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asyl antrag (Gelesen: 3.127 mal)
alexthierry
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kamerun
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27.01.2017 um 00:34:28
 
Hallo ,

ich erzähle euch Kurz  die Geschichte meiner großen Bruder,der aus kamerun geflütet ist .

ER heisst Thierry( 29 jahre alt )  , hat ein  master in international Marketing in kamerun und war vor dem Flucht  schon beruflich. Er ist ein Bissexuel ( homosexualite ist in kamerun strafbar ) und lebte sehr diskret (nur die famillie wusste es ). Dazu kommt dass er auch viel für die Menschenrechten kämpft ,ohne in irgebdwelche Organisation angemeldet zu sein !


Er würde am anfang oktober bei einem Demo  festgenommen. nach 2 Nächte wurde er von einem poliziste ( ein seiner beste Freund )  erfahren , dass eine verfahren ( wunsch einer trennung des Landes ) gegen ihm läuft und er dafür lebenslang cassieren kann ! dieser poliziste hat ihm geholfen , zu fluchten !
Mein bruder , der nicht nach Europe kommen wollte , muss mit seinem ganzem spargeld ( fast 10 000€ )durch diesen gefärlichsten weg(Meer)    flüchten .

seit anfang Dezember ist er in Italien angekommen und will seit letzte woche nach Deutschland kommen, weil er nähe die familie sein will und familienmensch ist .


meine schwester und ich haben keinen ahnung über die asyantrag und nicht wissen ob es überhaupt so wechsen darf,weil wir beide als student gekommen sind !

darf er seine asylantrag hier beantragen und  bei mir oder meiner schwester anstatt asylheim wohnen ?


ich würde mich sehr freuen , wenn leute hier ahnung darüber haben .

LG
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.01.2017 um 03:09:56
 
Wurde er in Italien bereits registriert? Dann ist Italien für sein Asylverfahren zuständig.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.01.2017 um 10:47:12
 
Er muss jetzt so schnell wie möglich Asyl beantragen. Wenn er zögert, bedeutet das für die Behörde (BAMF), dass er sich nicht sicher ist, ob er verfolgt wird oder nicht.

Er muss dann in einer Aufnahmestelle wohnen (nicht bei der Schwester), sein Asylverfahren wird entweder in Baden-Württemberg oder in Brandenburg bearbeitet.

Falls die Rücküberstellung nach Italien geplant ist: Die Schwester kann sich an das BAMF in Nürnberg wenden und freundlich um einen "Selbsteintritt" bitten. Sie begründet das damit, dass er gerne im gleichen Land leben möchte, in dem seine Schwester lebt. Darauf geht das BAMF oft ein, ein Recht darauf gibt es nicht.

Die Schwester kann den "Flüchtlingsrat" in ihrem Bundesland suchen und dort nach einer Beratungsstelle fragen, die sich auskennt und helfen kann.

Informationen über Asylverfahren für Flüchtlinge aus Kamerun findest Du auf der gemeinsamen Seite der Wohlfahrtsverbände: www.asyl.net
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Mojo Jojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.01.2017 um 11:11:24
 
Erst einmal ist es das Wichtigste, dass dein Bruder vor den heimischen Behörden in Sicherheit ist und die Reise nach Europa wohl erhalten überstanden hat!

Schreib bitte, was dein Bruder seit seiner Ankunft in Italien getan hat. Hat er sich bei Behörden gemeldet? Hat er einen Antrag auf Asyl gestellt? Hat er sich registrieren lassen? Ist er nach seiner Ankunft 'Untergetaucht'? Wissen die italienischen Behörden, dass er in Italien ist?
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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alexthierry
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kamerun
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Antwort #4 - 27.01.2017 um 13:29:15
 
Dankeschön für die Antworten ! 
im meer hat die italienischen Marine ihnen in  ihrem boot geholfen!
in lybien wurde er von Rebellen mit gewahrwaffen  geschlagen ,weil er sich gegen unmenschlichen situation beschwert hatte ! so wurde er wegen seine schmerzen in krankenhaus gebracht und verbrachte  10 tagen dort ! jetzt ist er in einer unterkunft und mehr weiß ich nicht  !

wie er mir erzählen hat , habe ich verstanden darüber , dass Behörde seine Anwensenheit schon weiß ,aber er noch keinen asylantrag gestellt hat !

Dann darf er nicht sein antrag hier in BRD stellen? wenn er das machen darf,  darf er nicht bei mir(25)  oder meiner schwester (34 jahre) wohnen ?   
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 27.01.2017 um 13:38:27
 
alexthierry schrieb am 27.01.2017 um 13:29:15:
Dann darf er nicht sein antrag hier in BRD stellen? wenn er das machen darf,  darf er nicht bei mir(25)  oder meiner schwester (34 jahre) wohnen ?   


Das wurde oben schon beantwortet.

Lies einfach erst mal ganz in Ruhe die Antworten durch.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 27.01.2017 um 15:15:02
 
Und es war ihm nicht möglich die 10.000 € vorzulegen und ein Visum zur Arbeitssuche gemäß § 18c AufenthG zu beantragen?  Augenrollen

Also wenn er in Italien erfasst wurde, dann ist Italien für ihn zuständig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 27.01.2017 um 16:47:01
 
Aras schrieb am 27.01.2017 um 15:15:02:
Und es war ihm nicht möglich die 10.000 € vorzulegen und ein Visum zur Arbeitssuche gemäß § 18c AufenthG zu beantragen?

Keine verständliche Frage!

Erstens wissen wir nicht, ob sein Masterabschluss anerkannt ist, zweitens berichtet der oder die TS von einer Flucht - wo sollte er sein Visumverfahren einschließlich Terminierung vorab durchführen?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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alexthierry
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kamerun
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Antwort #8 - 01.02.2017 um 02:02:20
 
dankeschön alle für ihre HILFE !
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