Liebe alle,
ich habe eine Frage. Mein Verlobter und ich versuchen gerade alle Papiere zu bekommen, um hier in Deutschland heiraten zu können. Er ist Asylbewerber und aus Afghanistan.
Wir leben in Bayern. Das Procedere ist uns gut erklärt worden, nur auf eine Frage konnte mir niemand antworten.
Und zwar erzählte mir meine Bekannte, dass es bei ihr (selbe Sachlage Heirat - Asylbewerber - Afghanistan, selbes Bundesland, andere
ABH, anderes OLG), so war, dass das Landeskriminalamt den Pass sehr lange einbehalten hat zur Prüfung.
Uns konnte dazu jedoch bislang keiner eine Auskunft geben und in den ganzen Formalien und Anforderungen fand ich auch nichts dazu.
Ist das tatsächlich flächendeckend Usus, oder ist das eine Entscheidung der
ABH dort gewesen (aus welchen Gründen auch immer...)
Falls hier jemand damit Erfahrungen hat, wäre ich dankbar für eine Einschätzung...
Herzliche Grüße
setareh.