Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis (Gelesen: 2.051 mal)
Slee7
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
21.01.2017 um 04:37:23
 
Hallo,

Mein Mann (US Amerikaner), unsere zwei Kinder und ich (Deutsche) leben in den USA, aber planen im Sommer zurück nach Deutschland zu ziehen. Mein Mann ist selbstständig und würde in Deutschland aus dem Homeoffice heraus weiterhin für seinen Kunden arbeiten, während ich mich zuhause um die Kinder kümmere.

Also da mein Mann selbstständig ist muss er ein Gewerbe anmelden und seine Steuererklärung abgeben, richtig? Sprich wir müssen in Deutschland Steuern zahlen, da wir dann ja in Deutschland einen Wohnsitz haben. Müssen wir dann auch in den USA Steuern zahlen, da es eine amerikanische Firma ist?
Wo meldet man denn ein Gewerbe an?

Welche Steuerklasse unterliegen wir dann? Oder wird das dann vom Finanzamt geregelt? Steuern werden monatlich gezahlt oder?

Wie sieht es aus mit der Arbeitserlaubnis? Brauchen wir eine obwohl er selbstständig ist und es eine amerikanische Firma ist?

Es ist so kompliziert und ich hoffe da ist jemand hier der uns weiter helfen kann!!!

DANKE!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Antwort #1 - 21.01.2017 um 07:50:00
 
Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Man müsste klären ob er einen Freien Beruf hat oder Freiberufler oder Gewerbetreibender ist. Bei letzterem müsste er tatsächlich Gewerbesteuern leisten und somit ein Gewerbe anmelden.

Und wenn er weiterhin selbstständig arbeitet und du nicht-selbstständig, dann könnt ihr auch Lohnsteuerklasse III und V vereinbaren. Also du drei und somit hättest du auch seinen Freibetrag.

Für ihn als Selbstständigen wäre die Lohnsteuerklasse irrelevant. Er müsste als Selbstständiger seine Buchhaltung selber oder durch einen Steuerberater machen und Vorsteuer und Umsatzsteuer selber im Auge behalten. Wie und Wann die Steuern zu zahlen sind, keine Ahnung.

Wenn er deutsche Kinder hat kriegt er eh auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis und somit eine Arbeitserlaubnis.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Antwort #2 - 21.01.2017 um 13:49:11
 
Slee7 schrieb am 21.01.2017 um 04:37:23:
Sprich wir müssen in Deutschland Steuern zahlen, da wir dann ja in Deutschland einen Wohnsitz haben. Müssen wir dann auch in den USA Steuern zahlen, da es eine amerikanische Firma ist? 


AFIAK müssen US Amerikaner immer auch eine Einkommenssteuer an die USA zahlen.
Wenn er in D einen ständigne Wohnsitz hat, ist er auch in D einkommensteuerpflichtig.
Mit der USA besteht aber ein Doppelbesteuerungsabkommen, d.h. die an die USA gezahlte Steuer mindert seine Einkommensteuer in D.
Ist seine Einkommensteuer in D höher als in USA, zahlt er in D die Differenz zu der bereits an die USA gezahlte Steuer; ist sie niedriger, zahlt er natürlich nichts an D.
Er zahlt die Einkommensteuer also im Endeffekt nur einmal.

Aer wenn Ihr schon solche Fragen stellt, sollte er einen Steuerberater beuaftragen, sich darum zu kümmern.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Antwort #3 - 21.01.2017 um 14:35:18
 
Slee7 schrieb am 21.01.2017 um 04:37:23:
Wo meldet man denn ein Gewerbe an?


Hallo,

das ist unterschiedlich in den jew. Verwaltungsbezirken geregelt. Im Normalfall ist es bei der Stadtverwaltung und kann dort dem Bereich Meldeamt, Ordnungsamt zugeordnet sein oder eigenständig als "Gewerbeamt" existieren.
Das erfährst Du dann auf der Homepage Deiner Stadt in DEU.

Zitat:
Welche Steuerklasse unterliegen wir dann? Oder wird das dann vom Finanzamt geregelt?


Wird von der Finanzbehörde geregelt, wird sein für beide: 4.
Es kann aber die Kombination 3/5 beantragt werden, was sich bei unterschiedlichen Verdiensten (also wie bei Euch geplant) massiv lohnt.

Zitat:
Steuern werden monatlich gezahlt oder? 


Grob: Bei abhängig Beschäftigten monatlich (z.B. Angestellte).
Bei Selbstständigen / Gewerbetreibenden die eigentliche "Einkommenssteuer" jährlich anhand der Steuererklärung.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Antwort #4 - 21.01.2017 um 16:15:38
 
T.P.2013 schrieb am 21.01.2017 um 14:35:18:
Bei Selbstständigen / Gewerbetreibenden die eigentliche "Einkommenssteuer" jährlich anhand der Steuererklärung.


und dann ist die Steuerklasse uninteressant ... diese regelt ja nur die monatliche *Vorauszahlung* der Einkommensteuer.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Antwort #5 - 21.01.2017 um 18:53:34
 
erne schrieb am 21.01.2017 um 13:49:11:
AFIAK müssen US Amerikaner immer auch eine Einkommenssteuer an die USA zahlen.


Das mit dem Immer kann man so nicht sagen. Das hängt von der Art der Geschäfte, den Ablauf, Rechnungsstellung und der Form der Gesellschaft ab. Und es es nicht nur Einkommenssteuer ggf. auch Umsatzsteuer und lokale Steuern in den USA.

Entscheidend ist das Doppelbesteuerungsabkommen. Damit muss er sich auseinandersetzen, Ggf. auch Merkblätter des IRS dazu. Ein Steuerberater der das Steuerabkommen und Handelsabkommen mit USA kennt wäre von Vorteil.

Grundsätzlich wird er, solang er Geschäfte von DEU in den USA macht, wharscheinlich über zwei Steuererklärungen nicht herumkommen. Zumindest nicht im ersten Jahr. Heißt aber nicht das er mehr Steuern zahlen muss, weil die teilweise angerechnet werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: USA - Deutschland Steuern/Arbeitserlaubnis
Antwort #6 - 21.01.2017 um 21:46:56
 
erne schrieb am 21.01.2017 um 16:15:38:
und dann ist die Steuerklasse uninteressant ... diese regelt ja nur die monatliche *Vorauszahlung* der Einkommensteuer.


Korrekt, bekommst ein Fleißbienchen. Anhand der Fragestellung vermute(te) ich allerdings, dass die TE nur in groben Zügen einen ersten Input zum deutschen Steuerrecht benötigt...

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema