Matthias99 schrieb am 21.02.2017 um 22:33:27:Das Dokument, das du erhalten hast, wird dann relevant, wenn die Einbürgerungszusicherung abläuft, vorher nicht. Du kannst es abgeben, musst es aber nicht abgeben.
Wenn du die Entlassungsurkunde erhältst, dann ist es wichtig, dass du diese schnellstmöglich bei der Behörde vorbeibringst, da dann dort noch die Anfragen neu gemacht werden müssen, da vergehen dann bis zur Einbürgerung nochmals ca. 4 Wochen.
Werde erstmal nicht abgeben, auch wenn das Dokument diesen einen Fehler hat wurde es trotzdem zur Sicherheit kopiert. Nicht das ich es verliere.
Hoffentlich kriege ich die Ausbürgerungsurkunde bald.
Eine Frage wenn die Ausbürgerungsurkunde nicht in deutsch ist. Muss ich es übersetzen lassen? Auch bei englisch?
Ab wann darf ich zur
ABH gehen und sagen ist immer noch nix passiert? In 6 Monate? Oder muss ich wirklich 2 Jahre warten?
Diese Bestätigung von der Botschaft reicht aus als Bemühungen?
Oder muss man irgendwann dort anrufen? Hier steht ganz genau für die Dauer kann die Botschaft nichts dafür