Ayesha schrieb am 17.02.2017 um 10:40:19:Die AB hat gesagt das er vom jobcenter Leistungen bekommen muss bin da im Widerruf zumal sie mir weniger zahlen, dadurch das er in meine bedarfsgemeinschaft lebt
Ich entnehme:
Sie (das Jobcenter) zahlen dir weniger (als was?), da ihr nun als Partner =BG berücksichtigt werdet.
Und bitte: In welchem Widerruf (Widerspruch?) bist du gegen was?
Wer in einem Haushalt zusammen wirtschaftet und auf jeden Fall als Partner/LG zusammenlebt, auch ein gemeinsames Kind hat, erhält 90% des Regelbedarfs. Das sind jetzt seit Jahresbeginn je 368,-.
Vorher allein war dein Regelbedarf 409,- plus Mehrbedarf wegen Alleinerziehung.
Wenn ihr vom JC als BG berücksichtigt werdet, ist dein Partner über das JC auch kranken-und pflegeversichert.
Der Bewilligungsbescheid des JC genügt dann zur Vorlage bei der
ABH.
Dort findet sich der Hinweis über die KV/PV.
Ein Widerspruch wird oft auch sehr schnell beantwortet. Die 3 Monate sind die Maximalfrist.
Wann hast du den Widerspruch abgegeben?