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Aufenthatstitel-Verlängerung mit einem nicht qualifizierten Job (Gelesen: 5.078 mal)
BEBEL
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 09.03.2017 um 11:22:57
 
Ich habe mehr als zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt. Deswegen konnte ich die Arbeitsgeberbindung aufheben und diese Auflage "Beschäftigung gestattet" beantragen.
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BEBEL
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Antwort #16 - 10.03.2017 um 09:59:30
 
Ich war heute zum ABH um eine angemessene Zeit für Arbeitsplatzsuche zu bitten.
Mir wurde gesagt, da ich keinen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt habe, wird meinen AE nicht verlängern. (was ich schon wusste) Mir ging darum zu wissen ob Sie mir ein bisschen Zeit geben können, um einen neuen Job zu finden. Auf diese Frage sagte die Sachbearbeitein: Sie können nicht ewig warten, einen Monat mit Fiktionsbescheinigung vielleicht  drei.
Als ich Sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich Deutschland studiert habe und dass ich den AE nach §18c beantragen will, sagte sie, sie will es prüfen.
Kann ich bitte von euch noch mal eine Bestätigung kriegen, dass es noch möglich ist und wo finde ich diese Quelle, damit ich es ausdrucken kann und beim nächsten Termin zeigen kann.
ich danke Ihnen.
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Aras
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Antwort #17 - 10.03.2017 um 10:24:50
 
Ein Rechtsgutachten kriegst du nur beim Rechtsanwalt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #18 - 10.03.2017 um 12:34:05
 
BEBEL schrieb am 10.03.2017 um 09:59:30:
wo finde ich diese Quelle, damit ich es ausdrucken kann

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html

Ist allerdings eine "kann"-Vorschrift, es besteht also kein Anpruch auf eine AE §18c.
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