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Schengenvisum - Istanbul - Planung (Gelesen: 2.648 mal)
SabinNs
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16.02.2017 um 09:58:17
 
Hallo

mein türkischer Freund würde mich gern für ein paar Wochen in Deutschland besuchen. 

Den Antrag würde er in Istanbul stellen.

Er kann vom Arbeitgeber eine Bestätigung bekommen, also die Rückkehrwilligkeit ist damit denke ich gegeben oder kann noch etwas anderes verlangt werden?  Immobilien besitzt er z.B. nicht.

Wie viel Geld muss er denn auf dem Konto nachweisen um das Visum ohne Verpflichtungserklärung zu bekommen? Wird dies errechnet abhängig davon wie lange er kommen möchte, gibt es feste Beträge oder wird es willkürlich entschieden?

Soweit ich die Regeln gelesen habe, genügt ein Schreiben / Einladung, wenn er selber Geld hat?

Sollte eine Verpflichtungserklärung aus irgend einem Grund doch notwendig sein, wie sieht es aus wenn ich als Hausfrau die nicht berufstätig ist kein Einkommen habe?  Wie viel Geld muss ich auf dem Konto haben?   Ich wohne im Eigenheim falls dies einen Unterschied macht.

Danke!
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okatomy
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Antwort #1 - 16.02.2017 um 10:17:18
 
Ohne feste Arbeitsstelle kannst du keine VE abgeben. Es zählt Arbeitseinkommen und nicht "Vermögen". Vermögen ist realtiv und könnte schon morgen ausgegeben sein.

Ob sein Job für die Rückkehrwilligkeit genügt kommt auch darauf an ob er ein gutes oder eher schlechtes landestypisches Einkommen hat. Kann man so erstmal nicht beantworten.

Falls er noch nie Schengen-Visa hatte sollte man beim 1. Versuch auch eher eine kürzere Zeitspanne von so 2-3 Wochen wählen.

Willkürlich wird da nichts entscheiden, das Gesamtbild muss halt stimmig sein, also vergleichsweise guter und angesehener Job im Heimantland wäre hier das wichtigste da er sonst offenbar keine weiteren Bindungen wie Ehefrau und Kinder im Heimatland vorzuweisen hat.

Schau auch mal hier, @HeFi hat die Kriterien zur Rückkehrwilligkeit schon mal gut zusammengefasst:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
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SabinNs
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Antwort #2 - 16.02.2017 um 10:27:41
 
okatomy schrieb am 16.02.2017 um 10:17:18:
Ohne feste Arbeitsstelle kannst du keine VE abgeben. Es zählt Arbeitseinkommen und nicht "Vermögen". Vermögen ist realtiv und könnte schon morgen ausgegeben sein.


Ich habe in der Vergangenheit bereits eine VE abgegeben allein auf der Basis vom Bankguthaben, dies ist einige Jahre her, hat sich in den letzten Jahren etwas geändert?



okatomy schrieb am 16.02.2017 um 10:17:18:
Willkürlich wird da nichts entscheiden, das Gesamtbild muss halt stimmig sein, also vergleichsweise guter und angesehener Job im Heimantland wäre hier das wichtigste da er sonst offenbar keine weiteren Bindungen wie Ehefrau und Kinder im Heimatland vorzuweisen hat. 


Das ist in sich ein bisschen widersprüchlich, "Gesamtbild" ist schon etwas unspezifisch.
Was wird denn für die Türkei derzeit als ein guter und ansehnlicher Verdienst angesehen, gibt es da Zahlen?
Also sein Bankguthaben in der Türkei ist vollkommen egal und danach wird nicht gefragt?
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okatomy
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Antwort #3 - 16.02.2017 um 10:38:10
 
Spezifisches siehst du im Link zu @HeFi's Beitrag.

Sein Bankguthaben nebst gutem Job ist eines von vielen Indizien um die Botschaft von seiner Rückkehrwilligkeit zu überzeugen.

Bezüglich VE und Vermögen: Vermögen ist wie gesagt realtiv, solltest du zu den Personen gehören die genügend Vermögen haben um für Ihren Lebensunterhalt nicht mehr arbeiten zu brauchen, kommt das schon in Frage.

Mit ein paar 10.000 Euro auf der Bank kann man aber als "arbeitsloser" normalerweise keine VE abgeben, da dieser Betrag vielleicht maximal 1 Jahr für den eigenen LU ausreicht.


Du scheibst ja du bist Hausfrau und nicht berufstätig. Wie ist das genau zu verstehen? Ich hätte jetzt das so verstanden du lebst im Eigenheim mit deinem Ehemann ggf. mit Kindern.

Dann wäre der türkische Freund ggf. ja auch "ein" Freund und nicht "dein" Freund/Liebespartner.

Das kann schon die Rückkehrwilligkeit beeinflussen, siehe wiederum @HeFi's Beitrag.
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Aras
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Antwort #4 - 16.02.2017 um 10:47:00
 
Nein. Vermögen ist für die VE berücksichtigbar. Man kann Vermögen genauso einfach veräußern wie man eine Arbeitsstelle kündigen kann.

Rechne mit 50-60€ pro ReiseTag in Deutschland die der reisende an Eigenmitteel braucht statt einer VE. Also wenn er 10 Tage kommt dann 500-600 € Ersparnisse zzügl. Reisekosten + Krankenversicherung. Mehr Kohle ist besser.

Bei der Arbeit ist es ja schwer die schnell zu ändern. Man sollte aber eben nicht 90 Tage Aufenthalt fürs Visum beantragen wenn der Urlaubsanspruch tatsächlich viel geringer ist. Also wenn man eh nur zwei Wochen Urlaub hat, dann sollte man genau das beantragen. Man ist nämlich als Arbeitnehmer ja für den Betrieb wichtig ubd umgekehrt. D.h. die Rückkehrbereitschaft ergibt sich daraus, dass man Urlaub hat und rechtzeitig zurückkehren muss um die Arbeit nicht zu verlieren und in der Folge auch nicht die wirtschaftliche Verwurzelung verliert.

@okatomy
Du hast vergessen zu Fragen ob die TE nicht schon inder Menopause ist. das könnte die Rückkehrbereitschaft auch beeinflussen...   Schockiert/Erstaunt
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Antwort #5 - 16.02.2017 um 10:51:03
 
1) Bankvermögen des Einladenden ist durchaus möglich als Ersatz für Einkommen bei einer VE. Es kommt dann ein Sperrvermerk darauf, bis zur Freigabe ist das Konto für den Verpflichtungsgeber nicht mehr verfügbar und es existiert die Möglichkeit für die ABH, ggf. anfallende Kosten (zB. für eine Abschiebung) ohne weitere Schritte direkt daraus zu decken. Da eine Abschiebung aber schon teuer werden kann, muss da schon ein größerer Betrag, zumindest höherer vierstelliger, eher im unteren fünfstelligen Bereich vorhanden sein.

2) Bankvermögen, auf welches die ABH keinen direkten Zugriff hat, hat keinen Wert. Mit ausländischen Banken wird sich die ABH nicht rumschlagen wollen, daher spielt das Vermögen des Ausländers in seinem Heimatland eher keine Rolle.
Wenn er das zur Absicherung nutzen will, muss er ein Konto in Deutschland eröffnen, das Geld dorthin transferieren und dann der ABH den Zugriff gestatten und für sich selbst sperren.
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Antwort #6 - 16.02.2017 um 11:14:38
 
Das mit der Menopause war ein Witz. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Mann nur ein Schengenvisum will. Warum soll die Frau sich auf einem Online Forum völlig offenbaren nur damit die Chancen für ein Schengenvisum ermittelt werden.

Man nennt mögliche Probleme und wenn die TE selber darin ein Problem sieht dann soll sie darauf reagieren und selber thematisieren.

Probleme können ja in unendlich vielen Variationen auftreten. Aber warum unnötig Panik schieben?
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Antwort #7 - 16.02.2017 um 11:27:18
 
Von Ehemann und Kindern hat die TE doch gar nichts geschrieben. Wo kommen die denn plötzlich her?

Es gibt Städte/Gemeinden, die ein Sperrkonto für eine VE akzeptieren. Du musst einfach mal zu Deiner Gemeinde gehen und fragen, wie die das handhaben.
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SabinNs
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Antwort #8 - 16.02.2017 um 12:14:56
 
Vielen Dank für die nützlichen, wenn auch teilweise unterschiedlichen Hinweise bisher!

Von einem Sperrvermerk hatte ich bisher noch nicht gehört. Ich werde mit dazu weitere Informationen suchen. Damals wurde bei meiner VE / bei meinem Konto so etwas noch nicht gemacht.
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Antwort #9 - 18.02.2017 um 11:15:56
 
SabinNs schrieb am 16.02.2017 um 12:14:56:
Von einem Sperrvermerk hatte ich bisher noch nicht gehört


Was hätte das für einen Sinn, wenn es keinen Sperrvermerk geben würde?? Du könntest das Geld ja dann sofort nach Abgabe der VE verprassen...mit was willst du dann haften?
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SabinNs
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Antwort #10 - 18.02.2017 um 17:09:49
 
Holzer schrieb am 18.02.2017 um 11:15:56:
Was hätte das für einen Sinn, wenn es keinen Sperrvermerk geben würde?? Du könntest das Geld ja dann sofort nach Abgabe der VE verprassen...mit was willst du dann haften?


Wie gesagt, bei meinen letzten VE brauchte ich nur einen Kontoauszug, kein Sperrkonto oder Vermerk oder dergleichen und das war ausreichend.
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