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Syrischer Promotionsstudent und Flüchtling - Aufenthalt und Finanzierung (Gelesen: 4.702 mal)
Aras
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Antwort #15 - 12.02.2017 um 09:25:01
 
Ach bitte. "Üblich" ist schon übertrieben. Das Promotionsrecht für FHs wurde erst vor kurzem geschaffen und die erste FH die das seit 3 Monaten kann ist die FH Fulda.

"üblich"....

BTT.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #16 - 12.02.2017 um 11:31:31
 
ok. hab zu flüchtig gelesen. nehme das *üblich* zurück.
Tschuldigung

dann vllt. so? ---Kenan hat ein Visum für die Promotion an einer deutschen Universität.
Aus welchen Gründen auch immer hat es ihn aber in dieses Nest mit der FH verschlagen, wo er zumindest jetzt einen Sprachkurs -deutsch- belegt. Warum und welchen, wenn er in englisch promovieren kann, wurde noch nicht beantwortet.
Wenn es Fulda sein sollte, wo er dann auch in englisch promovieren kann, ist das kein Nest und dort gibts sicher auch Arbeit für Studenten.
Aber dort:
Die Hochschule Fulda bekommt das eigenständige Promotionsrecht für ihr "Promotionszentrum Sozialwissenschaften" mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität verliehen. Studierende können hier zur Doktorin oder zum Doktor der Sozialwissenschaften (Dr. rer. soc.) werden.
Ist eher nichts für Ingenieure...

Wie Kenan aber an Geld kommt für die Promotionszeit, die mehr als 2 Jahre beträgt, außer durch jobben, ist die unbeantwortete Frage.


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Elkstone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 12.02.2017 um 15:05:10
 
Das sind ja vielfältige Einwürfe und Hinweise hier.

Also:
Zunächst mal ist die „Story“ nicht ausgedacht, da habe ich Besseres zu tun. Und an einer FH kann man natürlich promovieren, auch wenn es nicht die Regel ist. Und ein Kind zur Aufenthaltsverlängerung wird hier wohl nicht gezeugt werden, da er bereits ein Kind (s.u.) hat und dies auch nicht dem Charakter des Mannes entsprechen würde.

Frage: „Du schreibst: Visum kann verlängert werden---- was steht denn überhaupt konkret dort?“
Antwort: Hier habe ich mich geirrt, musste  nochmal nachfragen. Dort steht, dass das Visum für insgesamt 6 Monate bis Ende Juni gültig ist. Laut Ausländerbehörde muss es dann verlängert werden, wobei er dann einen sog. „elektronischen Titel“ erhält, was immer das auch ist.  Hierfür muss er dann noch eine Krankenversicherungsbescheinigung und den Nachweis der Absolvierung des Sprachkurses vorlegen.

Frage: „- Was habt ihr gedacht, als ihr ihm zu diesem Visum quasi verholfen habt? Vor allem der Prof. ---?“
Antwort: Wir haben uns gedacht, dass wir es hier mit einem begabten jungen Mann zu tun haben, den wir von einem früherem Forschungsaufenthalten kannten und der in Syrien als Ingenieur in einem Gasfeld gearbeitet hat, welches von Islamisten angegriffen wurde; der zur Armee sollte und der dann die Flucht ergriffen hat. Es stand ernst um ihn, so dass er sogar sein Kind und seine Frau zurücklassen musste. Es ging erstmal um sein Leben. Es war auch nicht klar, ob er vielleicht Asyl beantragen wird – bin ja nicht sein Vater. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Frage: "Wenn er eh in Englisch promoviert, wieso lernt er dann deutsch?" Welchen Sprachkurs in deutsch belegt er jetzt? Wer hat den Sprachkurs in deutsch verlangt, bevor er mit der Promotion  in englisch beginnen kann?“
Antwort: Er lernt Deutsch, weil eine Sprachkursanmeldung (inkl. Bezahlung) eine Voraussetzung für die Visa-Erteilung war und er Interesse hat, die Sprache für das Land zu lernen, in dem er einige Jahre leben wird. Weiterhin besteht Hoffnung, somit leichter Arbeit zu finden. Zunächst Niveau A1, 250 Stunden.

@Holzer: Vielen Dank, das sind gute Tipps. Es ergeben sich daraus Nachfragen:

Ist es also so, dass, wenn er für kein weiteres Jahr ein gedecktes Sperrkonto in Höhe von 8700 Euro nachweisen kann, keine Visumverlängerung erhält? Ich wüsste nicht, woher er dieses Geld nehmen soll. Und bist du sicher, dass er dann ggf. in den Libanon abgeschoben wird, nur weil er dort sein Visum bekommen hat? Er hat schließlich nur einen syrischen Pass. Er könnte dann doch „stattdessen“ Asyl beantragen, um der Abschiebung zu entgehen? Oder erhält er kein Asyl, weil er aus dem Libanon kam und er wird dann tatsächlich in den Libanon „abgeschoben“?
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okatomy
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Antwort #18 - 12.02.2017 um 15:37:23
 
Ausländische Studenten müssen ihren LU sichern sei es durch Sperrkonto, VE oder Arbeit. Der deutsche Staat wird seinen LU nicht zahlen.

Also ein weiterer Aufenthalt als Student scheint dann ohne LU Sicherung unwahrscheinlich.  Bleibt also noch Ausreise oder Asylantrag .

Ob Asylantrag Erfolg haben wird kann man natürlich kaum beantworten aber da er sich mit seiner Familie (?) im Libanon "in Sicherheit" befand kann er ja schlecht von einer Verfolgung sprechen.

Abgeschoben wird nur wer sich trotz Ausreiseaufforderung  weiter im Land befindet.
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Holzer
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Antwort #19 - 12.02.2017 um 16:35:37
 
Elkstone schrieb am 12.02.2017 um 15:05:10:
@Holzer: Vielen Dank, das sind gute Tipps. Es ergeben sich daraus Nachfragen:

Ist es also so, dass, wenn er für kein weiteres Jahr ein gedecktes Sperrkonto in Höhe von 8700 Euro nachweisen kann, keine Visumverlängerung erhält?

Ja, so ist es. Kein gesicherter LU und keine VE heißt kein Verlängerung und entsprechende Maßnahmen.

Elkstone schrieb am 12.02.2017 um 15:05:10:
Und bist du sicher, dass er dann ggf. in den Libanon abgeschoben wird, nur weil er dort sein Visum bekommen hat?

Sicher nicht, weil nicht mein Fachgebiet..aber warscheinlich

Elkstone schrieb am 12.02.2017 um 15:05:10:
Er könnte dann doch „stattdessen“ Asyl beantragen, um der Abschiebung zu entgehen? Oder erhält er kein Asyl, weil er aus dem Libanon kam und er wird dann tatsächlich in den Libanon „abgeschoben“?

Ja, das ist die politische Frage. Warum sollte er Asyl bekommen wenn er im Libanon in Sicherheit war??
Er sollte sich um jemanden bemühen der eine VE ausstellt, es sind ja scheinbar genug Leute daran interessiert das er hier ist. Da wird man eventuell auch bürgen müssen und das nicht dem Steuerzahler überlassen. Ansonsten sieht es eher düster aus. Auch wird mit Asyl, wohl das Studium vorbei sein.
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KaGe
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Antwort #20 - 13.02.2017 um 13:22:33
 
Ich schließe mich @okatomy und Holzer an.
Und: Eure Hilfe war nicht wirklich hilfreich.

Seit 08/2015 haben sich etwa 1 Mio Flüchtlinge Richtung D aufgemacht. Dabei waren viele Syrer, die schon länger als syrische Flüchtlinge in den Nachbarstaaten lebten.
Kenan hätte den dicken Strohhalm packen können, wäre schon seit Spätsommer 2015 in D. So haben es Zigtausende Syrer gemacht, die schon im Libanon, Jordanien, Türkei, Griechenland usw. als Flüchtlinge lebten.

Er könnte durchaus jetzt längst das staatsfinanzierte B2-Sprach-Level haben, hätte staatsfinanzierten Lebensunterhalt erhalten, ebenso die KV/PV.
Schade, aber hier der einzige Lichtblick:
Nach Syrien wird er garantiert nicht abgeschoben werden.

Zum Verständnis:
Jetzt oder später Asyl zu beantragen, muß scheitern.
Denn im Libanon, woher er nachweislich kommt, ist er nicht bedroht.

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