Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung (Gelesen: 4.476 mal)
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #15 - 06.02.2017 um 22:35:48
 
Wenn das so für euch gelöst wurde, dann ist es zwar falsch.. aber wer erhebt schon Widerspruch gegen einen begünstigenden Verwaltungsakt.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
youngEngineer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Antwort #16 - 07.02.2017 um 19:42:16
 
lottchen schrieb am 06.02.2017 um 22:03:44:
Zumindest als ich vor einigen Jahren mal 2 VE´s abgegeben habe war das wie von mir beschrieben. In meiner Stadt war das damals: Nettoeinkommen - Warmmiete - 2xHarzIV-Satz (bei Einladung 1 Person) muss größer Null sein. Dann konnte ich die VE abgeben. Und es wurden bei der VE die Kreuze an die richtigen Stellen gesetzt ("glaubhaft gemacht" und "nachgewiesen").


Gut das kann natürlich sein, dass manche Kommunen andere Regelungen haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema