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Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel (Gelesen: 4.696 mal)
Themen Beschreibung: geänderte Meldepflichten ??
traute
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Lübeck, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 24.01.2017 um 20:15:54
 
erne schrieb am 24.01.2017 um 10:55:47:
das Kind hatte keine Geburtsurkunde?


Die Mutter kommt aus Eritrea. Ihre Identität beruht auf eigenen Aussagen und konnte nicht nachgewiesen werden. Vater lebt im Sudan. Kind wurde in DE geboren. Die meisten Flüchtlinge aus Eritrea können ihre Identität nicht nachweisen. Das hier geborene Kind bekommt keine Geburtsurkunde sondern einen Auszug aus dem Geburtenregister für die Meldebehörde. Dort wollte man dann den Mutterpaß der Mutter sehen (obwohl sie mit dem Baby dort war). Sie mußte nach Hause zurück und einen neuen Termin machen.
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