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Visum / bei ungeborenem Kind (Gelesen: 1.371 mal)
SirTobi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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16.02.2017 um 17:32:28
 
Hallo liebe Board-Mitglieder,

ich hoffe ihr könnt mir einen kompetenten Ratschlag geben, folgende Ausgangssituation:
Meine Freundin - philippinische Staatsangehörige im 2. Monat schwanger, bisher kaum deutsche Sprach-Kenntnisse - derzeit mit Au-Pair-Visa in Oslo
Ich - deutsche Staatsangehörigkeit, geschieden

Aufgrund oben genannter Situation um mich um die werdende Mutter zu kümmern und Familienversicherung etc. zu nutzen, möchte ich gerne meine Freundin so schnell wie möglich heiraten und sie dann nach Deutschland holen.
Da eine Heirat in Deutschland ohne Goethe-Sprachtest nicht möglich ist und derzeit kein Kurs in Oslo neu startet - erst wieder Mitte Mai dann mit sehr fortgeschrittener Schwangerschaft - haben wir uns überlegt in Dänemark zu heiraten, da dort die bürokratischen Hürden etwas geringer sind. Ist dies ratsam ? Wie läuft das dann mit der Anerkennung der Heirat in Deutschland und wie ist eine Familienzusammenführung möglich ?
Ich möchte meine Freundin nach Möglichkeit nicht wieder zurück in die Philippinen schicken. Schon aufgrund der schlechteren ärztlichen Versorgung.
Ich bin im Moment sehr ratlos da es im Forum sehr konträre Meinungen gibt.
Ich bin auf Eure Antworten sehr gespannt.....
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 16.02.2017 um 18:00:35
 
Hallo,

Ihr könnt eine FZF zum ungeborenen deutschen Kind machen. Das geht ohne Heirat, ohne Deutschkenntnisse. Ihr müsst dafür eine Vaterschaftsanerkennung machen die vermutlich mit einer UP beginnt. Der werdenen Mutter ist bis zum 7. Monat der Schwangerschaft ein Einreisevisum zu erteilen!
Problem dabei ist die KV...vermutlich werdet ihr die Geburt selber nezahlen müssen.
Hier wäre dann eine Hochzeit in DK sinnvoll, weil dann die Familienversicherung greifen würde.
Problem für die spätere Anerkennung von allem wäre nur Unklarheiten bei der UP...das hat aber keine Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Also möglichst schnell loslegen mit der VA, denn die UP dauert und sollte idealerweise zur Geburt abgeschlossen sein, damit die GU des Kindes klar ist

Also sofort loslegen mit allen Papieren...Vaterschaftsanerkennung, dann Visaantrag in DAV Norwegen stellen (ist ja ihr aktueller Wohnsitz), Heiraten in Dänemark und dann entsprechend zusammen genießen
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Petersburger
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Antwort #2 - 17.02.2017 um 15:39:13
 
deerhunter schrieb am 16.02.2017 um 18:00:35:
Ihr könnt eine FZF zum ungeborenen deutschen Kind machen. Das geht ohne Heirat, ohne Deutschkenntnisse. Ihr müsst dafür eine Vaterschaftsanerkennung machen die vermutlich mit einer UP beginnt. Der werdenen Mutter ist bis zum 7. Monat der Schwangerschaft ein Einreisevisum zu erteilen

Grundsätzlich korrekt, aber:

1. Mit einer Heirat in Dänemark wäre eine Vaterschaftsanerkennung unnötig, weil der Ehemann kraft Gesetzes Vater des Kindes ist.

2. Der Mutter eines deutschen Kindes ist dann und nur dann bis zum 7. Monat die Einreise zu ermöglichen, wenn es feststeht, dass das Kind ein deutsches sein wird.
Eine UP kann, wenn sie erforderlich ist und lange dauert, auch erst nach der Geburt zu dieser Feststellung führen.

Der derzeitige Aufenthaltsstatus gibt das her, also würde ich anstelle des TS schnellstens in Dänemark heiraten und sofort danach die Nachbeurkundung der Eheschließung bei meinem Wohnsitz-Standesamt beantragen.

Mit einer deutschen Heiratsurkunde (auch für die kann eine UP erforderlich sein - dieselbe wie bei einer Vaterschaftsanerkennung oder bei einem Visumantrag ohne Nachbeurkundung nach der DK-Hochzeit) besteht dann Rechtssicherheit und ein Visumantrag in NOR ist grundsätzlich eine Formsache.
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Eduard
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Antwort #3 - 18.02.2017 um 08:50:44
 
deerhunter schrieb am 16.02.2017 um 18:00:35:
[quote author=425D475505040506340 link=1487262748/2#2 date=1487342353]
UP


Vielleicht sollte man das sicherheitshalber ausschreiben und auch erklären, man kann nicht voraussetzen, dass jeder "Neuling" weiß, was eine Urkundenprüfung ist.

(Für den TE zum Nachlesen: http://www.manila.diplo.de/urkunden)

Im übrigen ist es nicht sicher, dass eine Urkundenprüfung verlangt wird. Die Vaterschaftsanerkennung kann z. B. auch beim Notar abgegeben werden, der macht bestimmt keine Urkundenprüfung. Und die Behörden können die Vaterschaftsanerkennung ebenfalls ohne Urkundenprüfung akzeptieren. (Ich meine mich sogar zu erinnern, dass sie nur dann ablehnen dürfen, wenn konkrete Zweifel bestehen. Dass die Mutter aus einem "unsicheren" Land kommt, reicht dazu nicht aus.)

Hier in (Landeshauptstadt im Süden Deutschlands) haben wir sogar die Geburtsurkunden für unsere Kinder ohne Urkundenprüfung bekommen. Und bei meiner Schwägerin (anderes Bundesland) war es wohl auch kein Problem.
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Petersburger
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Antwort #4 - 18.02.2017 um 09:36:41
 
Damit wir hier keine falschen Erwartungen wecken:

Selbstverständlich kann man eine Vaterschaftsanerkennung auch ohne UP abgeben (als Mann) bzw. ihr zustimmen (als Frau).
Damit diese aber wirksam ist bedarf es der Sicherheit, dass es keinen anderen rechtlichen Vater gibt.
Wie erfährt man das? ...

Und bevor eine AV ein Visum aufgrund des Geburtserwerbs der deutschen StAng des werdenden Kindes erteilt, ist diese Sicherheit vonnöten.

Daher ist der von mir vorgeschlagene Weg sicherer. Liegt im Resultat der Nachbeurkundung eine deutsche Heiratsurkunde vor, sind alle denkbaren offenen Fragen nicht mehr offen, sondern erledigt.
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Antwort #5 - 18.02.2017 um 10:45:55
 
Auch ich würde idealerweise den @Petersburger Weg gehen oder den von Deerhunter als 2. Wahl!
Auch ich glaube, dass es eine UP geben wird, da dieses aus den Philippinen als Höchstwarscheinlich angenommen werden kann. Aber vielleicht hat man ja auch Glück.
Deshalb sofort loslegen und schnell arbeiten...es kommt jetzt auf jeden Tag an
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