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Arbeiten in Deutschland für einen kanadischen Staatsbürger (Gelesen: 1.532 mal)
glooskeem
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerisch
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03.02.2017 um 09:20:05
 
Guten Tag!

Ein Freund von mir ist Kanadier. Er kommt nach Deutschland ohne Visum, da er keinen braucht. Er darf denke ich mal maximal 90 Tage sich in Deutschland aufhalten. Was ist wenn er in den 90 Tagen einen Job findet? Darf er ihn ausüben? Gibt es eine bestimmte Einkommenshöhe, die er erfüllen müsste? Was muss er tun um diesen Job einnehmen zu können?

Vielen Dank!
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 03.02.2017 um 12:46:53
 
glooskeem schrieb am 03.02.2017 um 09:20:05:
Was ist wenn er in den 90 Tagen einen Job findet? Darf er ihn ausüben?

Nein, ein Besuchs-/Touristenvisum bzw. die visumsfreie Einreise berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme.

glooskeem schrieb am 03.02.2017 um 09:20:05:
Was muss er tun um diesen Job einnehmen zu können?

Ein Visum zur Arbeitsaufnahme im Herkunftsland beantragen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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engelchen+
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i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.02.2017 um 12:58:11
 
Saxonicus schrieb am 03.02.2017 um 12:46:53:
Ein Visum zur Arbeitsaufnahme im Herkunftsland beantragen.


Wieso? Kanadier sind aber privilegiert nach §41 AufenthV. Er darf den Antrag auch in Deutschland stellen.

@glooskeem

Welche Qualifikationen hat er bereits erworben?
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« Zuletzt geändert: 03.02.2017 um 13:13:03 von engelchen+ »  
 
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Melanny
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.02.2017 um 13:04:42
 
Privilegiert schon, aber eine Arbeit darf meines Wissens nach nicht während des touristischen Aufenthalts aufgenommen bzw. ausgeübt werden.

Aber ein entsprechender AT (Arbeitserlaubnis) bis vor Ablauf der 90 Tage dürfte in DL gestellt werden auf Grund der visafreien Einreise und der privilegierten Stellung.
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glooskeem
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerisch
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Antwort #4 - 13.02.2017 um 11:19:37
 
Danke für die Antworten. Er hat Elektrotechnik studiert in Kanada sowie IT-Kenntnisse.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 14.02.2017 um 01:46:34
 
glooskeem schrieb am 13.02.2017 um 11:19:37:
Danke für die Antworten. Er hat Elektrotechnik studiert in Kanada sowie IT-Kenntnisse. 


Wichtiger wäre ob er einen Abschluss hat der in DEU als Berufs- Hochschulabschluss anerkannt wird. Mit einem MINT Beruf kann er bei einem Jobangebot über 39.624 € Brutto eine Blaue Karte EU beantragen. Er muss aber bis zum Erhalt des AT warten, bevor er die Arbeit aufnehmen kann.
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