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Heiratsvisum Kenia, Urkundenprüfung Sackgasse (Gelesen: 3.681 mal)
Oswald
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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09.02.2017 um 12:49:38
 
Guten Tag allerseits,

Vieleicht hat auch schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.
Die Sachlage stellt sich nun so dar:
Meine Verlobte hat im Juni 2016 ein Heiratsvisum in Nairobi beantragt.
Alle Unterlagen beider Beteiligter sind vollständig eingereicht.
Sie erhielt dann Anfang Oktober die Nachricht das Ihr Vorname auf der Geburtsurkunde am Heimatort nicht eingetragen sei. Sie solle eine berichtigte Geburtsurkunde beibringen. (
Nun ist es aber so, daß laut unserer Prüfung alles doch richtig eingetragen ist, sowohl im Geburtskrankenhaus sowie auch am Standesamt des Geburtsortes.
Das haben wir auch versucht direkt per E-mail der Botschaft mitzuteilen, es gab seit Oktober keine Reaktion. Auch Bürgerservice und Ausländeramt haben im dezember versucht dort Kontakt aufzunehmen, leider auch ohne Ergebnis.
Ich fürchte ohne Anwalt kommen wir hier nicht weiter. Die Wartezeit beträgt immerhin schon über 8 Monate.
Hat jemand eine Empfehlung?

Viele Grüße
Andi
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deerhunter
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Antwort #1 - 09.02.2017 um 12:56:03
 
Ist denn auf der Gu der Vorname eingetragen, oder nicht? Wenn tatsächlich nein, dann müsst ihr eine neue GU mit den "richtigen" Daten nachreichen!
Falls alles vollständig ist, scheint ein Fehler vorzuliegen. Den müsste man dann mit der DAV klären! Idealerweise sollte deine Verlobte das dann direkt versuchen, wenn con hier nichts klappt!
Oder per Anwalt, aber das dauert auch sehr lange
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Oswald
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.02.2017 um 13:11:39
 
Danke deerhunter.
Ja, alles auf der GU ist richtig eingetragen.
Eine GU ohne Vornamen einzureichen, wäre meiner Ansicht nach auch wenig sinnvoll.
Ich bin auch der Meinung das hier ein Fehler seitens des Vertrauensanwalts vorliegt. Na ja, wir wurden im Vorfeld schon vor der Botschaft gewarnt. Kennt jemand einen versierten Rechtsanwalt in Nairobi?
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Aras
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Antwort #3 - 09.02.2017 um 13:21:27
 
Wieso Nairobi?

Hier muss imho die deutsche Botschaft bzw. das Auswärtige Amt auf Untätigkeit verklagt werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lostthebattle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.02.2017 um 22:53:56
 
muss man hier zahlen um posten zu können?
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Mick
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Antwort #5 - 09.02.2017 um 23:25:46
 
Zitat:
muss man hier zahlen um posten zu können?

Gewiss nicht. Im Gegenteil, wir stellen Euch die Plattform
(für sachliche Posts) zur Verfügung und zahlen drauf.

Lesetipp:

klickmichan

Und dazu empfehle ich noch die NUB
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Aras
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Antwort #6 - 09.02.2017 um 23:31:37
 
Dient das Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis?
Oder wozu wird die Urkunde derzeit geprüft?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Oswald
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Antwort #7 - 14.02.2017 um 10:47:36
 
Die Geburtsurkunde wird auf Echtheit überprüft. Das ist wohl üblich.

Verflixt, seit 4 Monaten keine Nachricht der Botschaft. Absolute Ignoranz.
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Lupolady
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Antwort #8 - 14.02.2017 um 11:24:42
 
Hallo zusammen,

Soweit ich weiß wird bei einem Heiratsvisum ein Termin beim Standesamt benötigt. Man legt die Unterlagen dem Standesbeamten vor und dieser sendet sie dann weiter an eine entsprechende Stelle (ich bin mir gerade nicht sicher welche) und dort wird dann eine UP angeleiert oder auch nicht. Erst anschließend bekommt man den Termin vom Standesamt den man dann beim Visumsantrag dabei haben muss und somit ja auch geklärt sein sollte, dass eine UP stattgefunden hat...

1. Bin ich hier richtig informiert
2. Oswald wie ist das bei dir abgelaufen
3. Kann von der  Botschaft trotzdem nochmal eine UP verlangt werden?

Viele Grüße
Lupolady
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Oswald
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Antwort #9 - 14.02.2017 um 11:38:27
 
ja selbstverständlich ist das Standesamt vorab einzuschalten.
Wir hatten einen Heiratstermin für Anfang November, den wir wegen dem Ergebnis der Urkundenprüfung auf unbestimmte Zeit verschieben mußten. Wir bekamen Anfang Oktober eben nur die Info das der Vorname am Geburtsort nicht eingetragen ist sodann die entsprechend geänderte Urkunde vorzulegen ist. Also eine Urkunde ohne Vornamen. Augenrollen
Habe gerade gelesen, daß nicht bekannt ist, ob jemals überhaupt ein Heiratsvisum von der Botschaft in Nairobi ausgestellt wurde.
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Lupolady
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Antwort #10 - 14.02.2017 um 11:43:31
 
Oswald, was ich leider hier nicht herauslesen kann, wurde die UP von Deutschland aus gestartet oder von der Botschaft in Nairobi?
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Oswald
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Antwort #11 - 14.02.2017 um 11:52:28
 
von der Botschaft in Nairobi
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Oswald
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Antwort #12 - 14.02.2017 um 15:45:12
 
Hallo allerseits,
wen es interessiert:
mittlerweile konte ich 3 ähnliche Fälle in Kenia recherchieren.
In einem Fall liegen die Unterlagen seit 3 Jahren unbeantwortet im Nirwana.
Es geht das Gerücht daß Heiratsvisa niemals ausgestellt werden.
Ich kann es kaum Glauben....
Dann werde ich mich wohl mal an meinen zuständigen Abgeordneten wenden müssen. was für ein Elend. Traurig
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Antwort #13 - 14.02.2017 um 16:09:29
 
Hallo,

wenn ich den Sachverhalt richtig erfasst habe, trifft folgendes zu:

- Die UP verlief negativ, weil der Vertauensanwalt der AV fälschlicherweise bemängelt, dass in der Geburtsurkunde der Vorname eingetragen sei, im Geburtsregister des Geburtsortes aber nicht.
Korrekt?

- In der Realität ist aber sowohl in der Geburtsurkunde als auch im Geburtsregister der gleichlautende Vorname eingetragen.
Korrekt?

- Die AV verlangt jetzt, um die UP als positiv überprüft gelten zu lassen, die Neuausstellung einer Geburturkunde ohne Vornamen.
Korrekt?

Ausfluss all dessen ist es, dass das FZF-Verfahren auf Eis liegt, da auf Eure Einwände nicht eingegangen wird. Der AV ist im Rahmen des FZF-Verfahrens sowohl der Registerauszug mit dem Vornamen als auch die Geburtsurkunde mit dem Vornamen bekannt.
Korrekt?

Sollten alle vier Nachfragen "Korrekt?" mit "Ja" beantwortet werden können, gibt es m.E. genau zwei Alternativen.

Entweder Ihr besorgt Euch beglaubigte Abschriften des Registerauszugs und strengt, wie bereits angeraten, eine Untätigkeitsklage an.

Oder Ihr besorgt Euch, für eine spätere Verwendung, den Registerauszug und lasst Euch für kleines Geld eine "neue" Geburtsurkunde ohne Vornamen, wie gefordert, ausstellen.
Mit dieser "neuen" Geburtsurkunde betreibt Ihr das FZF.

In DEU wandert dann die "neue" Geburtsurkunde ohne Vornamen in den Giftschrank und bleibt dort.
Im Rechtsverkehr in DEU nutzt Ihr dann die korrekte Geburtsurkunde mit Vornamen.

Gruß

PS:

Oswald schrieb am 14.02.2017 um 15:45:12:
Es geht das Gerücht daß Heiratsvisa niemals ausgestellt werden.


Das ist Quatsch.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Oswald
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i4a rocks!


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Antwort #14 - 14.02.2017 um 16:30:08
 
Hallo blubb,
Das trifft alles zu. Es handelt sich aber nicht um Visum zur Zusammenführung sondern um ein Heratsvisum.
Eine Geburtsurkunde ohne Vornamen werden wir nicht bekommen, sondern nur diese welche offiziell ausgegeben wird.
Man könnte die Richtigkeit der Einträge durch einen Notar oder Vertrauensanwalt bestätigen lassen, so wäre es nach meiner Logik machbar.
Jedoch meldet sich die Botschaft nicht mehr. Sind nicht erreichbar.
Am Tor wird man ohne Termin nicht eingelassen. Nächste Online Terminvereinbarung wäre ab dem 3.4. 2017.
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