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Besuch des Sohnes (Gelesen: 7.010 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #15 - 14.02.2017 um 15:35:02
 
@ Feuerfisch,

wie geschrieben, die per PN erwünschten Erläuterungen hier:

Zum "Avidavit" und dem Wegfall einer Sorgerechtserklärung:

Das "Avidavit" ist eine eidesstattliche Erklärung der Kindsmutter vor einem (kenianischen) Notar, die eine Sorgerechtserklärung / Sorgerechtsurteil eines Gerichts oder das Einverständnis des leiblichen / gesetzlichen kenianischen Vaters ersetzt.
Diese Vorgehensweise ist eine von 3 Möglichkeiten ("oder"), um dem Kind einer alleinerziehenden kenianischen Mutter die FZF nach Deutschland zu ermöglichen.
Das Merkblatt der AV führt dies unter dem Punkt "minderjährige Kinder bis zum 16. Lebensjahr" auf: Klick
Mit diesem "Avidavit" wird das Sorgerecht nicht weiter überprüt bzw. gilt erst einmal als allein der Mutter zustehend.
Dieses Dokument benötigt Ihr für die FZF und ist, falls zutreffend, ganz schnell und preiswert (ca. 20 EUR, Stand 2014) in Kenia zu beschaffen. Erheblich schneller und preiswerter als die anderen Alternativen.

Zum "Abstammungsgutachten":

Das Abstammungsgutachten, im Volksmund "DNA-Test" genannt, weist die biologische Zugehörigkeit Mutter-Kind nach.
Wird gelegentlich "erwünscht", wenn aus Sicht einer AV / ABH etwa unplausibel oder nachprüfenswert scheint. Das kann, in einem Staat mit unsicherem Urkundenwesen, etwa sein, wenn das Kind in sehr jungen Jahren der Mutter geboren wurde und / oder die FZF des Kindes erst mit deutlichem Verzug stattfand und / oder die Geburtsurkunde nachträglich erst ausgestellt wurde und und und...
Die Forderung eines Abstammungsgutachtens ist, auch bei FZF aus Afrika, meiner Beobachtung nach aber schon eine Ausnahme, wenn auch nicht sehr selten.
Ich hatte es der Vollständigkeit halber aufgeführt, so dass man im Falle eines Falles nicht völlig überrascht ist. Mach Dich aber nicht verrückt und warte erst einmal ab, ob dieses überhaupt gefordert wird.

Hoffe, alles beantwortet soweit.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Feuerfisch
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 14.02.2017 um 22:57:34
 
Hallo,

@T.P.2013,

Danke für deine ausführliche Informationen.

LG
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Feuerfisch
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Antwort #17 - 29.11.2017 um 00:24:16
 
Hallo mal wieder,

wir haben jetzt auf der Botschaft in Nairobi einen Termin für das FZF Visum des Sohnes meiner Frau. Laut Botschaft wollen die auch ein Einladungsschreiben.
Hat schon jemand mal so  eine Einladung für ein Kind geschrieben, was muss da alles drin stehen.
Vllt kann mir jemand helfen.
Versichert ist der Sohn ja dann normalerweise in unserer Familienversicherung,oder?
Danke und Grüße

Gerald
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #18 - 29.11.2017 um 01:13:43
 
Hallo,

es ist schön zu hören, dass die AV in Nairobi mittlerweile bereits vor Antragsabgabe auf die Notwendigkeit eines "Einladungsschreibens" hinweist. War nicht immer so...

Zum Einladungsschreiben:
Es handelt sich um ein formloses Schreiben. Schreibst Du also ganz normal z.B. per "Word" (oder OpenOffice, Wordpad, etc.) auf Deinem PC, druckst es aus und unterschreibst. Ganz normal, oben Dein Briefkopf, Datum etc.

Inhalt in etwa folgender:
Hiermit bestätige ich, Sepp Feuerfisch*(* hier natürlich Dein Name), dass mein Stiefsohn Jupp Mzungu* (*hier natürlich Name Deines Stiefsohns) nach Einreise nach Deutschland zusammen mit mir und meiner Ehefrau Jutta Mzungu Mawiwu* (*hier natürlich Name Deiner Frau) in unserer gemeinsamen Wohnung in [Straße, Ort] wohnen wird. Er wird Teil unserer Bedarfsgemeinschaft.

___

Da er in der Tat familienversichert sein wird (falls Deine Frau gesetzlich versichert ist, eigenständig oder über Dich mitversichert), kannst Du das auch noch mit einem Satz im Einladungsschreiben aufführen (tut nicht weh und vermeidet ggf. Nachfragen).

Gruß


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Feuerfisch
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Antwort #19 - 29.11.2017 um 02:09:28
 
Hallo,

T.P.2013 danke für deine Hilfe.

Gruß Gerald
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Feuerfisch
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Antwort #20 - 29.11.2017 um 12:57:10
 
Hallo nochmal,

habe noch was vergessen zu fragen.

Den Visumsantrag müssen wir den auf den Namen des Sohnes ausfüllen und z.B. ein Schreiben beilegen daß die Mutter bereits in Deutschland lebt,oder
den Antrag auf den Namen meiner Frau ausfüllen und alles angeben nur extra den Teil für das Kind ausfüllen.

Danke und schöne Grüße
Gerald
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Petersburger
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Antwort #21 - 29.11.2017 um 13:39:07
 
Feuerfisch schrieb am 29.11.2017 um 12:57:10:
Den Visumsantrag müssen wir den auf den Namen des Sohnes ausfüllen und z.B. ein Schreiben beilegen daß die Mutter bereits in Deutschland lebt,

So ist es richtig.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Feuerfisch
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Antwort #22 - 29.11.2017 um 13:43:45
 


Petersburger,danke dir.

Schöne Grüße
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