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Rumänin bekommt einen deutschen Arbeitsvertrag (Gelesen: 2.893 mal)
Errare_humanum_est
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30.01.2017 um 17:59:38
 
Hallo,

ich brauche Hilfe für eine Frau aus Rumänien.

Der Fall:
eine Rumänin möchte als Reinigungskraft bei einer deutschen Firma arbeiten. Die deutsche Firma ist bereit sie einzustellen, möchte ihr in den ersten 3 Monaten aber nur einen Minijob anbieten.
Nach drei Monaten soll dann ein Übergang in die Vollbeschäftigung stattfinden.
Laut Arbeitgeber ist eine Meldebescheinigung in Deutschland Voraussetzung für den Abschluss des Arbeitsvertrages.
Sie kommt nun in wenigen Tagen nach Deutschland und wird bei einem Bekannten wohnen. Dessen Vermieter ist damit einverstanden sie in den bereits bestehenden Mietvertrag mit einzutragen (Die Nebenkostenvorauszahlung wird dabei angehoben).

Nun meine Fragen:

mir ist klar, was gemacht werden muss, aber ich bin mir mit der Reihenfolge nicht sicher:

1. Eintragung in den Mietvertrag
2. Meldung beim Einwohnermeldeamt
3. Abschluss des Arbeitsvertrages

Ist das so richtig, oder habe ich noch etwas verpasst?
Ich werde die Frau als Übersetzer begleiten und möchte deswegen, dass keine Zeit wegen falscher Planung verloren geht.

Vielen Dank im Voraus
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Aras
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Antwort #1 - 30.01.2017 um 18:09:46
 
Wieso muss sie in den Mietvertrag aufgenommen werden?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 30.01.2017 um 18:16:42
 
Errare_humanum_est schrieb am 30.01.2017 um 17:59:38:
Ist das so richtig,


Ja, diese Reihenfolge ist richtig.
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Antwort #3 - 30.01.2017 um 22:51:05
 
Errare_humanum_est schrieb am 30.01.2017 um 17:59:38:
1. Eintragung in den Mietvertrag
2. Meldung beim Einwohnermeldeamt


nach 1 und vor 2
Vermieterbescheinigung vom Vermieter ausstellen lassen.
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Errare_humanum_est
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Antwort #4 - 30.01.2017 um 23:03:35
 
Vielen Dank. Die Vermieterbescheinigung hätte ich beinahe vergessen ...

Sie muss in den Mietvertrag aufgenommen werden, weil ich beim Einwohnermeldeamt schon öfter mitbekommen habe, dass Osteuropäer bei der Anmeldung den Mietvertrag vorlegen mussten.

Aber es kann natürlich gut sein, dass neuerdings nur noch nach der Vermieterbescheinigung gefragt wird.
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Aras
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Antwort #5 - 30.01.2017 um 23:10:17
 
Dann sollte man lieber einen Untermietvertrag mit dem Mieter abschließen. Der Vermieter freut sich natürlich bei eurer Variante weil dann beide als Mieter als Gesamtschuldner haften. Der jetzige Mieter könnte dann nur in Abstimmung mit der Frau den Mietvertrag kündigen. Wenn die Frau auszieht, dann kann der Vermieter die Streichung der Frau aus den Mietvertrag verweigern.

Da sollte man aufpassen.

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Antwort #6 - 31.01.2017 um 01:09:14
 
Errare_humanum_est schrieb am 30.01.2017 um 17:59:38:
Die deutsche Firma ist bereit sie einzustellen, möchte ihr in den ersten 3 Monaten aber nur einen Minijob anbieten.

Bitte denkt auch daran, dass sie bei einem Minijob nicht krankenversichert ist und sie noch eine Krankenversicherung braucht.
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Antwort #7 - 31.01.2017 um 06:39:28
 
Errare_humanum_est schrieb am 30.01.2017 um 23:03:35:
dass Osteuropäer bei der Anmeldung den Mietvertrag vorlegen mussten.

Nicht nur Osteuropäer.

Zum Minijob: Wenn du den AG evtl. kennst, frag ihn, ob er die Frau mit 451,- einstellen würde.
Das ist für den AG bez. der Abgaben günstiger und sie wäre gleich auch krankenversichert.
Nennt sich *Beschäftigung in der Gleitzone*.
Das passt natürlich nur, wenn der Minijob auch tatsächlich 450,- bringen würde.
Oft genug sind es eben maximal 450,-
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Errare_humanum_est
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Antwort #8 - 03.02.2017 um 10:56:00
 
Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich habe noch eine Frage:

wenn der Bekannte einen Untermietvertrag mit der Rumänin abschließt, kann er da angeben, dass sie kostenlos bei ihm wohnen darf?
Er befürchtet nämlich, dass es sonst Probleme mit dem Finanzamt geben könnte. Bei einem bezahlten Untermietvertrag hätte er ja Einkünfte aus einem Mietverhältnis, die er dann versteuern müsste.

Alternativ könnte man angeben, dass sie als Gegenleistung bei ihm einige Stunden die Woche putzt oder sonstige Haushaltsaufgaben übernimmt (Was auch der Wahrheit entspricht.) Wäre das vielleicht eine gute Möglichkeit?
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Antwort #9 - 03.02.2017 um 11:22:42
 
Errare_humanum_est schrieb am 03.02.2017 um 10:56:00:
die er dann versteuern müsste.

Ja stimmt, doch wo liegt das Problem? An welche Steuerlast denkst du denn bei der Untervermietung an eine Person?

Viel umständlicher wird der Arbeitsvertrag als Haushaltshilfe. Damit hat die Rumänin dann ein weiteres Beschäftigungsverhältnis und dieses nachzuweisen.
Eine solche  Vereinbarung wird die Meldebehörde nicht anerkennen, um eine Meldebestätigung auszustellen. Die braucht die Wohnungsgeberbescheinigung und einen (Unter)Mietvertrag.

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Antwort #10 - 03.02.2017 um 11:24:12
 
Errare_humanum_est schrieb am 03.02.2017 um 10:56:00:
Alternativ könnte man angeben, dass sie als Gegenleistung bei ihm einige Stunden die Woche putzt oder sonstige Haushaltsaufgaben übernimmt (Was auch der Wahrheit entspricht.) Wäre das vielleicht eine gute Möglichkeit?


Das wäre keine gute Idee. Das wäre nämlich Schwarzarbeit / Verrechnung von Leistungen.
Er müsste ihr ein Zimmer vermieten und die Einnahmen versteuern und sie als Minijobberin bei der Knappschaft anmelden und hier auch die notwendigen Abgaben für sie entrichten.   

Ich sehe allerdings auch kein Problem, wenn er sie kostenfrei bei sich wohnen lässt. Warum auch nicht?
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Antwort #11 - 03.02.2017 um 11:53:03
 
Ich würde einen befristeten Mietvertrag um x Monate vereinbaren in der kostenlos ein Raum zur Verfügung gestellt wird. Die Befristung verlängert sich automatisch immer um x Monate sofern nicht widersprochen wird.
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Antwort #12 - 03.02.2017 um 12:56:38
 
Ok, vielen Dank. Dann wird ein befristeter (Unter)-Mietvertrag ohne Mietzahlung unterschrieben.
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