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Scheidung Eritrea - Deutschland (Gelesen: 4.036 mal)
traute
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17.02.2017 um 06:57:55
 
Mich beschäftigt eine Frage zu folgender Situation:
Mann und Frau beide aus Eritrea, beide ca 4 J. in DE, 2 Kinder hier geboren. Beide anerkannte Flüchtlinge.

Sie wollen sich scheiden lassen. Nach eritreischem Recht sind sie vh. Darüber gibt es eine kirchliche Urkunde, die aber in DE nicht anerkannt ist. Geburtsurkunden der Eheleute gibt es nicht. Wie läuft dann eine Scheidung nach deutschem Recht ab? Geht das überhaupt ohne Urkunden? Eine Eheurkunde von eritreischen Behörden ist nicht zu beschaffen.
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TG
 
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Aras
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Antwort #1 - 17.02.2017 um 22:28:25
 
Lol. Du bist ja gut. 15 Stunden Zeit um zu antworten?
Außerdem im falschen Unterforum. Gehört zu Personenstandsrecht.

Erstmal muss ja geklärt werden dass sie verheiratet seien. Wenn sie keine anerkennungsfähige Ehe haben, dann brauchen sie sich auch nicht zu scheiden. Haben sie noch zusätzlich zur kirchlichen Trauung  staatlich geheiratet?
Wenn ja könnte man eine entsprechende Erklärung beim Notar abgeben aus der er dann eine öffentliche Urkunde erteilt.
Mit dieser öffentlichen Urkunde könnten die dann die Eheschließung Nachweisen und die Scheidung einreichen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #2 - 17.02.2017 um 23:29:09
 
Wie lässt man sich denn üblicherweise nach eritreischem Recht scheiden? Wie würde das dort ablaufen? Das müssten die beiden doch wissen.

Wenn Du schreibst, dass die Ehe hier nicht anerkannt ist: Was bringt eine Scheidung? Hat das irgendwelche Vorteile für einen von beiden oder die Kinder? 
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traute
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Antwort #3 - 18.02.2017 um 07:53:48
 
Üblicherweise heiratet man in Eritrea nicht staatlich. Das ist das große Problem bei der Familienzusammenführung, und deshalb wird von den Kindern und dem Elternteil hier ein DNA Test verlangt.
Üblicherweise läßt man sich auch nicht scheiden. Die Paare heiraten ganz jung (wenn sie 20J. sind) und bleiben offensichtlich ein Leben lang zusammen. Ein tatsächliches Zusammenleben gibt es auch nicht, da Männer und Frauen zum Militär müssen und in unterschiedlichen Camps leben. Die Kinder bleiben oft bei den Großeltern oder anderen Familienangehörigen (wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht beim Militär sind).
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okatomy
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Antwort #4 - 18.02.2017 um 08:12:21
 
Wie gesagt , ohne Ehe die hier rechtlich gültig wäre, bedarf es keiner Scheidung bzw. ist diese hier nicht möglich.

Genauso belanglos wäre es wenn jemand in Deutschland kirchlich oder islamisch heiraten würde.

Also ich würde raten, falls es den Leuten dann besser gehen würde, versuchen ein Gotteshaus zu finden das die Heimatreligion praktiziert und die Möglichkeiten einer Scheidung dort auszuloten.
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lottchen
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Antwort #5 - 18.02.2017 um 18:11:09
 
Wenn man sich in Eritrea üblicherweise nicht scheiden lässt - warum kommen die beiden denn dann hier auf die Idee? Warum muss hier irgendwas gehen was im Heimatland nicht geht? Ich verstehe den Sinn des Ganzen nicht. Wenn einer von beiden jemand anderes  heiraten will kann er/sie das doch hier tun, da sie hier eh nicht als verheiratet gelten.
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traute
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Antwort #6 - 19.02.2017 um 08:02:34
 
Hintergrund der Frage ist, bei diesem Paar ist Gewalt im Spiel. In Eritrea dürfen Eltern die Kinder schlagen sowie Ehemänner die Ehefrau. Die Frau will das nicht mehr hinnehmen und sich trennen.
Deutsche Behörden verlangen überall Papiere: Kindergeld, Sorgerecht etc etc.
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Aras
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Antwort #7 - 19.02.2017 um 08:35:24
 
1. Dann liegt vielleicht ein Verbotsirrtum vor (§ 17 StGB). Er sollte aber schon in Erfahrung gebracht haben, dass es in Deutschland verboten ist.

2. Und was haben die Dokumente zu sagen? Auch wenn sie die Scheidung einreichen wollen würde, ginge das nur mit deutschem Recht. Als anerkannter Flüchtling könnte sie sich darauf berufen. Und dann wäre ein Jahr Trennung erforderlich. Auch nicht-Flüchtlinge können sich ggf. aufgrund von Artikel 6 GG scheiden lassen.

3. Wenn sie für Deutschland nicht verheiratet sind, dann braucht man keine Scheidung.
Oder wollen Sie zurück nach Eritrea?
4. Wie wäre es mit einem Frauenhaus?
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Saxonicus
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Antwort #8 - 19.02.2017 um 12:19:21
 
traute schrieb am 19.02.2017 um 08:02:34:
Hintergrund der Frage ist, bei diesem Paar ist Gewalt im Spiel.

....und warum ruft diese Frau nicht die Polizei ? Die kann in solchen Fällen den Mann aus der Wohnung entfernen und ihm  verbieten, sich der Frau/den Kindern zu nähern.
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