Mein Arbeitsvertrag ist zu Ende gekommen und ich muss einen neuen Job finden. Ich hatte bis ende Januar 2017 eine
AE nach § 18Abs.4S.1.
Für die neue Stellensuche habe ich eine Fiktionsbescheinigung (FB) für 6 Monaten bekommen, wo es steht:
"Die Inhaberin dieser Bescheinigung hat bei der unten genannten Behörde die Erteilung/Verlängerung eines
AE beantragt. Bis zu Entscheidung der Auslänldebehörde über diesen Antragt gilt der Aufenthaltstitel als fortbestehend § 81 Abs.4 AufenthG".
Ich wollte für einen Freund eine Verpflichtungserklärung (VE) schreiben, damit er mich besuchen kann. Ich wurde gesagt, dass für eine
VE die
FB gilt nicht, da es keine richtige Aufenthaltserlaubnis ist.
Meine Fragen:
Ist das rechtlich Korrekt, dass ich nach Vollzeitbeschäftigung (was bedeutet bezalte Steuern) eine Fiktionsbescheinigung bekomme womit ich nicht mal das Recht habe einen Freund einladen zu können?
Wenn nicht, welche andere Gesetz in diesem Fall gilt und wie ich einen
AE anstatt die
FB bekommen kann?
Vielen Dank für Euere Antworte!