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Deutschen AT für iranischen Architekt aus Italien (Gelesen: 2.342 mal)
IraniArchitekt
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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03.02.2017 um 10:16:51
 
50968 Köln
Datum: 03/02/2017


Liebe Forum Lesern,
Ich bin ein iranischer Architekt, der in Italien Master Studium beendet hat und bin im Besitz von Aufenthaltsbewilligung für die ganze EU was mich aber nicht autorisiert in Deutschland zu arbeiten.  Ich habe eine Arbeitsstelle als Architekt in Deutschland gefunden und mein zukünftiger Arbeitgeber hat mir einen unbefristeten Vertrag erstellt und so habe ich die Aufenthaltsbewilligung für Deutschland bei Auslandsbehörde in Köln Kalk,  1 Monat her,  beantragt.  Gestern habe ich mich bei der Arbeitsmigration in Ottmar-Pohl Platz 1 in Köln erkundigt,  am welchem Punkt mein Antrag für die Arbeitsbewilligung / Aufenthaltsbewilligung wäre. Die Angestellte hat mir  wörtlich mittgeteilt, dass es abgelehnt wurde,  wegen zu geringen Vergütung.

Ist 2000,- Euro brutto wirklich der Grund zur Ablehnung? Ich habe doch nicht die Blaue Karte beantragt:

Die 2000,- Euro brutto sind präzise 1362,- Euro netto pro Monat (der Mindestlohn in Deutschland ist doch 1462,- Euro brutto also noch weniger). Ich wollte gerne fragen, könnten Sie mir bitte sagen wo die minimale Vergütung gesetzlich vorgeschrieben ist für NRW,  für die Dreistaatsmitglieder um den Antrag zu bewilligen? Da ich es nirgendwo finden kann. Ich habe auch eine E-Mail an Ausländerbeirat in Köln diesbezüglich geschrieben und warte auf die Antwort.

In dem Arbeitsvertrag steht  zitiere Vertrag:

" 4. Ihr Bruttogehalt während der Probezeit beträgt 2.000,- Euro.
  5. Hierzu kommt - in der Regel und wenn es die wirtschaftliche Lage des Bueros erlaubt - eine 
      Jahresprämie etwa in Höhe eines Monatsgehaltes, die in 2 Raten, zum Juli und Dezember,
      entsprechend der Anzahl von Monaten Bürozugehörigkeit ausgezahlt wird." 
Was auch bedeutet, da ich als Berufsanfänger beginne und nach einer gewissen Einarbeitungszeit wird meine Vergütung erhöht. Laut Arbeitsgeber.
Sollte die Ablehnung meiner Aufenthaltsbewilligung nicht schriftlich ankommen oder wird es nur wörtlich kommuniziert?
Gibt es eine Möglichkeit,  dass die Arbeitsagentur eine Bescheinigung ausstellt wo die die Ermessung des Gehaltes einwilligen und das ermöglicht die Arbeitserlaubnis zu bekommen?

Ich würde mich über Ihre Antworten, Raten, Hilfe wirklich freuen. 


Mit freundlichen Grüßen
IA
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 03.02.2017 um 11:18:52
 
2000 Euro brutto ist nunmal kein angemessenes Gehalt für einen Architekten in Vollzeit.

Dein Gehalt sollte deiner Qualifikation entsprechen ( Masterstudium Architektur) . 2000 brutto sind viel zu wenig.
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IraniArchitekt
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 03.02.2017 um 11:28:02
 
okatomy schrieb am 03.02.2017 um 11:18:52:
2000 Euro brutto ist nunmal kein angemessenes Gehalt für einen Architekten in Vollzeit.


Danke für die Antwort, ich verstehe wohl das es nicht viel ist. Da meine Deutschkenntnisse noch nicht so gut sind und auch als Anfänger mit theoretischen Kenntnissen  frisch vom Master Studium wie-viel sollte ich vom Arbeitgeber verlangen um den Job trotzdem zu bekommen? Will auch betonen das wir von einem kleinem Architekturstudium reden (2 Mitarbeitern). Wie-viel ist ein angemessenes Angebot in diesem Fall?
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KaGe
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Antwort #3 - 03.02.2017 um 11:41:23
 
IraniArchitekt schrieb am 03.02.2017 um 11:28:02:
wie-viel sollte ich vom Arbeitgeber verlangen um den Job trotzdem zu bekommen?

Es geht nicht darum, den Job zu bekommen. Den bekommst du ja mit 2000,- (für Vollzeit??). Mehr wird das Büro dir nicht zahlen.
Das Problem ist die geringe Bezahlung.
Aber du solltest dich nicht auf eine mündliche Aussage verlassen. Verlange einen schriftlichen Bescheid zu deinem Antrag.
Wichtig kann uU sein, was genau du in dem kleinen Büro machen sollst.
Man wird von dir nicht verlangen, ad hoc vollwertige Architektenleistungen zu erbringen. Was steht denn in dem Vertragsangebot zu deinen Arbeitsaufgaben?
Die Probezeit ist 6 Monate?
Das mit der Prämie vergiss mal wieder, das ist jetzt nicht relevant.

Gehts mit Teilzeit??
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IraniArchitekt
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 03.02.2017 um 12:05:20
 
KaGe schrieb am 03.02.2017 um 11:41:23:
Es geht nicht darum, den Job zu bekommen. Den bekommst du ja mit 2000,- (für Vollzeit??). Mehr wird das Büro dir nicht zahlen.
Das Problem ist die geringe Bezahlung.
Aber du solltest dich nicht auf eine mündliche Aussage verlassen. Verlange einen schriftlichen Bescheid zu deinem Antrag.
Wichtig kann uU sein, was genau du in dem kleinen Büro machen sollst.
Man wird von dir nicht verlangen, ad hoc vollwertige Architektenleistungen zu erbringen. Was steht denn in dem Vertragsangebot zu deinen Arbeitsaufgaben?
Die Probezeit ist 6 Monate?
Das mit der Prämie vergiss mal wieder, das ist jetzt nicht relevant.

Gehts mit Teilzeit??



Re-Danke für deine Antwort, ja es sollte um eine Vollzeit Beschäftigung gehen.
Die Probezeit beträgt 3 Monate laut Vertrag.

Die Arbeitsaufgaben sind  die folgenden: schon fertige Skizzen, Modelle, Zeichnungen und Texte korrigieren eventuell
ändern, wie es von dem Hauptarchitekt verlangt wird. Also wie von Dir erwähnt
keine ad hoc vollwertige Architektenleistungen so weit.

Kommt für die Arbeitsagentur / Auslandsbehörde eine Teilzeit-Beschäftigung in Frage, wird es nicht sofort abgelehnt? Traurig 
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Saxonicus
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Antwort #5 - 03.02.2017 um 12:29:59
 
IraniArchitekt schrieb am 03.02.2017 um 10:16:51:
Ich habe eine Arbeitsstelle als Architekt in Deutschland gefunden.... 

In Deutschland darf sich nur Architekt nennen, wer in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Dafür benötigt man regelmäßig neben dem abgeschlossenen Architekturstudium eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren. Details dazu regeln die Architektengesetze der jeweiligen Bundesländer und die Satzungen der Architektenkammern.
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KaGe
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Antwort #6 - 03.02.2017 um 13:14:54
 
Du bist Iraner, hast im Iran Architektur studiert, in Italien den Master gemacht und willst in D arbeiten.
Hast du in D deutsche Sprachkenntnisse erworben? Hast du ein Sprach-Zertifikat?

Wer als AG einem Arch.Master für Vollzeit 2000,- brutto und ne Probezeit von 3 Monaten und windige Prämienzahlungen verspricht, ist nicht seriös.
Wenn der dich zum Korrigieren von Texten benötigt--- von welcher Sprache in welche soll das denn erfolgen?
Bist du so gut im technischen Deutsch, daß du dir selbst zutraust, Texte zu korrigieren?
Skizzen, Entwürfe und Modelle---das ist unproblematisch.
Vielleicht bietest du dich hier als Modellbauer an?
Frage den AG, ob er dir dann auch 2000,- brutto zahlt.
----
Ich befürchte, du hast mit dem Jobangebot wirklich keinen seriösen AG erwischt.
Um den dt. Titel *Architekt* und die Zunftspezialitäten der Kammern wird es weniger gehen.
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Antwort #7 - 03.02.2017 um 14:31:42
 
Saxonicus schrieb am 03.02.2017 um 12:29:59:
In Deutschland darf sich nur Architekt nennen, wer in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Dafür benötigt man regelmäßig neben dem abgeschlossenen Architekturstudium eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren. Details dazu regeln die Architektengesetze der jeweiligen Bundesländer und die Satzungen der Architektenkammern.


Vielen Dank  für die Aufklärung

"In Deutschland darf sich nur Architekt nennen, wer in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. ":

Frage: Wie nennen sich in Deutschland die Leute die Achitektur studiert haben, aber sind noch nicht in der Architektenliste einer
Architektenkammer eingetragen?


"Dafür benötigt man regelmäßig neben dem abgeschlossenen Architekturstudium eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren."

Abgeschlossenes Master Studium in Architektur habe ich auf der Polytechnischen Universität in Mailand die auch in Deutschland
glücklicherweise anerkannt ist. Die Arbeitserfahrung möchte ich gerne machen, möglicherweise in Richtung
Architektur, da ich das studiert habe, aber dazu bräuchte ich leider die Arbeitsbewilligung, die mir abgelehnt wurde und deswegen
suche ich die Lösung in diesem Forum. 

Würde vielleicht einfacher sein, wenn der Arbeitgeber im Vertrag die Arbeitsstelle als Sachbearbeiter bezeichnet hätte?
Würde mir die Arbeitsbewilligung dann mit meiner Qualifikation zugestimmt? Würden in diesem Fall die 2000,- Euro brutto per Monat
ausreichend sein?
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IraniArchitekt
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Antwort #8 - 03.02.2017 um 14:57:18
 
KaGe schrieb am 03.02.2017 um 13:14:54:
Du bist Iraner, hast im Iran Architektur studiert, in Italien den Master gemacht und willst in D arbeiten.
Hast du in D deutsche Sprachkenntnisse erworben? Hast du ein Sprach-Zertifikat?

Wer als AG einem Arch.Master für Vollzeit 2000,- brutto und ne Probezeit von 3 Monaten und windige Prämienzahlungen verspricht, ist nicht seriös.
Wenn der dich zum Korrigieren von Texten benötigt--- von welcher Sprache in welche soll das denn erfolgen?
Bist du so gut im technischen Deutsch, daß du dir selbst zutraust, Texte zu korrigieren?
Skizzen, Entwürfe und Modelle---das ist unproblematisch.
Vielleicht bietest du dich hier als Modellbauer an?
Frage den AG, ob er dir dann auch 2000,- brutto zahlt.
----
Ich befürchte, du hast mit dem Jobangebot wirklich keinen seriösen AG erwischt.
Um den dt. Titel *Architekt* und die Zunftspezialitäten der Kammern wird es weniger gehen.


"Du bist Iraner, hast im Iran Architektur studiert, in Italien den Master gemacht und willst in D arbeiten."

Korrekt.

"Hast du in D deutsche Sprachkenntnisse erworben? Hast du ein Sprach-Zertifikat?"

Ja, habe ich. Sprachzertifikat Deutsch Niveau B1/B2.


"Wer als AG einem Arch.Master für Vollzeit 2000,- brutto und ne Probezeit von 3 Monaten und windige Prämienzahlungen verspricht,
ist nicht seriös. Wenn der dich zum Korrigieren von Texten benötigt--- von welcher Sprache in welche soll das denn erfolgen?"

Englisch / Deutsch

"Bist du so gut im technischen Deutsch, dass du dir selbst zutraust, Texte zu korrigieren?"

Nein, bin am Lernen, deswegen wurde mir die geringe Vergütung am Anfang angeboten, "Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen",
und denke, dass man auch in Deutschland, nicht alles von heute auf morgen kann bzw. weiß. 

Skizzen, Entwürfe und Modelle---das ist unproblematisch.
Vielleicht bietest du dich hier als Modellbauer an?

Danke für den Vorschlag, werde das mit dem Arbeitgeber besprechen.

Frage den AG, ob er dir dann auch 2000,- brutto zahlt.
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Antwort #9 - 03.02.2017 um 14:59:41
 
Ich würde an deiner Stelle eher mit der Architektenkammer sprechen und eine entsprechende Stelle suchen. Und eben nicht Sachbearbeiter-chertipert.

Vielleicht brauchst du dann eine AE gemäß § 17a AufenthG.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 03.02.2017 um 16:55:09
 
Frage: Was soll die Architektenkammer bei der Jobsuche?
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Antwort #11 - 03.02.2017 um 17:36:18
 
Gegenfrage:
Was nützt es eine Techniker-Stelle zu haben um für eine Berufsanerkennung einschlägige Berufserfahrung als Ingenieur/Architekt nachweisen zu müssen.

Wahrscheinlich muss eh ein Anerkennungsbescheid für die AEgem. 17a vorgelegt werden.
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