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Ehe mit Afghanen - Passüberprüfung durch Landeskriminalamt? (Gelesen: 1.567 mal)
Setareh
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Beiträge: 6

Bayern, Germany
Bayern
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe mit Afghanen - Passüberprüfung durch Landeskriminalamt?
28.01.2017 um 14:14:44
 
Liebe alle,

ich habe eine Frage. Mein Verlobter und ich versuchen gerade alle Papiere zu bekommen, um hier in Deutschland heiraten zu können. Er ist Asylbewerber und aus Afghanistan.
Wir leben in Bayern. Das Procedere ist uns gut erklärt worden, nur auf eine Frage konnte mir niemand antworten.
Und zwar erzählte mir meine Bekannte, dass es bei ihr (selbe Sachlage Heirat - Asylbewerber - Afghanistan, selbes Bundesland, andere ABH, anderes OLG), so war, dass das Landeskriminalamt den Pass sehr lange einbehalten hat zur Prüfung.
Uns konnte dazu jedoch bislang keiner eine Auskunft geben und in den ganzen Formalien und Anforderungen fand ich auch nichts dazu.
Ist das tatsächlich flächendeckend Usus, oder ist das eine Entscheidung der ABH dort gewesen (aus welchen Gründen auch immer...)

Falls hier jemand damit Erfahrungen hat, wäre ich dankbar für eine Einschätzung...

Herzliche Grüße
setareh.
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Aras
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Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.01.2017 um 14:26:21
 
Habt ihr den Pass etwa?
Was ist mit der Tazkira?
Was steht denn in der Aufenthaltsgestattung bzw
Duldung bezüglich der Identität? Ist der Haken bei "Identität beruht auf eigenen Angaben" gesetzt?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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