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Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen (Gelesen: 1.781 mal)
Cronenberger
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05.02.2017 um 22:59:59
 
Moin,

Ich kann es im Aufenhaltsgesetz $9a nicht finden:

Wo steht da, dass für deutschverheirate ein DA-EU nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt - die anderen Bedingungen, wie gesicherter LU, KV, Sprachniveaumin B1 und Leben in Deutschland, 60 Beiträge zur Rentenversicherung, ausreichender Wohnraum, keine Straftaten, erfüllt meine Frau -beantragt werden kann und auch ein Anspruch darauf besteht?

Danke

Cronenberger

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HeFi
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Antwort #1 - 06.02.2017 um 00:00:27
 
Warum muss/soll es ein DA-EU sein?

Die Bestimmungen zur Niederlassungserlaubnis NE für Deutschverheiratete stehen § 28 Abs. 2 AufenthG http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65962.htm
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Aras
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Antwort #2 - 06.02.2017 um 00:02:40
 
DA-EU nach drei Jahren für Deutschverheiratete gibt es afaik nicht. Nur eine Gleichstellung bei den Erlöschensbedingungen
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.02.2017 um 14:03:25
 
Aras schrieb am 06.02.2017 um 00:02:40:
Nur eine Gleichstellung bei den Erlöschensbedingungen 

Wie beantragt man die?
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Aras
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Antwort #4 - 06.02.2017 um 14:09:43
 
Ist per Gesetz geregelt.

§ 51 Abs. 9 S. 2 AufenthG
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #5 - 06.02.2017 um 17:14:48
 
Cronenberger schrieb am 05.02.2017 um 22:59:59:
Ich kann es im Aufenhaltsgesetz $9a nicht finden:

Guckst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9a.html

Aber nach 3 Jahren kann man noch keinen Daueraufenthalt-EU erhalten, dafür sind, neben anderen Voraussetzungen, mindestens 5 Jahre nötig.
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