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Private altersvorsorge (Gelesen: 2.558 mal)
saidtchik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.02.2017 um 09:17:05
 

Wie hoch muss der Mindestbetrag von eine Private Altersvorsorge sein damit der von EB akzeptiert wird bei Einbürgerung nach §10.
Danke im Voraus
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Holzer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #1 - 06.02.2017 um 15:42:56
 
Soweit mir bekannt, muss bei Einbürgerung nach §10 überhaupt keine Altersvorsorge nachgewiesen werden. Bin aber kein Einbürgerungsexperte
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saidtchik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokko
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Antwort #2 - 06.02.2017 um 18:56:58
 
Der Sachbearbeiter verlangt aber sowas
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.02.2017 um 18:58:38
 
Baden Württemberg?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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saidtchik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.02.2017 um 19:18:13
 
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Matthias99
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 07.02.2017 um 23:27:01
 
Ich würde mal beim Sachbearbeiter nachfragen. Ich vermute mal, dass du selbständig bist. Da kann es dann natürlich sein, dass Nachweise zum Krankenversicherungsschutz, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit etc. verlangt werden.
Bei der Lebensunterhaltssicherung ist auch eine gewisse Nachhaltigkeit gefordert. Falls du ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausübst, werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet.
Im sogenannten "Rentenversicherungsverlauf" kann der Sachbearbeiter dann die Beitragszeiten in den letzten Jahren nachvollziehen.
Gruß
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.02.2017 um 23:38:45
 
Es wäre gut zu wissen, wie alt der Antragssteller ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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saidtchik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.02.2017 um 15:20:54
 
45 jahre alt selbsständig
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 08.02.2017 um 15:59:36
 
Nach der Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg ist die Altersvorsorge dann Teil des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Einbürgerungsbewerbers, wenn sie bei einem deutschen Staatsangehörigen in vergleichbarer Lebenslage und Erwerbssituation üblich und zumutbar ist.

In diesem Alter dürften ca. 150,- Euro monatlich an Beiträgen monatlich notwendig sein.
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Matthias99
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i4a rocks!


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Antwort #9 - 08.02.2017 um 20:58:10
 
Falls du früher sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, würde ich auf jeden Fall auch den Rentenversicherungsverlauf vorlegen, der zur Altersvorsorge auch berücksichtigt wird.
Ob die 150,- Euro monatlich zumutbar und üblich sind, kann ohne weitere Informationen nicht beantwortet werden, die Beurteilung obliegt letztendlich der EBH. Hier ist zu berücksichtigen, ob schon eine Altersvorsorge besteht, wie hoch das Einkommen ist, etc. Falls du beispielsweise Wohneigentum vorweisen kannst, ist dies ebenfalls als Altersvorsorge anrechenbar.
Gruß, Matthias
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