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FzF Dauer visumverfahren (Gelesen: 6.314 mal)
Aras
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Antwort #30 - 08.02.2017 um 22:13:31
 
Ich würde nochmal das BVA anrufen und konkret den Sachstand erfragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #31 - 08.02.2017 um 22:20:01
 
Aras schrieb am 08.02.2017 um 22:13:31:
Ich würde nochmal das BVA anrufen und konkret den Sachstand erfragen.


Hat sie doch gerade gemacht. Morgen Früh wissen sie auch nicht mehr als "Unterlagen gerade abgeschickt".

Das BVA kann vielleicht in 14 Tagen etwas Neues sagen, ob die ABH die Stellungnahme abgegeben hat. Das sehen sie nämlich, und danach wäre die Botschaft wieder dran.
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Aras
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Antwort #32 - 08.02.2017 um 23:35:42
 
Ich habe vor drei Wochen wegen eines Verfahrens auch beim BVA angerufen.

Anruf 1 am 18. Januar: "Ja die Akte ist schon da. Ist jetzt bei Stadtverwaltung Düsseldorf"

Anruf 2 am 20. Januar: "Ja die Akte wurde elektronisch erfasst, aber wo die Akte ist, wissen wir noch nicht. Ist wohl auf dem Weg zu uns."

Die physische Akte war jedoch erst an diesem Montag in Düsseldorf.

Hier im konkreten Fall:
11.11.2016 Antragstellung in der Türkei
28.12.2016 ABH Hamburg erhält Unterlagen der Frau

Und du, reinhard, willst erklären, dass die Behörde proaktiv die Unterlagen gesammelt hat damit die Akte dann 2 Monate in der Ablage hängt?

Also ich würde tatsächlich beim BVA fragen wo und seit wann die physische Akte jetzt ist.

Derya05 schrieb am 08.02.2017 um 17:43:00:
Hallo habe gestern nochmal bei der Bundesverwaltungsamt angerufen und er meinte das die originalen Unterlagen gescanntwurde und an die ABH GESCHICKT reicht denn das aus per Email hm


Wann wurde die Akte denn genau gescannt und geschickt. Also ich kann dem nicht entnehmen, dass es gestern oder vor 2 Monaten erfolgte.

Nochmal:
Bitte mal genau fragen wann die Akte zur ABH verschickt wurde
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Antwort #33 - 09.02.2017 um 00:24:02
 
Aras schrieb am 08.02.2017 um 23:35:42:
Bitte mal genau fragen wann die Akte zur ABH verschickt wurde 

....und was soll das bringen ?
Du erwartest doch wohl nicht ernsthaft, dass der dafür zuständige Mitarbeiter alles beiseite legt, die bereits vorher eingegangen Vorgänge übergeht und die Akte der TS vorrangig bearbeitet ?
Da geht es m.W. der Reihe nach und nicht nach Schönheit der Antragsteller.
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Aras
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Antwort #34 - 09.02.2017 um 00:41:21
 
Die Frage seit wann die Akte bei der ABH vorliegt kann der Sachbearbeiter des BVA ohne Probleme im Computer nachschauen. Da muss man nicht mal die ABH deswegen "nerven".

Und man höre und staune: manchmal ist eine Akte abgearbeitet aber die Zustimmung ist aus diversen Gründen nicht rausgeschickt worden.

Und zum letzten Punkt:
Härtefälle können die Bearbeitungsreihenfolge unterbrechen.
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reinhard
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Antwort #35 - 09.02.2017 um 11:06:03
 
@derya

Ich würde an Deiner Stelle nicht versuchen, die Leute in den Behörden durch wiederholte Anrufe an der Arbeit zu hindert. Das BVA hat jetzt die Akte abgeschickt, jetzt solltest Du die Behörden 14 Tage in Ruhe lassen. Damit kannst Du die Arbeit am besten beschleunigen.
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Aras
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Antwort #36 - 09.02.2017 um 11:32:51
 
Ich würde in diesem Fall nicht auf Reinhard hören und beim BVA telefonisch konkrete Daten erfragen. Das BVA scannt auch keine Akten oder sonstwas. Die sind nur Postverteiler und nicht mehr. Die werden durch die Anrufe auch kaum belastet.
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Antwort #37 - 16.02.2017 um 09:42:22
 
Derya05 schrieb am 24.01.2017 um 13:35:46:
Und ich habe ein Schreiben von der ABH bekommen zur Prüfung zu meine Personalien und Lebensunterhalt 


Hallo, sorry wenn ich dazwischen Frage denn meine Frage hat nichts mit der Bearbeitungszeit zu tun. Was genau wollte die ABH denn von Dir wissen bezüglich Personalien und Lebensunterhalt?
Mich interessiert welche Formulare und Fragen es dabei auszufüllen und zu beantworten gibt. Wenn Du diese Formulare noch in nicht ausgefüllter Form hast (oder jemand anders der hier mitliest) das würde ich mir gern anschauen.
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Antwort #38 - 16.02.2017 um 11:28:17
 
Hallo ihr lieben ich bins wieder bis jetzt habe ich noch keine Antwort von ABH bekommen und habe meine Anwältin angerufen und sie sagt das es nicht normal ist das die originalen Unterlagen noch nicht da sind also kümmert sie sich jetzt drum sie wird denn anschreiben weil Bundesverwaltungsamt hat zu mir gesagt nicht das Istanbul die Unterlagen verloren haben kann Sowas passieren.
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Antwort #39 - 23.02.2017 um 16:55:14
 
Hallo aras wollte mal fragen ob du schon neue Nachrichten bekommen hast wie weit ist dein Visumverfahren denn.. Aras schrieb am 08.02.2017 um 23:35:42:
Ich habe vor drei Wochen wegen eines Verfahrens auch beim BVA angerufen.

Anruf 1 am 18. Januar: "Ja die Akte ist schon da. Ist jetzt bei Stadtverwaltung Düsseldorf"

Anruf 2 am 20. Januar: "Ja die Akte wurde elektronisch erfasst, aber wo die Akte ist, wissen wir noch nicht. Ist wohl auf dem Weg zu uns."

Die physische Akte war jedoch erst an diesem Montag in Düsseldorf.

Hier im konkreten Fall:
11.11.2016 Antragstellung in der Türkei
28.12.2016 ABH Hamburg erhält Unterlagen der Frau

Und du, reinhard, willst erklären, dass die Behörde proaktiv die Unterlagen gesammelt hat damit die Akte dann 2 Monate in der Ablage hängt?

Also ich würde tatsächlich beim BVA fragen wo und seit wann die physische Akte jetzt ist.


Wann wurde die Akte denn genau gescannt und geschickt. Also ich kann dem nicht entnehmen, dass es gestern oder vor 2 Monaten erfolgte.

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Bitte mal genau fragen wann die Akte zur ABH verschickt wurde

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Antwort #40 - 23.02.2017 um 17:09:29
 
Jeder Fall ist einzigartig und kann dir nicht soviel drüber berichten.
Aber:
Die Person ist seit drei Wochen in Deutschland (mit FZF Visum).
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