruchseinbürgerung natürlich ausgeschloßen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Matthias99
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
Antwort #9 - 22.02.2017 um 14:35:09
 
gut dass wir da einer Meinung sind  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung unter 8 Jahren Aufenthalt
Antwort #10 - 22.02.2017 um 15:19:03
 
Aufenthg 26 Abs. 4 bzw. 35 Aufenthg?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema