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Anzeige zwecks Beihilfe zur Visumserschleichung (Gelesen: 4.531 mal)
Mick
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Antwort #15 - 27.01.2017 um 13:17:14
 
reinhard schrieb am 27.01.2017 um 12:33:26:
Aber letztendlich kann das nur eine Richterin oder ein Richter verbindlich feststellen.

Und damit sollte es auch reichen. Hier würde nur
noch spekuliert.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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