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Thema versenden Drucken
schreiben fürs amt (Gelesen: 1.379 mal)
Themen Beschreibung: Eheschließung, betrug ehe
Berg
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag schreiben fürs amt
20.02.2017 um 17:23:05
 
Guten TAg,
wie formuliere ich ein Schreiben fürs Amt,
wenn es um eine betrugs ehe bzw, um eine ehe geht, die nur um deutsche papiere geht?

die gute Dame kommt aus Serbien, hat innerhalb 6 tage nach dem sie ihren deutschen Mann kennengelernt hat geheiratet in serbien.
Er ist am 30.12.16 nach Serbien eingereist.
Sie war aber schon letztes Jahr bzw 2015/2016 verheiratet in Wien.
ist schwanger von einen anderen Mann, und hat trotz Heirat ein Visum bekommen erstmal für 3 monate.

Ihr Vater ist mit der Mutter von Ihren deutschen Mann, fest in einer Partnerschaft seit Nov.2016

Wie setzt ich nun ein schreiben  natürlich anonym auf???

Danke im Voraus
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schreiben fürs amt
Antwort #1 - 20.02.2017 um 18:34:44
 
Hast du für all das Beweise? Wenn nein und du anonym bleiben möchtest würde ich eher zu raten dich da raus zu halten.

Ist halt auch die Frage was hiervon überhaupt straf oder ausländerrechtliche Relevanz hat.

Ist die andere Ehe geschieden worden ? Sonst wäre es ja Bigamie.

Es gibt auch sowas wie eine einseitige Scheinehe nicht wirklich. Als Scheinehe wird nur bezeichnet wenn beide nur wegen des Aufenthalts heiraten. Spielt einer nur Gefühle vor ist das nicht wirklich beweisbar.
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KaGe
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Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: schreiben fürs amt
Antwort #2 - 20.02.2017 um 19:33:01
 
Berg schrieb am 20.02.2017 um 17:23:05:
nach dem sie ihren deutschen Mann kennengelernt hat geheiratet in serbien.
Na, ich denke, beide haben geheiratet, oder?
Berg schrieb am 20.02.2017 um 17:23:05:
Er ist am 30.12.16 nach Serbien eingereist. 
Na und? Ist das verboten?
Berg schrieb am 20.02.2017 um 17:23:05:
Sie war aber schon letztes Jahr bzw 2015/2016 verheiratet in Wien.
Vielleicht wurde sie wieder geschieden?
Berg schrieb am 20.02.2017 um 17:23:05:
fest in einer Partnerschaft seit Nov.2016
Das sind mal eben max. 4 Monate. Eine feste Partnerschaft sieht wohl anders aus.
Ihr Vater und ihre Schwiegermutter--- was gehts dich an?

Warum überhaupt anonym?



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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.02.2017 um 19:55:07
 
Berg schrieb am 20.02.2017 um 17:23:05:
Wie setzt ich nun ein schreibennatürlich anonym auf???


Hallo,

indem Du, anders als hier, klar und eindeutig Namen, Orte und Daten benennst und den Sachverhalt klar und nachvollziehbar beschreibst.

Es gibt dem Sinn nach eine einseitige Scheinehe (Klick "Systematik"), sie entfaltet nur keine unmittelbare ausländerrechtliche Wirkung.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Mick
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Beiträge: 12.928

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 20.02.2017 um 21:01:19
 
Und damit reicht es auch. Ich sehe keine Rechts-
fragen, Lebensberatung im User oder per PN, daher:

geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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