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Künstlervisum plus Minijob? (Gelesen: 1.100 mal)
flake
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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20.01.2017 um 13:26:58
 
Hallo miteinander,

wir haben folgendes Problem: Mein Freund ist Amerikaner und hat hier in Deutschland ein Künstlervisum erhalten. Das setzt voraus, dass man seinen Lebensstandart durch die Einnahmen aus der selbstständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit erzielen kann. Nun gibt es bei Künstlern halt auch einmal eine Durststrecke von ein paar Monaten. Jetzt wollte sich mein Freund zur Absicherung nach einem Minijob (450€-Job) umsehen. Da gibt es ja spezielle Richtlinien für. Darf er das überhaupt, obwohl sein Visum ihm nur die selbstständige Tätigkeit erlaubt?

Beste Grüße und vielen Dank!
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.01.2017 um 13:35:52
 
Nein er darf nicht als Arbeitnehmer arbeiten wenn Ihm nur die Arbeit als Selbständiger erlaubt wurde.

Zitiere mal den genauen Wortlaut seiner Arbeitserlaubnis.
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flake
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.01.2017 um 13:40:10
 
"Freiberufliche Tätigkeit als freischaffender Künstler erlaubt"...
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.01.2017 um 13:51:50
 
Das beduetet dann dass alles andere, also auch ein Minijob nicht erlaubt ist.

Er müsste dann bei der ABH beantragen seine Arbeitserlaubnis zu erweitern. Jedoch wenn Ihm die Aufenthaltserlaubnis unter der Voraussetzung gegeben wurde dass er sich ausschließlich mit seiner freiberuflichen Tätigkeit finanziert sehe ich da wenig Chancen.
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