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Ausländischen Reisepass beantragen = Staatsangehörigkeit beantragen? (Gelesen: 2.232 mal)
mac38
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländischen Reisepass beantragen = Staatsangehörigkeit beantragen?
17.02.2017 um 20:10:32
 
Liebe Foristen, vielleicht könnt ihr mir mit dieser Frage weiter helfen.

ist einen freiwilligen Antrag auf einen ausländischen Reisepass (in Bezug auf den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit) wie einen freiwilligen Antrag auf eine fremde Staatsangehörigkeit gleichgestellt?

Ich wurde im Ausland geboren und besitzte deswegen auch diese zweite Staatsangehörigkeit.

Muss ich gezätzlich irgendjemanden melden, wenn ich einen Reisepass (NICHT die Staatsangehörigkeit) beantragen habe? Und könnte ich in Zukunft Probleme mit der deutschen Staatsangehörigkeit bekommen?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.02.2017 um 20:27:10
 
Wenn du aufgrund der Geburt in diesem Land kraft deren Gesetz die dortige Staatsangehörigkeit besitzt so ist es kein Antragserwerb. Den Pass zu beantragen wäre somit unproblematisch, da ja die Staatsangehörigkeit nicht dadurch erworben wird sondern nur ein ausweis- und reisedokument des Landes gewolltist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.02.2017 um 00:08:47
 
mac38 schrieb am 17.02.2017 um 20:10:32:
Muss ich gezätzlich irgendjemanden melden, wenn ich einen Reisepass (NICHT die Staatsangehörigkeit) beantragen habe? Und könnte ich in Zukunft Probleme mit der deutschen Staatsangehörigkeit bekommen? 


Lebst du in Deutschland, wissen die Behörden doch sowieso von deiner zweiten Staatsangehörigkeit. Du hast sie sicherlich bei der Anmeldung beim Wohnort angegeben, da steht im Formular ja Staatsangehörigkeit(en).
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.02.2017 um 05:39:27
 
grisu1000 schrieb am 18.02.2017 um 00:08:47:
Lebst du in Deutschland, wissen die Behörden doch sowieso von deiner zweiten Staatsangehörigkeit. Du hast sie sicherlich bei der Anmeldung beim Wohnort angegeben, da steht im Formular ja Staatsangehörigkeit(en).

Und auch wenn sie es nicht wissen und Du es bisher nicht angegeben hast, ändert das nichts.

Ein Passantrag aufgrund einer vorhandenen Staatsangehörigkeit ist kein Antrag auf Erwerb der Staatsangehörigkeit. Punkt.


Ob jemand gewusst hat, dass er eine zweite StAng besitzt, ist irrelevant.
Ob er irrtümlich meinte, ohne Pass die zweite StAng "nicht wirklich" zu besitzen, ist irrelevant.
Ob er die zweite StAng bewußt verschwiegen hat, ist für die Frage ob ein Passantrag beim zweiten Staat ein Antragserwerb der StAng i.S.d. § 25 Abs. 1 StAG ist ebenso vollständig irrelevant.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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chr76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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Antwort #4 - 23.02.2017 um 09:40:51
 
Wie so oft empfehle ich den Unterschied zwischen >>Staatsangehörigkeit und Reisepass<< zu durchdringen.

Probleme gibt es nur, wenn Du eine andere Staatsangehörigkeit beantragst und erhältst; "nur" wegen eines zusätzlichen Passes, welcher Dir aufgrund einer bereits bestehenden Staatsangehörigkeit zusteht, gibt es aus bundesdeutscher Sicht keinerlei Probleme.
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mac38
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 25.03.2017 um 10:46:15
 
Vielen Dank für alle Antworten! Es ist genau wie ich dachte, leider haben es viele Leute anders erzählt und ich hatte Angst dass ich di deutsche verlieren könnte oder dass ich viel zu viel Unterlagen besorgen / beweisen musste. Ich verstehe ganz ehrlich auch nicht wie Deutschland im 21. Jahrhundert und in einer globalen Welt mit 190+ Länder Polizei der Welt sein will. Kann ja auch nicht... also warum nicht einfach eine normale doppelte Staatsangehorigkeit für jeder unbürokratisch erlauben wie fast alle andere entwickelte und weltoffene Ländern...
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