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Ausländischer Investor - AE? (Gelesen: 1.744 mal)
Joana CO
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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13.02.2017 um 16:27:56
 
ich habe eine Frage:
Ich bin gerade mit einem ausländischen Investor in Kontakt, der gerne in eine bestehende deutsche Firma investieren würde.
Gilt dies als selbstständige Tätigkeit, wenn er Teilhaber wird?
kann man dadurch eine AE zur selbstständigen Tätigkeit beantragen?

Vielen Dank!
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Antwort #1 - 13.02.2017 um 16:29:49
 
Nein, die reine Investition an sich bedeutet nichts außer der Einlage.

Die rechtliche Gestaltung bestimmt alles Weitere.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.02.2017 um 16:37:24
 
Hallo,

möglich.
Als Einstieg zur Eigenrecherche: Klick mich! und besonders auch Klack!

Wichtig ist die Stellungnahme der zuständigen IHK, die daher für den konkreten Einzelfall auch der richtige Ansprechpartner sein dürfte.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #3 - 13.02.2017 um 17:35:16
 
Dann nochmal zur Verdeutlichung.

Investition an sich ist nichts als das Einbringen von Werten in eine Firma.

Bei einer - willkürlich gewählt - GmbH kann das z.B. sein
1. ein Darlehen - dann leitet sich daraus aufenthaltsrechtlich gar nichts ab.
2. eine Beteiligung an der GmbH - dann leitet sich allein daraus aufenthaltsrechtlich gar nichts ab. Siehe § 46 GmbHG
3. Fall 1. oder 2. mit einer Anstellung in der GmbH - ggf. AT nach § 18 (4) AufenthG
4. Fall 2. mit einer Beteiligung von mehr als 25% der Stammkapitals und Anstellung als Geschäftsführer - selbständige Tätigkeit und ggf. AT nach § 21 AufenthG.

Daher ist allein aus dem im Startbeitrag Vorgetragenen keine vernünftige Aussage möglich.
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Joana CO
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.02.2017 um 08:21:22
 
Vielen Dank, hat mir sehr weitergeholfen!

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