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Besuch des Sohnes (Gelesen: 6.970 mal)
Feuerfisch
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i4a rocks!


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08.02.2017 um 20:02:48
 
Hallo,

hab seit langem mal wieder eine Frage.

Wir wollen heuer das erste mal den Sohn meiner Frau nach Deutschland einladen.
Wie ist das dann mit dem Visum. Müssen wir das genauso wie jedes andere Besuchsvisum beantragen oder ist das anders weil es der Sohn meiner Frau ist.
Kann das Visum auch abgelehnt werden oder darf die Botschaft das gar nicht weil es der Sohn ist.

Hoffe mir kann hier jemand helfen.
Habe ich ganz vergessen, meine Frau ist Kenianerin.

Danke und LG
Gerald
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deerhunter
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Antwort #1 - 08.02.2017 um 20:17:56
 
Wie alt ist der Sohn?

Normalerweise wird auch hier ein normales Schengenvisum beantragt! Probleme können die üblichen wie vorallem Beweis der Rückkehrwilligkeit sein! Möglicherweise wird man Euch unterstellen, dass ihr (je nach Alter des Sohnes) versuchen wollt ein FZF zu umgehen!

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Feuerfisch
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Antwort #2 - 08.02.2017 um 20:38:17
 
Hallo,

deerhunter danke für die Info.
Der Sohn ist 9 Jahre alt.

LG
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deerhunter
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Antwort #3 - 08.02.2017 um 20:47:52
 
Feuerfisch schrieb am 08.02.2017 um 20:38:17:
Der Sohn ist 9 Jahre alt.


Dann gut belegen weshalb und warum der Sohn wieder ausreisen wird und warum man auf keinen Fall daran denkt, dass er hier in Deutschland bleiben wird!
FZF ist nicht geplant?
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Feuerfisch
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Antwort #4 - 12.02.2017 um 23:01:09
 
Hallo,

und wie ist es wenn wir gleich ein FZF für den Sohn beantragen.
Kann es da auch Schwierigkeiten geben dass er das Visum nicht bekommt.

Danke und LG
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Holzer
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Antwort #5 - 12.02.2017 um 23:11:23
 
Feuerfisch schrieb am 12.02.2017 um 23:01:09:
Hallo,
und wie ist es wenn wir gleich ein FZF für den Sohn beantragen.
Kann es da auch Schwierigkeiten geben dass er das Visum nicht bekommt.

Wenn die Papiere stimmig sind, sollte es keine Probleme geben. Ist der Sohn schon im Zuge der Hochzeit / FZF in die UP einbezogen gewesen? Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht oder die Zustimmung des Vaters? Ist Euer LU gesichert?
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Feuerfisch
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Antwort #6 - 13.02.2017 um 00:01:12
 
Hallo,

@Holzer, was meinst du mit UP einbezogen.

Meine Frau hat das alleinige Sorgerecht und der LU ist gesichert.
Ich Arbeit Vollzeit und meine Frau bald Teilzeit.

LG
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Holzer
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Antwort #7 - 13.02.2017 um 00:19:24
 
Es gab ja vermutlich eine Urkundenprüfung (UP) beim Visum für deine Frau, da Kenia ein Land mit unsicherem Urkundenwesen ist
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619726/Daten/5098879/Merkblatt_Ken...

Wurde da eventuell schon der Sohn mit angegeben? Sind die Papiere des Sohnes klar?
Dann sollte es eigentlich keine Probleme mit dem FZF geben.
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Feuerfisch
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Antwort #8 - 13.02.2017 um 00:36:53
 
Achso ja danke,

UP wurde gemacht.
Der Sohn wurde ja schon immer beim Besuchsvisum mit angegeben wegen der Rückkehrbereitschaft.
Dokumente wie z.B. Geburtsurkunde sind alle vorhanden.

LG
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HeFi
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Antwort #9 - 13.02.2017 um 02:28:50
 
Feuerfisch schrieb am 13.02.2017 um 00:36:53:
UP wurde gemacht.
Der Sohn wurde ja schon immer beim Besuchsvisum mit angegeben wegen der Rückkehrbereitschaft.
Dokumente wie z.B. Geburtsurkunde sind alle vorhanden.

Die Frage von Holzer bezog sich auf die UP der Personenstandsurkunden des Sohnes.
Wurden die Urkunden des Sohnes bereits bei der FzF bzw. UP der Mutter mit überprüft?
Vermutlich nicht, denn sonst hätte der Sohn bereits mit der Mutter nach Deutschland kommen können oder?

Liegt ein Sorgerechtsbeschluss vor?

Merkblatt FzF Kenia (Ehegatte Kind)      www.nairobi.diplo.de/contentblob/3988178/Daten/3613070/down_visa_KEN_Familie.pdf
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« Zuletzt geändert: 13.02.2017 um 02:40:18 von HeFi »  
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Antwort #10 - 13.02.2017 um 10:43:51
 
Hallo,

Urkunden vom Sohn wurden noch nicht überprüft.
Das mit dem Sorgerecht und andere Dokumente was wir für die Botschaft brauchen machen wir um Sommer wenn wir das n Kenya sind.
Der Vater ist auf jeden Fall nicht in der Geburtsurkunde eingetragen.

LG
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deerhunter
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Antwort #11 - 13.02.2017 um 11:09:45
 
Feuerfisch schrieb am 13.02.2017 um 10:43:51:
Der Vater ist auf jeden Fall nicht in der Geburtsurkunde eingetragen.


Hast du dann schon mal über eine Vaterschaftsanerkennung nachgedacht? Das Kind wäre dann Deutsch und hätte überhaupt keine Probleme! Eine UP gäbe es allerdings auch hier vermutlich!
Ansonsten ein FZF anleiern mit möglicher UP
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Antwort #12 - 13.02.2017 um 12:33:54
 
Feuerfisch schrieb am 13.02.2017 um 10:43:51:
Urkunden vom Sohn wurden noch nicht überprüft.
Das mit dem Sorgerecht und andere Dokumente was wir für die Botschaft brauchen machen wir um Sommer wenn wir das n Kenya sind.
Der Vater ist auf jeden Fall nicht in der Geburtsurkunde eingetragen.

Es gibt also keinen rechtlichen Vater und die Kindemutter ist demnach alleinerziehend ?
Lies dazu nochmal das in Beitrg #9 verlinkte Merkblatt
Zitat:
● gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss, der dem in
Deutschland lebenden Elternteil die alleinigen Elternrechte
zuspricht oder
● bei allein erziehenden Müttern die vor einem Notar
abgegebene eidesstattliche Versicherung, dass sie nie
mit dem leiblichen Vater zusammengelebt und er keine
Sorgerechtsansprüche hat. oder
• persönlich in der Botschaft abgegebene
Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit
Vorlage d. Passes / ID

Stellt sich die Frage, warum das Kind nicht gleich mit der Mutter per FzF nach Deutschland gekommen ist, gibt es dafür einen (bisher verschwiegenen) Grund?
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« Zuletzt geändert: 13.02.2017 um 12:44:16 von HeFi »  
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blubb


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Antwort #13 - 13.02.2017 um 16:04:55
 
Hallo,

mal vorab:
Es muss keine heimlichen und verschwiegenen Gründe geben, um das Kind nicht sofort mitziehen zu lassen.
Durchaus weit verbreitet ist es (FZF m. Afrikanerin), erst die Ehefrau (zgl. Mutter) zuziehen zu lassen, um ihr möglichst stressfrei zu ermöglichen, sich in der fremden Umgebung DEU zu etablieren (I-Kurs, ggf. Arbeit, allgem. Gewöhnung, ggf. neue Wohnung u. Schulsuche etc. wg. des Kindes später u. 1000 weitere gute Gründe). Das Kind bleibt üblicherweise solange bei der Großfamilie in Afrika. - Nur mal, um hier den Zahn zu ziehen, dass immer irgendwelche besondere Gründe für diese Verfahrensweise unterstellt werden müssen...

Zur Sache, @Feuerfisch

Du hattest in einem früheren Thread ja schon die Informationen zur notariellen Erklärung ("Avidavit") erhalten, falls ich nicht irre.
Mit dieser Erklärung entfällt auch sämtliches Bohei bezüglich einer jeden Sorgerechtserklärung.

Was Euch bei nachträglicher FZF des Kindes passieren kann, ist, dass anstatt einer UP seitens bspw. der ABH ein Abstammungsgutachten "erwünscht" wird.
Das sollte man im Hinterkopf behalten.

Was man auch wissen sollte: Wenn Ihr alle zusammen lebt, ist die Abgabe einer VE entbehrlich (wird auch gerne mal von einer ABH gefordert...).

Grundsätzlich scheint eine FZF eines kenianischen Kindes in dem Alter recht unproblematisch zu sein, sogar bei der AV in Nairobi...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Feuerfisch
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Antwort #14 - 13.02.2017 um 22:28:47
 
Hallo,

danke nochmal für eure Infos.

@HeFi,
Ja,meine Frau hat das alleinige Sorgerecht und es ist kein Vater in der Geburtsurkunde eingetragen. Und einen bisher verschwiegenen Grund weil der Sohn nicht gleich mitgekommen ist gibt es nicht,sondern andere Gründe.(Da gibt es genügend andere wie T.P.2013 schon geschrieben hat).

LG
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