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Befreiung OLG läuft ab, aber noch kein Visum (Gelesen: 2.206 mal)
Chrisi
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16.02.2017 um 21:33:41
 
Guten Abend,

mein Verlobter ist Marokkaner und er hat ein Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragt.
Ich habe mittlerweile ein Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen (datiert vom 03.02.), dass der Erteilung des Visums zugestimmt wurde und was wir nach der Eheschließung machen müssen.

Der Hochzeitstermin ist auf den 10. März festgelegt. Die Befreiung vom OLG läuft am 13.03 ab.
Da die Zeit so knapp ist, haben wir diese Woche schriftlich bei der Botschaft nachgefragt (telefonisch geht nur ein AB dran).
Als Antwort haben wir nur bekommen, dass es in Bearbeitung ist und er benachrichtigt wird, sobald (dort stand falls) eine Entscheidung getroffen wurde.

Ich habe mittlerweile große Angst, dass wir nicht rechtzeitig eine Antwort bekommen.
Habt ihr da Erfahrungen?
Ich frage mich auch, wie wird denn die Antwort von der ABH zur Botschaft bzw. Konsulat übermittelt? Haben die das Taggleich?

Der nette Herr von der ABH meinte, sie versuchen schon die Termine zu beachten. Weiß aber nicht, ob er da nur für sich sprach.

Liebe Grüße,
Chrissi
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Aras
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Antwort #1 - 16.02.2017 um 21:47:50
 
Ruf Mal beim Ref. 509 des Auswärtigen Amtes an und frag nach dem für die Botschaft zuständigen Sachbearbeiter. Und dann schildere ihm die fristenproblematik. Und bitte um Hilfe weil Anrufbeantworter....Etc.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Chrisi
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Antwort #2 - 17.02.2017 um 09:30:35
 
Hallo Aras,

was bedeutet Ref 509?

Ich habe halt auch Sorgen, dass wenn wir jetzt ständig nachfragen oder Druck machen, dass es sich negativ auswirken könnte.
Schließlich kann doch das Konsulat noch der Zustimmung der ABH widersprechen oder?

lg
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Antwort #3 - 17.02.2017 um 10:44:23
 
Chrisi schrieb am 17.02.2017 um 09:30:35:
was bedeutet Ref 509?


dürfte für Referat 509 stehen.
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Petersburger
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Antwort #4 - 17.02.2017 um 15:11:50
 
Chrisi schrieb am 17.02.2017 um 09:30:35:
Ich habe halt auch Sorgen, dass wenn wir jetzt ständig nachfragen oder Druck machen, dass es sich negativ auswirken könnte

"Ständig" - ja, das wirkt sich mit Sicherheit negativ aus.
Aber nicht (nur) auf "Deinen" Antrag, sondern auf alle - es kostet schlicht Arbeitszeit.

Gegen Nachfragen im vernünftigen Rahmen ist jedoch nichts zu sagen.

Und eine ausländerrechtliche Entscheidung hängt nicht davon ab, ob man vielleicht zweimal mehr auf eine Frage antworten musste.

Chrisi schrieb am 16.02.2017 um 21:33:41:
Ich habe mittlerweile ein Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen (datiert vom 03.02.), dass der Erteilung des Visums zugestimmt wurde

Ich persönlich halte es für fragwürdig, behördeninterne Vorgänge nach außen zu kommunizieren - und das noch dazu nicht an den Antragsteller. Aber sei es drum.

Damit ist jetzt genau eine der Voraussetzungen erfüllt, die die AV für eine Visumerteilung benötigt. Über alle anderen sagt das überhaupt nichts aus.

Wenn also - ohne jeden Bezug auf Deinen Fall - noch irgendwo eine Überprüfung läuft oder eine Anfrage unbeantwortet ist, dann hat sich durch die Zustimmung genau so viel am Zustand des Antrags geändert: Nichts.

Eine positive Entscheidung ist immer noch nicht möglich.

Chrisi schrieb am 16.02.2017 um 21:33:41:
Ich frage mich auch, wie wird denn die Antwort von der ABH zur Botschaft bzw. Konsulat übermittelt? Haben die das Taggleich?

Elektronisch. Ja.

Chrisi schrieb am 17.02.2017 um 09:30:35:
Schließlich kann doch das Konsulat noch der Zustimmung der ABH widersprechen oder?

Ich vermute, Du meinst im Grunde das Richtige, trotzdem:
Nein, das wäre sinnlos. Wozu widersprechen? Wenn es Gründe für eine Ablehnung gibt, dann wird der Antrag abgelehnt.

Zu solchen Gründen gehört jedoch nicht der "Nervfaktor".
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Chrisi
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Antwort #5 - 17.02.2017 um 18:51:52
 
Hallo Petersburger,
vielen Dank für deine Antwort.

Für uns ist es halt sehr schwierig einzuschätzen was das Richtige ist:
Nochmal im Konsulat (schriftlich) nachfragen, Auswärtige Amt um Hilfe bitten und schlicht abwarten und die Befreiung ablaufen lassen?

Ich muss auch zugeben, dass ich keine Vorstellung habe, was da wohl so alles überprüft, nachgefragt und kontrolliert wird.
Ich verstehe schon das es Arbeitszeit kostet.

Aber auf der anderen Seite sind da halt auch Menschen die sich eine gemeinsame Zukunft aufbauen wollen und gerade sehr in den Seilen hängen.

Ich bin im Moment froh, dass ich eine sehr verständnisvolle Chefin habe, die mir im Moment immer noch den Zeitraum für Urlaub frei hält. Denke das ist auch nicht so selbstverständlich.

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Petersburger
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Antwort #6 - 17.02.2017 um 19:00:14
 
Ihr habt diese Woche nachgefragt. Manchmal braucht es mehr als ein paar Stunden, bis eine Mail beantwortet ist.

Anfang nächster Woche nochmal nachfragen, zwei oder drei Tage später dann über den Bürgerservice nochmal ...

Ach so: Wenn das nur eine lapidare "Wie steht's um den Antrag"-Frage war, dann würde die zumindest von mir höchstwahrscheinlich einfach gelöscht.
Eine dahingehende Info steht auf unserer Gebührenquittung "Bitte beachten Sie, dass Sachstandsanfragen in der Regel nicht beantwortet werden können." Samt kurzer Begründung.

Wenn aber die Terminproblematik kurz und knackig in der Anfrage drinsteht, ist ja erkennbar, dass da nicht bloße Ungeduld herrscht.
Auf so etwas antworte ich fast immer sofort.
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Antwort #7 - 17.02.2017 um 19:30:55
 
Danke für die schnelle Antwort.
Ja wir hatten am Montag geschrieben und am Dienstag eine Antwort (schon sehr schnell). Allerdings macht sie auf mich den Eindruck einer Standardantwort (was denkst du?) und ich weiß nicht, wie ich das falls interpretieren soll. Ach und natürlich hat uns die Rückmeldung nicht wirklich weiter geholfen.

Geschrieben hatten wir:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 12.12. einen Visa Antrag bzgl. einer Eheschließung in Deutschland gestellt. Die Befreiung vom OLG läuft bereits am 13. März ab und der Hochzeitstermin ist am 10. März. Leider habe ich noch keine Mitteilung von Ihnen bekommen.
Die Ausländerbehörde hat meiner Verlobten am 03. Februar mitgetielt, dass sie ihr ok an Sie gegeben hat.
Die Standesbeamtin in Deutschland hat auch schon mehrfach bei meiner Verlobten nachgefragt, ob wir den Termin war nehmen werden.
Aufgrund der nur noch sehr kurzen Zeit bis zum Hochzeitstermin wäre ich Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar. Sie erreichen mich telefonisch unter.....
mit freundlichen Grüßen


Als Antwort kam:
Sehr geehrter XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre Unterlagen sind noch in Bearbeitung. Sie werden benachrichtigt, falls eine Entscheidung getroffen wird.
mfg


Denke wir haben schon dargelegt, dass wir wegen dem Ablauf der Befreiung nachfragen oder?

Wenn wir den Termin schieben könnten, hätten wir ehrlich gesagt auch noch nicht nachgefragt.
Die Standesbeamtin hat wirklich schon öfter nachgefragt. Ich muss allerdings dazu sagen, dass dies auch ihr erster Fall mit Visa ist (kleine Gemeinde).
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Antwort #8 - 17.02.2017 um 19:57:15
 
Du kannst da nicht viel machen....die AV benötigt die Zeit, die sie braucht! Möglicherweise hakt es auch noch irgendwo...vielleicht wart ihr einfach etwas zu blauäugig beim "frühen" Termin
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Antwort #9 - 17.02.2017 um 20:35:09
 
Wie kann man denn blauäugig bei dem Termin gewesen sein, wenn die Bescheinigung des OLG 6 Monate gültig ist und man den Hochzeitstermin auf drei Tage vor den Ablauf gelegt hat?

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Antwort #10 - 17.02.2017 um 20:52:54
 
Blauäugig könnte passen, wenn aus eigener Fehlorganisation der Visumantrag erst drei Monate vor Ablauf der Sechsmonatsfrist für die Standesamtsbescheinigung "Bedingungen zur Eheschließung sind erfüllt" gestellt wird.

Es gibt Länder, wo man ziemlich unbesorgt so seinen Antrag stellen kann, weil die Visum-Prozedur meistens weniger als drei Monate dauert.
Es gibt auch das Gegenteil, wo die Visumprozedur an sich schon meist vier und fünf Monate dauert.

Und dann gibt es noch Terminvorlaufzeiten für einen Abgabetermin in der Botschaft. Falls die überhaupt "in Ruhe" erhältlich sind.

Pauschale Meinungen zur "Blauäugigkeit" sind also nicht immer angebracht.
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Antwort #11 - 17.02.2017 um 21:47:38
 
Freitags kam die Mitteilung vom Standesamt, das die Befreiung vom OLG da ist.
Gleich montags hab ich mich ans Online-Buchungs-System des Konsulates geschmissen.
Resultat: Erster freier Termin für die Abgabe des Antrages war in 3 Monaten.

Du weißt nicht vorab wann die Befreiung kommt. Somit kannst du auch nicht schon einen Termin buchen. Wenn du diesen nämlich nicht wahrnehmen kannst und stornieren musst (weil z.B. die Befreiung dann nicht vorliegt), wirst du für ein Monat zum Termin buchen gesperrt.

Ich hab das System so nicht erfunden. Wenn generell mehr Zeit benötigt wird, müssen entweder die Befreiungen länger sein oder man muss schneller Termine zur Abgabe bekommen.

Ich hab dann den Hochzeitstermin so knapp vorher legen lassen, um soviel Zeit wie möglich zur Verfügung zu stellen.

Weiß also nicht wo hier Blauäugigkeit ist...

@Petersburger,
was sagst du zu unserer Nachricht an das Konsulat und deren Antwort?
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Antwort #12 - 17.02.2017 um 23:15:30
 
Es war ungeschickt, die AV darauf zu stoßen, dass nach dem 13.3. die Voraussetzungen für die Trauung in Deutschland nicht mehr vorliegen.

Wartet einfach bis er sein Visum bekommt, dann reist er ein und ihr bittet die ABH ggf. um eine FB während des nächsten Befreiungsverfahrens. Falls die ABH ablehnt, fahrt ihr kurz nach DK, heiratet da, dann beantragt er die AE.
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Antwort #13 - 18.02.2017 um 05:49:35
 
Alacrity schrieb am 17.02.2017 um 23:15:30:
Es war ungeschickt, die AV darauf zu stoßen, dass nach dem 13.3. die Voraussetzungen für die Trauung in Deutschland nicht mehr vorliegen.

Nach 707 Beiträgen einen solch sagenhaften Unfug zu verfassen ...

Da die Erteilungsvoraussetzungen bei der Erteilung des Visums vorliegen müssen, werden sie selbstverständlich nicht nur bei der Antragstellung geprüft, sondern bei der Erteilung.
Da der Termin ohnehin in den Unterlagen nachzulesen ist, ist die zitierte Aussage ... Unfug.

Wenn die Frist abgelaufen ist, dann wird kein Visum mehr erteilt - nicht aufgrund dieser nun ungültigen Bescheinigung - und der nicht zitierte Rest des vorigen Beitrags hat sich erledigt.
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