Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel (Gelesen: 4.700 mal)
Themen Beschreibung: geänderte Meldepflichten ??
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
21.01.2017 um 14:17:22
 
Hallo,
gibt es ganz aktuell eine Gesetzesänderung / Verordnung o.ä., die nun den Meldebehörden der Kommunen vorschreibt, welche Dokumente vorgelegt werden sollen, wenn ein anerkannter Flüchtling nach § 25 Abs. 2 1.Alternative AufenthG (Syrer mit 3jähriger AE) seine neue Adresse meldet.

Hier aktuell:
Eine Haushaltsgemeinschaft aus 4 Personen ( Elternteil mit Sohn+2Mündel) ist seit 09/2015 in D und seit 11/2015 in der GU wohnhaft gemeldet beim EMA. Andere Dokumente als die GU-Nutzungsvereinbarung wurden seinerzeit nicht verlangt, liegen aber zwischenzeitlich vor
Alle 4 wurden in 06/2016 anerkannt und mit gleicher GU-Adresse beim Meldeamt+JC+ABH gemeldet. Diese Adresse ist auch auf dem eAT .

Die HG hat zu 12/2016 endlich einen Mietvertrag in der gleichen Stadt.
Der gestrige Termin zur EMA-Ummeldung ergab:
Es wird erst noch die Geburtsurkunde des leiblichen Sohnes zur Einsicht verlangt.
Es werden erst noch die Beschlüsse des Vormundschaftsgerichts für die 2 Mündel/Pflegekinder zur Einsicht verlangt.

Ist das neu? hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #1 - 21.01.2017 um 14:24:44
 
Jede Angabe die im Melderegister gespeichert werden soll ist mit einem entsprechenden Nachweis zu belegen.

Jetzt ist natürlich die Frage welche Angaben unbelegt sind...
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #2 - 22.01.2017 um 11:21:19
 
Aras schrieb am 21.01.2017 um 14:24:44:
welche Angaben unbelegt sind

eben diese:
- Geburtsurkunde des leiblichen Sohnes
- Beschlüsse des Vormundschaftsgerichts für die 2 Mündel

Bisher hat weder bei dieser Familie noch bei einer anderen Familie, die ich betreue, die Meldebehörde derartige Nachweise  verlangt.

Andere Behörden (zB Familienkassen wg. Kindergeld) wollen diese Nachweise  seit Anerkennung immer haben, das ist mir zur Genüge bekannt.

Deswegen ja meine Frage: Ob das jetzt neu ist?
Gegen die Vorlage ist gar nichts einzuwenden, die Dokumente sind vorhanden.
Andere Familien wohnen seit ca. 6-8 Monaten mit neuer Adresse und haben niemals Geburtsurkunden ihrer Kinder oder Vormundschaftsnachweise vorlegen müssen.

Beispiel:
Elternteil und mdj. leibliches Kind ziehen im Mai 2016 in ihre erste Wohnung. Die Meldebehörde bescheinigt in der Meldebestätigung:
Name des Elternteils
Name des Kindes
fertig. Beide wohnen dort in einem Haushalt.

Jetzt verlangt die Familienkasse ( nach 8-monatigem Schriftverkehr wegen Kindergeld) noch die übersetzte Geburtsurkunde des Kindes.
DAS muß mE auch neu sein.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #3 - 22.01.2017 um 11:51:41
 
Witzbold. Jede Urkunde soll etwas beweisen. Eine Geburtsurkunde soll nicht eine Geburtsurkunde beweisen bzw. dessen Existenz.

Eine Geburtsurkunde ist ein Abstammungsnachweis. Also müsste man fragen aus welchen Gründen jetzt die Abstammung nachgewiesen werden muss. Und diese Gründe müssen rechtlicher Natur sein. Also bspw. Nachweis dass man tatsächlich der gesetzliche Vertreter des Kindes ist.

Und wenn die Unterlagen vorhanden sind, dann gibt es mE keinen Grund das zu verweigern?!

Wenn die Behörde eine Übersetzung fordert, dann übersetzt es doch selber.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #4 - 22.01.2017 um 13:08:13
 
Warum bin ich ein Witzbold?
Du meinst, wir sollten die Meldebehörde am Dienstag fragen, wozu und warum sie nun diese Geburtsurkunde sehen will? Und warum die Vormundschafts-Beschlüsse?
Ja, das können wir machen.
Warum habe ich wohl VORHER hier gefragt, ob das neu ist?
Weil ich wissen will, ob diese Forderung von neuer rechtliche Natur ist.

Niemand will irgendwas verweigern.
Wer ist hier nun der Witzbold?
Ich frag, ob diese Forderung NEU ist, weil sie nun das erste Mal aufgemacht wird. Bisher wurde von anderen Eltern (ich kenne es von ca. 10 Familien) nie so ein Nachweis verlangt

Und zum Schluß rätst du, wir sollten die Geburtsurkunden, die die Famkasse fordert, selbst übersetzen?
Witzbold!

Bitte, wenn du es nicht weißt, dann antworte doch einfach nicht.
Danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #5 - 22.01.2017 um 13:22:02
 
Es gibt eine gesetzliche Grundlage für diese Forderung, § 25 BMG.

Natürlich kannst du selber die Urkunde über setzen. Schau dir doch § 23 VwVfG an. Nur in Begründeten Fällen...
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #6 - 22.01.2017 um 13:25:05
 
KaGe schrieb am 22.01.2017 um 11:21:19:
übersetzte Geburtsurkunde des Kindes.
DAS muß mE auch neu sein.


das ist nicht neu.
Die Verkehrssprache in Deutschland ist nun mal Deutsch.
Die Behörden können (nicht müssen!) also jederzeit fordern, dass ausländische Urkunden, sofern sie einem internationalen Format entsprechen, ins Deutsch übersetzt werden.
Dass das nicht immer gefordert wird, heisst nicht, dass man das nicht fordern darf.

KaGe schrieb am 22.01.2017 um 11:21:19:
Die Meldebehörde bescheinigt in der Meldebestätigung:
Name des Elternteils
Name des Kindes
fertig.


damit ist aber nicht die Abstammung zweifelsfrei belegt.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #7 - 22.01.2017 um 17:38:07
 
Also ist es nicht neu. Danke.
Dann werden wir am Dienstag die Geburtsurkunde für das leibliche Kind vorlegen( liegt derzeit nur in arabisch vor). Von der Vorlage in deutsch hat die Meldestellen-Dame nichts gesagt
Und wir werden die beiden Beschlüsse und Bestallungsurkunden vom Vormundschaftsgericht für beide Mündel vorlegen (liegen natürlich nur in deutsch vor).

Wir werden sehen, ob das genügt und wir die Meldebestätigung erhalten.
Ich verstehe eigentlich nur nicht, warum sie das erst JETZT sehen wollen.

Vielen Dank!


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #8 - 22.01.2017 um 19:33:33
 
KaGe schrieb am 22.01.2017 um 17:38:07:
Von der Vorlage in deutsch hat die Meldestellen-Dame nichts gesagt


wie gesagt, dass ist kein MUSS
Vllt. konnte die Meldestellen Dame arabisch lesen, vllt. hat sie Euch geglaubt, vllt. weils Montag war

KaGe schrieb am 22.01.2017 um 17:38:07:
Ich verstehe eigentlich nur nicht, warum sie das erst JETZT sehen wollen.

Vllt. ist ein Neuer dort, der kein arabisch lesen kann?


Ach, hier fehlt ein "nicht"
erne schrieb am 22.01.2017 um 13:25:05:
sofern sie
nicht
einem internationalen Format entsprechen



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Jojo2015I
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #9 - 23.01.2017 um 05:10:56
 
Mal ganz ehrlich, von der Erforderlichkeit Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen, muss die "Meldestellen-Dame" nichts sagen. Amtssprache ist deutsch und ihr wollt bzw müsst mit der Urkunde den Nachweis der Abstimmung erbringen und, dass die Personen (Eltern), die da gerade am Tisch bei der Meldestelle sitzen, berechtigt sind, für das Kind tätig zu werden.

Ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen, darauf zu hoffen, dass irgendwer bei der Meldestelle arabisch lesen kann. Das Risiko erneut weggeschickt zu werden, wäre mir zu groß.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.386

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #10 - 23.01.2017 um 07:30:01
 
KaGe schrieb am 22.01.2017 um 17:38:07:
Von der Vorlage in deutsch hat die Meldestellen-Dame nichts gesagt

§ 23 VwVfG

Ich frage mich immer öfter, welche Selbstverständlichkeiten man sinnvollerweise bei einem Gespräch aufzählen sollte, damit nicht irgendwer mit "wurde nicht gesagt" kommt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #11 - 23.01.2017 um 08:46:09
 
Dann warten wir morgen ab. Alles Verfügbare an Papierdokumenten nehme ich mit. Es gibt nichts zu verbergen. Sollte die Geb-urkunde in deutscher Übersetzung verlangt werden, müssen wir sehen, wers macht und was es kostet. Ganz klar!
Das Vormundschaftsgericht wollte seinerzeit keine ins Deutsche übersetzten Geb-Urkunden sehen--- und hat trotzdem die Beschlüsse gefasst---sonst lägen sie  uns JETZT vor.
Die altbekannte Dame in der Meldestelle ist noch immer die selbe, die bisher für meine anderen Betreuten schon ca. 15 x nach dem Umzug von einer GU in eine *richtige* Wohnung die Adress-Ummeldung vorgenommen hatte. Dabei gabs auch leibliche Kinder und Mündel und Geschwister und Enkel, praktisch alles. Sogar unverheiratete Partner.
NIEMALS bisher wurden von dieser Behörde  andere Dokumente als Mietvertrag und eAT verlangt.

NUR deswegen wagte ich zu fragen, ob das eine neue Regelung sei.
WÄRE es eine Selbstverständlichkeit gewesen, hätte ich hier gar nicht gefragt.

Soviel mal zu Fragen von Laien im Gestrüpp der Behördenwünsche /-Vorschriften /-Kannregelungen
Seit ca. 50 Jahren weiß ich, daß die Amtsprache in D deutsch ist.
Vielen Dank für die Erinnerung.
Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
traute
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 368

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #12 - 24.01.2017 um 08:24:33
 
Ich habe es kürzlich erlebt, dass die Meldebehörde den Mutterpaß zur Anmeldung des Kindes sehen wollte. Damit sollte wohl sichergestellt werden, dass die Mutter auch schwanger war und das Kind nicht irgendwo geklaut hat.
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #13 - 24.01.2017 um 10:55:47
 
traute schrieb am 24.01.2017 um 08:24:33:
Ich habe es kürzlich erlebt, dass die Meldebehörde den Mutterpaß zur Anmeldung des Kindes sehen wollte.

das Kind hatte keine Geburtsurkunde?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
KaGe
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dokumente für die Meldebehörde bei Wohnungswechsel
Antwort #14 - 24.01.2017 um 18:00:53
 
KaGe schrieb am 23.01.2017 um 08:46:09:
Dann warten wir morgen ab.

Alles fertig.
Die Dame vom EMA war beauftragt worden, die Familienverhältnisse dieser HG auf den akt. Stand zu bringen.
Nachdem weder die ABH noch das Jugendamt noch das Sozialamt noch das Vormundschaftsgericht seit etwa 1 Jahr etwas *übermittelt* hatten, war sie nun wohl das Ende der Fahnenstange.
In der Meldebestätigung des EMA steht nun auch nur Name, Vorname, Geb-datum der 4 Personen.

Die Geburtsurkunden wollte sie nicht sehen und auch nicht übersetzt haben, nachdem die beiden Bestallungs-Urkunden für die Mündel in deutsch lesbar sind.
Sie hat sich alles kopiert.
Ganz zum Schluß fiel ihr auf, daß ein Elternteil fehlt---- ja, natürlich. Der Elternteil des leiblichen Kindes.

Ob sie ihre Erkenntnisse übermittelt??? an andere Behörden?
Um alle auf den akt. Stand zu bringen? Egal...
Augenrollen




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema