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AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG nur mit afghanischem Pass? (Gelesen: 1.223 mal)
Nomos_SH
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Beiträge: 22

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG nur mit afghanischem Pass?
25.01.2017 um 11:19:02
 
Guten Tag,

ich betreue eine Familie, die ein Abschiebeverbot vom BAMF zugesprochen bekommen hat. Nun will die zuständige ABH die AEs nicht ausstellen, bevor afghanische Pässe vorliegen. Die Familie wurde zur Passbeschaffung an die afghanische Botschaft verwiesen.

Das Problem ist, dass auch keine afghanischen Ausweise vorliegen, deswegen können keine afghanischen Pässe von der Botschaft ausgestellt werden. Auch frage ich mich, auf welcher gesetzlichen Grundlage die ABH afghanische Pässe verlangen kann und wieso überhaupt.

Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.

LG
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG nur mit afghanischem Pass?
Antwort #1 - 25.01.2017 um 11:22:20
 
Die ABH handelt entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, § 5 Abs. 3 Satz 1 AufenthG. Die AE ist(!) ohne Erfüllung der Passpflicht zu erteilen.
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Nomos_SH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 25.01.2017 um 14:54:24
 
Vielen Dank! Das wird mir/uns weiterhelfen!
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