Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt? (Gelesen: 2.565 mal)
Suppenpfeffer
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt?
20.02.2017 um 22:02:51
 
Hallo ich habe vor kurzem in der Botschaft den Antrag gestellt für die Ausbürgerung meiner bisherigen Staatsangehörigkeit.

Ich bekam dann eine Bestätigung Papier und dort steht auf deutsch, es ist für die deutschen Behörden. Und es ist bestätigt dass ich den Antrag abgegeben habe. Für die Dauer kann die Botschaft nix machen usw.....

Was soll ich damit machen? Der Mitarbeiter in der Botschaft meinte einfach in deine Ausländerbehörde abgeben. Mehr wusste er nicht.
Guter Freund meinte wenn du es abgibst kriegst glaube schon den ersatzpass. Aber genau wusste er nicht.

Naja, weil ich keinen kenne der wissen könnte, hoffe ich sehr sie können mir helfen. Dankeschön

Habe noch für was anderes paar fragen.

eAT zum neuen Pass.
Wie viel wird es ca kosten? Muss man noch was mitnehmen außer Reisepass und Geld? Könnte mir vorstellen Passfotos, falls ja wie viele?

Kann Kumpel oder Familienangehörige es erledigen? Habe kaum Zeit muss immer arbeiten. Geht auch anders z.b per anrufen oder email? Vielleicht noch post?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 20.02.2017 um 22:20:27 von Tippi » 
Grund: Folgepost eingefügt 
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt?
Antwort #1 - 21.02.2017 um 00:26:27
 
Suppenpfeffer schrieb am 20.02.2017 um 22:02:51:
Hallo ich habe vor kurzem in der Botschaft den Antrag gestellt für die Ausbürgerung meiner bisherigen Staatsangehörigkeit.

Wir wissen nicht,
bei welcher Botschaft Du einen Antrag auf Ausbürgerung gestellt hast,
welche Staatsangehörigkeit Du heute hast und
ob Du bereits eine dt. Einbürgerungszusicherung hast

Mit der Bestätigung über die Antragstellung kannst gegenüber der Einbürgerungsbehörde EBH ggf. Deine Ausbürgerungsbemühungen nachweisen, falls Du -aus welchen Gründen auch immer- nicht ausgebürgert wirst und damit eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit HvM in Betracht kommen könnte.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt?
Antwort #2 - 21.02.2017 um 08:24:45
 
HeFi schrieb am 21.02.2017 um 00:26:27:
Wir wissen nicht,
bei welcher Botschaft Du einen Antrag auf Ausbürgerung gestellt hast,
welche Staatsangehörigkeit Du heute hast und
ob Du bereits eine dt. Einbürgerungszusicherung hast


Das ist auch hier völlig ohne Belang. Die Staatsangehörigkeit hat mit der Frage ja nichts zu tun, und eine EBZ wird er natürlich haben, sonst hätte er den Entlassungsantrag ja nicht gestellt.

Zur Frage:
Die Eingangsbestätigung schickst Du in Kopie - das müsste reichen - an die EBH und hältst die ggf. auf dem Laufenden.
Einen Ersatzpass kannst Du nicht beantragen, da Du ja wohl Deinen Pass noch hast.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Suppenpfeffer
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt?
Antwort #3 - 21.02.2017 um 15:52:48
 
Muss man sofort abgeben oder erst vor Ablauf der Zusicherung? Also in knapp 2 jahre? Denke die Ausbürgerungsurkunde kriege bestimmt in 1 jahr. Viele meine freunde meinten sogar schon in 6 monate.

Eine Frage auf der Botschaft Zettel haben die Geburstdatum bei mir falsch geschrieben. Es ist nur anderer Monat. Sonst alles gleich der Name usw..

Kann ich einfach abgeben? Die Botschaft hat ausversehn falsch getippt, aber in der Antragstellung vor ort steht ja das original datum + Geburtsurkunde usw.. möchte ungern nochmal zur Botschaft gehen. Ist sehr weit weg und habe kaum zeit.

Mir erst aufgefallen als ich den zettel zu hause kopieren wollte. Meine freunde und Freundin habe auch nicht gemerkt, als sie gelesen haben.

Oder kann ich einfach wegstreichen und neu drauf schreiben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
2Chevaux
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt?
Antwort #4 - 21.02.2017 um 16:08:52
 
Natürlich jetzt abgeben: Ab dann trägt der Entlassungsstaat Verantwortung für Verzögerungen.

Und bitte NICHT darin Herumschreiben ! Das Original dokumentiert im Zweifelsfall ebenfalls "schlechte Arbeit", die zu Verzögerungen führt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Suppenpfeffer
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt?
Antwort #5 - 21.02.2017 um 18:39:59
 
Zitat:
Natürlich jetzt abgeben: Ab dann trägt der Entlassungsstaat Verantwortung für Verzögerungen.

Und bitte NICHT darin Herumschreiben ! Das Original dokumentiert im Zweifelsfall ebenfalls "schlechte Arbeit", die zu Verzögerungen führt.

Alles klar. Wenn ich am Freitag abgebe vor Ort, der Mitarbeiter fragt, wieso ist hier falsch, was soll ich den sagen bzw was ist passend?
Nicht dass die sauer werden und soll zur Botschaft und neues anfordern.

Noch was das Original nehme ich mit, mache daraus 2 Kopien.
Original kann sich der Mitarbeiter ansehen und die kopie darf er behalten. Soll ich auf der zweiten Kopie nach Stempel verlangen. Das ich wirklich hier in der Ausländerbehörde eingereicht habe?
Darf ich das? Muss der Mitarbeiter es machen? Soll ich es machen?
Man weiß für die Zukunft ja nie.

Bitte hilft mir, ich brauche einfach eure Meinungen, weil Ihr mehr Ahnung hab. Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
2Chevaux
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt?
Antwort #6 - 21.02.2017 um 19:59:09
 
Dieses Blatt bestätigt einen Antrag - mehr nicht ! Deshalb geht es darin nicht um Rechtschreibung und auch nicht um falsch übertragene Namen oder Geburtsdaten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Matthias99
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt?
Antwort #7 - 21.02.2017 um 22:33:27
 
Das Dokument, das du erhalten hast, wird dann relevant, wenn die Einbürgerungszusicherung abläuft, vorher nicht. Du kannst es abgeben, musst es aber nicht abgeben.
Wenn du die Entlassungsurkunde erhältst, dann ist es wichtig, dass du diese schnellstmöglich bei der Behörde vorbeibringst, da dann dort noch die Anfragen neu gemacht werden müssen, da vergehen dann bis zur Einbürgerung nochmals ca. 4 Wochen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Suppenpfeffer
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt?
Antwort #8 - 27.02.2017 um 01:55:38
 
Matthias99 schrieb am 21.02.2017 um 22:33:27:
Das Dokument, das du erhalten hast, wird dann relevant, wenn die Einbürgerungszusicherung abläuft, vorher nicht. Du kannst es abgeben, musst es aber nicht abgeben.
Wenn du die Entlassungsurkunde erhältst, dann ist es wichtig, dass du diese schnellstmöglich bei der Behörde vorbeibringst, da dann dort noch die Anfragen neu gemacht werden müssen, da vergehen dann bis zur Einbürgerung nochmals ca. 4 Wochen.

Werde erstmal nicht abgeben, auch wenn das Dokument diesen einen Fehler hat wurde es trotzdem zur Sicherheit kopiert. Nicht das ich es verliere.

Hoffentlich kriege ich die Ausbürgerungsurkunde bald.
Eine Frage wenn die Ausbürgerungsurkunde nicht in deutsch ist. Muss ich es übersetzen lassen? Auch bei englisch?

Ab wann darf ich zur ABH gehen und sagen ist immer noch nix passiert? In 6 Monate? Oder muss ich wirklich 2 Jahre warten?
Diese Bestätigung von der Botschaft reicht aus als Bemühungen?

Oder muss man irgendwann dort anrufen? Hier steht ganz genau für die Dauer kann die Botschaft nichts dafür
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
2Chevaux
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abgabe Bestätigung von der Botschaft, was jetzt?
Antwort #9 - 27.02.2017 um 07:58:36
 
Die Zusicherung gilt i.d.R. zwei Jahre: Kommt in dieser Zeit die Entlassung, wunderbar. Die Amtssprache ist deutsch - also ist die Entlassung auf deutsch vorzulegen.

Kommt keine Entlassung, fragt man weshalb: Weigert sich der Staat, dauert das Verfahren oder ist der Kandidat schlicht "faul". Hier sollten dann Schreiben des Staates, Nachfragen des Entlassungskandidaten und ähnliches vorlelegt werden. Damit zeigt der Kandidat, daß es nicht an ihm liegt - und die Zusicherung kann ggfs. verlängert werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema