@ Feuerfisch,
wie geschrieben, die per PN erwünschten Erläuterungen hier:
Zum "Avidavit" und dem Wegfall einer Sorgerechtserklärung:Das "Avidavit" ist eine eidesstattliche Erklärung der Kindsmutter vor einem (kenianischen) Notar, die eine Sorgerechtserklärung / Sorgerechtsurteil eines Gerichts oder das Einverständnis des leiblichen / gesetzlichen kenianischen Vaters ersetzt.
Diese Vorgehensweise ist eine von 3 Möglichkeiten ("oder"), um dem Kind einer alleinerziehenden kenianischen Mutter die
FZF nach Deutschland zu ermöglichen.
Das Merkblatt der
AV führt dies unter dem Punkt "minderjährige Kinder bis zum 16. Lebensjahr" auf:
KlickMit diesem "Avidavit" wird das Sorgerecht nicht weiter überprüt bzw. gilt erst einmal als allein der Mutter zustehend.
Dieses Dokument benötigt Ihr für die
FZF und ist, falls zutreffend, ganz schnell und preiswert (ca. 20 EUR, Stand 2014) in Kenia zu beschaffen. Erheblich schneller und preiswerter als die anderen Alternativen.
Zum "Abstammungsgutachten":Das Abstammungsgutachten, im Volksmund "DNA-Test" genannt, weist die biologische Zugehörigkeit Mutter-Kind nach.
Wird gelegentlich "erwünscht", wenn aus Sicht einer
AV /
ABH etwa unplausibel oder nachprüfenswert scheint. Das kann, in einem Staat mit unsicherem Urkundenwesen, etwa sein, wenn das Kind in sehr jungen Jahren der Mutter geboren wurde und / oder die
FZF des Kindes erst mit deutlichem Verzug stattfand und / oder die Geburtsurkunde nachträglich erst ausgestellt wurde und und und...
Die Forderung eines Abstammungsgutachtens ist, auch bei
FZF aus Afrika, meiner Beobachtung nach aber schon eine Ausnahme, wenn auch nicht sehr selten.
Ich hatte es der Vollständigkeit halber aufgeführt, so dass man im Falle eines Falles nicht völlig überrascht ist. Mach Dich aber nicht verrückt und warte erst einmal ab, ob dieses überhaupt gefordert wird.
Hoffe, alles beantwortet soweit.
Gruß