grisu1000 schrieb am 27.01.2017 um 01:32:44:1) Wird der
TS die nächsten Jahre die Kosten für den Asylbewerber tragen
Das ist das Problem, wenn man eine
VE unterschreibt. Sie erlischt, wenn der Betroffene ausreist (bei einem Flüchtling eher unwahrscheinlich) oder eine
AE aus anderem Grund erhält. Nach der Gesetzesänderung vom August 2016 ist die Anerkennung des Asylantrags keine "AE aus anderem Grund", sondern dann gilt die Frist von fünf Jahren: Dann ist die
AE erledigt. Erstattet werden aber nur die Kosten, die der "öffentlichen Kasse" entstehen. Wenn es gelingt, den Flüchtling privat unterzubringen und zu versorgen, kann man diese Kosten minimieren. Außerdem darf ein Asylbewerber nach drei Monaten arbeiten, da zählt das Einreisedatum.
Zitat:2) Wäre durchaus zu prüfen ob er im Rahmen des Antragsverfahrens eine Straftat begangen hat
Das hat mit der
VE überhaupt nichts zu tun.
Zitat:3) Sollte er an das "Recht zum Schweigen" denken, und ggf. einen Anwalt einschalten
Das ist immer sinnvoll, wenn es ein Ermittlungsverfahren gibt. Im vorliegenden Fall würde ich mir wenig Sorgen machen, aber für eine verbindliche Antwort müsste ein Anwalt in die Akte gucken.
Zitat:4) Sollte der
TS bewußt sein das ggf. Staatsanwaltschaft und Polizei solche Foren mitlesen und ggf. versuchen die Identität solcher
TS herauszufinden.
Das halte ich für unproblematisch: Das Ermittlungsverfahren beruht wohl auf der
VE, die Daten sind bekannt und müssen nicht ermittelt werden. Der
TS (und ich auch) können unter richtigem Namen auftreten und gegen den Ermittlungsbehörden
dadurch keine neuen Informationen.
"Beihilfe zur Visumerschleichung" liegt vor, wenn der VE-Geber informiert war, vorsätzlich handelte und der Einreisende ohne diese
VE das Visum nicht bekommen hätte. Zu diesen Punkten sollte der
TS nichts öffentlich schreiben, das sind Fragen, die man im Gespräch mit einer eigenen Anwältin erörtert.