Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung (Gelesen: 4.475 mal)
youngEngineer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
04.02.2017 um 22:28:00
 
Hallo zusammen,

ich möchte für meinen bekannten und seine Frau eine VE abgeben.
Da ich eine kleine Wohnung habe Augenrollen, werden sie für die Paar Wochen in einem Hotel Wohnen.
Ich habe vor ein Hotelzimmer für sie zu buchen.
Kann ich bei der Abgabe der VE beim Ausländeramt die Bestätigung der Hotelreservierung/Buchung für den Wohnraum abgeben? Durch meine Kreditkarte ist ja die Reservierung quasi gesichert.

Oder muss ich selbst unbedingt einen angemessenen Wohnraum (Große Wohnung) haben, um sie einladen zu können?

Danke für eure Antworten Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #1 - 04.02.2017 um 22:32:29
 
Für die VE ist nur deine finanzielle Finanzbarkeit relevant. Ob deine Gäste überhaupt bei dir schlafen oder im Hotel ist irrelevant.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
youngEngineer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #2 - 05.02.2017 um 09:56:38
 
Aras schrieb am 04.02.2017 um 22:32:29:
Für die VE ist nur deine finanzielle Finanzbarkeit relevant. Ob deine Gäste überhaupt bei dir schlafen oder im Hotel ist irrelevant.


Danke für die schnelle Antwort. Aber Ausländerbehörde möchte doch bei der Ausstellung der VE, abgesehen von den Gehaltsnachweisen irgendwas wegen ausreichendem Wohnraum von mir haben ( Mietvertrag etc.) oder verstehe ich das falsch?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #3 - 05.02.2017 um 10:07:36
 
Die wollen nur wissen, ob du die Unterkunftskosten zahlst.
Warum sollte es so wichtig sein, wie groß die Unterkunft für ein paar Wochen ist?
Frage: Wer zahlt denn den Rest?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #4 - 05.02.2017 um 10:09:24
 
Das macht keinen Sinn.  Wozu?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
youngEngineer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #5 - 05.02.2017 um 11:34:53
 
KaGe schrieb am 05.02.2017 um 10:07:36:
Die wollen nur wissen, ob du die Unterkunftskosten zahlst.
Warum sollte es so wichtig sein, wie groß die Unterkunft für ein paar Wochen ist?
Frage: Wer zahlt denn den Rest?


Auf der Seite der Ausländerbehörde steht folgende Unterlagen sind einzureichen:

Ihre letzten drei Gehalts- oder andere Einkommensnachweise (Kopie und Original)
Ihr Nationalpass oder Personalausweis (Original)
Ihr Mietvertrag oder anderer Wohnraumnachweis (Kopie und Original)

Also die wollen was haben. Über Wohnraumnachweis steht auf Seiten allen Ausländerbehörden was über Wohnraumnachweis.

Zu der Frage:
Ich zahle den Rest ( Unterkunftskosten, etc. )
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #6 - 05.02.2017 um 11:43:42
 
Boah ey!

Die Verpflichtungserklärung basiert auf den Pfändungsgrenzen. Diese ist unabhängig von irgendwelchen Wohnungskosten. Was wollen die sehen? Das man nicht obdachlos ist?

Und die Verpflichtungserklärung kommt nur zum tragen wenn Sozialleistungen bezogen werden. Wo die Eingeladenen leben werden wird beim Antrag angegeben und muss dort nachgewiesen werden.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
youngEngineer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #7 - 05.02.2017 um 12:20:43
 
Aras schrieb am 05.02.2017 um 11:43:42:
Boah ey!

Die Verpflichtungserklärung basiert auf den Pfändungsgrenzen. Diese ist unabhängig von irgendwelchen Wohnungskosten. Was wollen die sehen? Das man nicht obdachlos ist?

Und die Verpflichtungserklärung kommt nur zum tragen wenn Sozialleistungen bezogen werden. Wo die Eingeladenen leben werden wird beim Antrag angegeben und muss dort nachgewiesen werden.


Hier ist ein Ausschnitt aus dem Bundeseinheitliches Merkblatt
zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 und § 67 AufenthG. :

Zu prüfen ist auch, ob ein ausreichender Wohnraum (§ 2 Absatz 4 AufenthG) für den Ausländer zur Verfügung steht. Ausreichender Wohnraum ist, unbeschadet landes- rechtlicher Regelungen, stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad; WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Das Vorhandensein ausreichen- den Wohnraums kann durch Vorlage eines Mietvertrages oder eines Grundbuchauszuges belegt werden. Die Anforderungen an den Wohnraum sind aber im Verhältnis zur vorgesehenen Aufenthaltsdauer zu prüfen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #8 - 05.02.2017 um 12:50:55
 
Mutiges Weiterlesen ist gefordert.

Zitat:
Bei Kurz- und Besuchsaufenthalten ist eine Abklärung der Wohnraumverhältnisse des Verpflichtungsgebers grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #9 - 05.02.2017 um 14:46:57
 
youngEngineer schrieb am 05.02.2017 um 11:34:53:
Ich zahle den Rest ( Unterkunftskosten, etc. )

Also: Nachweis oder Prüfung der Unterkunftsgröße ist nicht relevant wegen des kurzen Aufenthaltes in D.
Du zahlst eben für die Aufenthaltsdauer von ein paar Wochen das Hotel. Und ihren Lebensunterhalt, und ihre Krankenversicherung (falls sie selbst im Heimatland keine fürs Ausland abgeschlossen haben).
Und wenn deine Bekannten länger bleiben, zahlst du länger.
Kommen Sie als Touristen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
youngEngineer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #10 - 05.02.2017 um 15:46:46
 
KaGe schrieb am 05.02.2017 um 14:46:57:
Also: Nachweis oder Prüfung der Unterkunftsgröße ist nicht relevant wegen des kurzen Aufenthaltes in D.
Du zahlst eben für die Aufenthaltsdauer von ein paar Wochen das Hotel. Und ihren Lebensunterhalt, und ihre Krankenversicherung (falls sie selbst im Heimatland keine fürs Ausland abgeschlossen haben).
Und wenn deine Bekannten länger bleiben, zahlst du länger.
Kommen Sie als Touristen?


Genau sie kommen als Touristen  Smiley
Mich hat es nur gewundert, dass auf der Seite von AB unter benötigten Unterlagen, was über den Wohnraumnachweis stand.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #11 - 06.02.2017 um 11:02:02
 
Der Mietvertrag ist schon wichtig um auszurechnen, ob Du überhaupt eine VE für Deine Gäste abgeben kannst. Nicht die m², sondern die Miete. Grob gesagt: Dein Einkommen minus Deine Warmmiete ergibt ja erst mal Summe X, von der Du lebst. Und ob X dann ausreicht, um eine VE für soundsoviel Personen abzugeben muss dann eben geprüft werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #12 - 06.02.2017 um 11:04:34
 
Lottchen, eben nicht.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
youngEngineer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #13 - 06.02.2017 um 21:38:32
 
lottchen schrieb am 06.02.2017 um 11:02:02:
Der Mietvertrag ist schon wichtig um auszurechnen, ob Du überhaupt eine VE für Deine Gäste abgeben kannst. Nicht die m², sondern die Miete. Grob gesagt: Dein Einkommen minus Deine Warmmiete ergibt ja erst mal Summe X, von der Du lebst. Und ob X dann ausreicht, um eine VE für soundsoviel Personen abzugeben muss dann eben geprüft werden.


Genau. Ich war heute bei der AB und die haben mir das genauso gesagt. Gehalt - Warmmiete = Summe was übrig bleibt.
Davon hängt die VE ab.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #14 - 06.02.2017 um 22:03:44
 
Zumindest als ich vor einigen Jahren mal 2 VE´s abgegeben habe war das wie von mir beschrieben. In meiner Stadt war das damals: Nettoeinkommen - Warmmiete - 2xHarzIV-Satz (bei Einladung 1 Person) muss größer Null sein. Dann konnte ich die VE abgeben. Und es wurden bei der VE die Kreuze an die richtigen Stellen gesetzt ("glaubhaft gemacht" und "nachgewiesen").
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema