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Visum zur familienzusammenführung (Gelesen: 2.123 mal)
Alex71
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19.02.2017 um 20:25:46
 
Guten tag zusammen
Meine Frage ist , wenn ich als deutscher im Kosovo eine Frau mit einer 14 jährigen Tochter heirate. Wie läuft das visumsverfahren ab? Also zur familienzusammen Führung. Läuft die Tochter automatisch bei der Mutter mit? Oder brauch die Tochter ein separates Visum zum nachzug zur Mutter ? Brauch die Tochter auch einen zwingenden Deutschkurs A1 . Dieses Beispiel kann ich nirgends finden . Deshalb frage ich jetzt euch. Und bitte um eine Antwort oder links zum nachlesen. Vielen Dank im Voraus
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reinhard
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Antwort #1 - 19.02.2017 um 21:58:47
 
Die Frau braucht ein A1-Zertifikat und muss das vorlegen, wenn sie das Visum beantragt. Für die Tochter muss auch ein Visum beantragt werden, sie braucht kein A1-Zertifikat, aber ein eigenes Visum. Sie sollten auch unbedingt zusammen kommen, sonst kann es später für die Tochter schwierig werden.

Allerdings: Für die Frau braucht es keinen Nachweis von Einkommen und Wohnung, weil sie deutsch verheiratet ist. Die Tochter hat vermutlich direkt nichts mit Dir zu tun, das ist formell ein Nachzug einer Ausländerin (Tochter) zu einer anderen Ausländerin (Mutter). Da wird ein Einkommensnachweis verlangt, ggf. von Dir.
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Alex71
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Antwort #2 - 20.02.2017 um 05:08:14
 
Vielen Dank . Das klingt ja nicht so schwierig  , von dem normalen Wahnsinn der Wartezeit mal abgesehen. Vielen Dank
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Alex71
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Antwort #3 - 10.11.2017 um 20:52:20
 
Hallo
Ich habe zu dem Thema wieder eine Frage . Meine Frau hat Ende des Monats ihren Termin für sich und ihre 14 jährige Tochter in der Botschaft in kosovo.
Jetzt finde ich nirgends welche Papiere die Tochter bringen muss. Und in welcher Ausstattung ( Apostille ) ? Auf der Homepage finde ich nichts deshalb frage ich hier .
Soll da wirklich nur der Reisepass genügen ???
Wir wollen halt keinen Fehler machen und die Bearbeitung nicht unnötig verlängern . Vielleicht wisst ihr ja was darüber .
Vielen Dank
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Antwort #4 - 10.11.2017 um 21:24:47
 
Alex71 schrieb am 10.11.2017 um 20:52:20:
Jetzt finde ich nirgends welche Papiere die Tochter bringen muss.

Wie gelingt Dir denn das?

Der Link zum Merkblatt Kindernachzug steht unmittelbar unter Ehegattennachzug!

Sei mir nicht böse, aber die Frage im Forum zu stellen dauert länger als das Weiterlesen auf der Webseite ...
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Alex71
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Antwort #5 - 11.11.2017 um 05:58:00
 
Petersburger schrieb am 10.11.2017 um 21:24:47:
Wie gelingt Dir denn das?

Der Link zum Merkblatt Kindernachzug steht unmittelbar unter Ehegattennachzug!

Sei mir nicht böse, aber die Frage im Forum zu stellen dauert länger als das Weiterlesen auf der Webseite ...

Vielen Dank für den Hinweis . Ja das habe ich gelesen. Das Problem ist nur , es ist nicht meine Tochter . Und Mutter und Tochter kommen zusammen.
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Antwort #6 - 11.11.2017 um 06:09:24
 
Alex71 schrieb am 11.11.2017 um 05:58:00:
Und Mutter und Tochter kommen zusammen.

Ist doch völlig normal.

Ob nun gemeinsame Einreise oder "Hinterherziehen" - die Regeln/Voraussetzungen sind identisch.

Ja, Du bist nicht der erste, der hier Schwierigkeiten mit dem Begriff "Nachzug" hat und das wörtlich nimmt. Aber eine sinnvolle, kurze Formulierung, die das Hinterherziehen und das gemeinsame Umziehen umfasst und allgemeinverständlich ist, hat wohl noch niemand gefunden.  unentschlossen
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Alex71
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Antwort #7 - 11.11.2017 um 09:26:49
 
Petersburger schrieb am 11.11.2017 um 06:09:24:
Ist doch völlig normal.

Ob nun gemeinsame Einreise oder "Hinterherziehen" - die Regeln/Voraussetzungen sind identisch.

Ja, Du bist nicht der erste, der hier Schwierigkeiten mit dem Begriff "Nachzug" hat und das wörtlich nimmt. Aber eine sinnvolle, kurze Formulierung, die das Hinterherziehen und das gemeinsame Umziehen umfasst und allgemeinverständlich ist, hat wohl noch niemand gefunden.  unentschlossen

Danke dafür.
Es ist halt so , das bei mir und meiner Frau langsam die Emotionen kommen und wir keine Fehler machen wollen die die ganze Prozedur verzögern oder umsonst machen . Und für normale Bürger nicht alltäglich ist.
Nochmal danke.
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