ralfbl61 schrieb am 22.02.2017 um 09:15:52:Eine Frage hätte ich noch, es gibt nur Direktflüge nach Madrid oder nach Amsterdam spielt es eine Rolle wo er einreist, da der Bekannte ja Niederländer ist und kommt die Freizügigkeit bei einer Einreise in Holland auch zum tragen?Die Weiterreise soll dann bis Nähe Düsseldorf mit dem Auto erfolgen.
Hallo,
ja, es spielt m.E. eine Rolle, und nein, die EU-Freizügigkeit kommt bei Einreise in den NDL grundsätzlich (Ausnahme Rückkehrfall, hier nicht gegeben) nicht zum Tragen.
Trotzdem könnte auch eine Einreise über AMS in bestimmten Szenarien funktionieren.
Zitat:Von Madrid erfolgt die Weiterreise mit dem Flugzeug nach Düsseldorf.
Kein (rechtliches) Problem.
Zitat:2 Frage wäre wenn die Freizügigkeit bei Eintritt in dem Schengenraum gegeben ist,...
Falsche Grundannahme. Hat nichts mit "Schengen" zu tun. Die Freizügigkeit hat mit EU-Staatsangehörigkeit (bzw. Angehörigeneigenschat zum EU-Bürger) zu tun und betrifft EU-Länder(!) mit Ausnahme des Herkunftslands des EU-Bürgers (also NLD).
Zitat:besteht die Möglichkeit einer formlosen Bescheinigung seitens der Botschaft zur Vorlage der Airline am Flughafen Lima?
Wäre mir nicht bekannt, dass solche wie immer gearteten formlosen Bescheinigungen existierten. Sehr wohl aber eine formelle Bescheinigung: nämlich das "Einfache Einreisevisum".
Wenn er / sie zur Botschaft fahren könnte, um eine "formlose Bescheinigung" zu erhalten - warum dann nicht der gleiche Weg zur Beantragung eines einfachen Einreisevisums?
Dies würde Diskussionen mit der Airline ersparen.
Dies würde ggf. Diskussionen mit der spanischen Immigration ersparen.
Dies würde ggf. die Ausstellung eines Ausnahmevisums an der spanischen Grenze ersparen.
Dies würde eine Einreise über die EU-Außengrenze auch über AMS problemlos gestalten.
Falls die Zeit vorhanden ist, würde ich immer die Ausstellung des Einreisevisums (max. 2 Wochen Bearbeitungszeit, Antragstellung ohne Termin bzw. mit sofortigem Termin) immer der Einreise "ohne alles" vorziehen.
Gruß