Hallo,
wenn ich den Sachverhalt richtig erfasst habe, trifft folgendes zu:
- Die UP verlief negativ, weil der Vertauensanwalt der
AV fälschlicherweise bemängelt, dass in der
Geburtsurkunde der Vorname eingetragen sei, im
Geburtsregister des Geburtsortes aber nicht.
Korrekt?
- In der Realität ist aber sowohl in der Geburtsurkunde als auch im Geburtsregister der gleichlautende Vorname eingetragen.
Korrekt?
- Die
AV verlangt jetzt, um die UP als positiv überprüft gelten zu lassen, die Neuausstellung einer Geburturkunde ohne Vornamen.
Korrekt?
Ausfluss all dessen ist es, dass das FZF-Verfahren auf Eis liegt, da auf Eure Einwände nicht eingegangen wird. Der
AV ist im Rahmen des FZF-Verfahrens sowohl der Registerauszug mit dem Vornamen als auch die Geburtsurkunde mit dem Vornamen bekannt.
Korrekt?
Sollten alle vier Nachfragen "Korrekt?" mit "Ja" beantwortet werden können, gibt es m.E. genau zwei Alternativen.
Entweder Ihr besorgt Euch beglaubigte Abschriften des Registerauszugs und strengt, wie bereits angeraten, eine Untätigkeitsklage an.
Oder Ihr besorgt Euch, für eine spätere Verwendung, den Registerauszug und lasst Euch für kleines Geld eine "neue" Geburtsurkunde ohne Vornamen, wie gefordert, ausstellen.
Mit dieser "neuen" Geburtsurkunde betreibt Ihr das
FZF.
In DEU wandert dann die "neue" Geburtsurkunde ohne Vornamen in den Giftschrank und bleibt dort.
Im Rechtsverkehr in DEU nutzt Ihr dann die korrekte Geburtsurkunde
mit Vornamen.
Gruß
PS:
Oswald schrieb am 14.02.2017 um 15:45:12:Es geht das Gerücht daß Heiratsvisa niemals ausgestellt werden.
Das ist Quatsch.