Dann warten wir morgen ab. Alles Verfügbare an Papierdokumenten nehme ich mit. Es gibt nichts zu verbergen. Sollte die Geb-urkunde in deutscher Übersetzung verlangt werden, müssen wir sehen, wers macht und was es kostet. Ganz klar!
Das Vormundschaftsgericht wollte seinerzeit keine ins Deutsche übersetzten Geb-Urkunden sehen--- und hat trotzdem die Beschlüsse gefasst---sonst lägen sie uns JETZT vor.
Die altbekannte Dame in der Meldestelle ist noch immer die selbe, die bisher für meine anderen Betreuten schon ca. 15 x nach dem Umzug von einer GU in eine *richtige* Wohnung die Adress-Ummeldung vorgenommen hatte. Dabei gabs auch leibliche Kinder und Mündel und Geschwister und Enkel, praktisch alles. Sogar unverheiratete Partner.
NIEMALS bisher wurden von dieser Behörde andere Dokumente als Mietvertrag und
eAT verlangt.
NUR deswegen wagte ich zu fragen, ob das eine neue Regelung sei.
WÄRE es eine Selbstverständlichkeit gewesen, hätte ich hier gar nicht gefragt.
Soviel mal zu Fragen von Laien im Gestrüpp der Behördenwünsche /-Vorschriften /-Kannregelungen
Seit ca. 50 Jahren weiß ich, daß die Amtsprache in D deutsch ist.
Vielen Dank für die Erinnerung.