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Doppelstaatler (US-DE) will mit US Frau und Kegel (US-DE) nach D ziehen (Gelesen: 780 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch/us
Zeige den Link zu diesem Beitrag Doppelstaatler (US-DE) will mit US Frau und Kegel (US-DE) nach D ziehen
20.01.2017 um 01:53:12
 
Hi Leute,

ich bin auf Euer Forum gestossen weil ich mich langsam um die Rueckwanderung meiner Familie nach D bemuehe. Und ich bin hier auf sehr gute Antworten gestossen, nun moechte ich Euch um Hilfe bei meinem konkreten Fall bitten:

Ich lebe seit knapp 9 Jahren in den USA und habe mittlerweile die US Stabue sowie die BBG und somit auch noch die Deutsche. Ich bin noch nicht verheiratet, aber lebe mit einer amerikanischen Frau und wir haben eine gemeinsame Tochter (deren deutsche Stabue gerade in Bearbeitung ist).

Nun haben wir uns ueberlegt nach D zu ziehen und am liebsten so einfach wie moeglich:

1. wir werden in den USA heiraten. Muss ich etwas beruecksichtigen?
2. Macht es Sinn nach D zu ziehen ohne vorher einen Job zu haben? Werde ich in die gesetzl. KV automatisch wieder aufgenommen? Aus D bin ich seit meiner Ausreise abgemeldet, davor war ich gesetzl. krankenversichert.
3. Wie lange ist der Prozess in D fuer die Anerkennung der Heirat im Ausland? Wie sieht es mit KV fuer Kind und Frau aus falls ich keinen Job direkt finde?
4. Stehen mir irgendwelche Leistungen zu? Kindergeld, Wohnungsgeld? Hartz4? Ich moechte natuerlich so schnell wie moeglich wieder Fuss fassen und einer ordentlichen Arbeit nachgehen, aber mir geht es um die Ueberbrueckung des Zeitraums.

Ich belasse es mal bei diesen Fragen, ich bin mir sicher mir werden noch mehr einfallen.

Danke Euch!
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.01.2017 um 03:08:52
 
1. Kein Problen. Die Heirats und Geburtsurkunde des Kindes und Frau sowie sonstige Personenstandsurkunden die Ihr habt solltet ihr am besten noch in den USA mit einer Apostille / Legalisation  stempeln lassen. Dann haben sie hier volle Gültigkeit. Geburt des Kindes und Heirat kann sobald ihr in Deutschland seit hier auf dem Standesamt nachbeurkundet werden. Ist kein Muss aber empfehlenswert.

2. Ist möglich du und deine Familie bekommen Hilfe zum Lebensunterhalt  ( ALG2 harz4 ) vom Jobcenter bis ihr Arbeit habt  und KV wird ebenfalls bezahlt für euch in dieser Zeit. Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmst bist du auch direkt in der gesetzlichen KV.

3. Und 4. Ist denke ich bereits mit beantwortet. Frau und Kind kommen in die kostenlose gesetzliche Familienversucherung. Kindergeld gibt es wird aber mit Harz4 verrechnet solltet ihr das beziehen.. Wohngeld ist für Geringverdiehner. Gibt es also wenn dann nur mit Job.

Noch als Hinweis wenn ihr alle Unterlagen habt und das Kind die deutsche STA reist ihr einfach visumfrei ein und deine Frau beantragt bei der ABH eine AE Familiennachzug zum deutschen Kind. Dann braucht sie keine deutschen Sprachkenntnisse vorweisen ( A1 ).

US Bürger sind in dieser Hinsicht priviligiert und dürfen auch zum geplanten Daueraufenthalt visumfrei einreisen.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch/us
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Antwort #2 - 20.01.2017 um 03:50:05
 
okatomy schrieb am 20.01.2017 um 03:08:52:
1. Kein Problen. Die Heirats und Geburtsurkunde des Kindes und Frau sowie sonstige Personenstandsurkunden die Ihr habt solltet ihr am besten noch in den USA mit einer Apostille / Legalisation  stempeln lassen. Dann haben sie hier volle Gültigkeit. Geburt des Kindes und Heirat kann sobald ihr in Deutschland seit hier auf dem Standesamt nachbeurkundet werden. Ist kein Muss aber empfehlenswert.


2. Ist möglich du und deine Familie bekommen Hilfe zum Lebensunterhalt  ( ALG2 harz4 ) vom Jobcenter bis ihr Arbeit habt  und KV wird ebenfalls bezahlt für euch in dieser Zeit. Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmst bist du auch direkt in der gesetzlichen KV.

3. Und 4. Ist denke ich bereits mit beantwortet. Frau und Kind kommen in die kostenlose gesetzliche Familienversucherung. Kindergeld gibt es wird aber mit Harz4 verrechnet solltet ihr das beziehen.. Wohngeld ist für Geringverdiehner. Gibt es also wenn dann nur mit Job.

Noch als Hinweis wenn ihr alle Unterlagen habt und das Kind die deutsche STA reist ihr einfach visumfrei ein und deine Frau beantragt bei der ABH eine AE Familiennachzug zum deutschen Kind. Dann braucht sie keine deutschen Sprachkenntnisse vorweisen ( A1 ).

US Bürger sind in dieser Hinsicht priviligiert und dürfen auch zum geplanten Daueraufenthalt visumfrei einreisen.


Vielen Dank Dir! Das klingt ja schonmal ganz gut. Wird die AH dann befristet sein? Wird sie uneingeschraenkt arbeiten duerfen? Eine etwas weit hergeholte Frage, aber besteht die Moeglichkeit das sie auch eine deutsche Stabue annehmen kann in der Zukunft?

Was sind generell die Wartezeiten fuer den Antrag der AE? Geht das relativ schnell?
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.01.2017 um 03:58:05
 
Die AE wird in der Regel erst mal auf 3 Jahre befristet aber solange die Voraussetzungen  ( deutscher Ehemann oder deutsches kind) vorliegen ohne Probleme verlängert.

Einbürgerung wäre als Ehegatte eines deutschen nach 3 Jahren Aufenthalt möglich. Ebenfalls eine NE wäre möglich. Voraussetzung ist aber dass euer LU dann ohne staatliche Sozialleistungen gesichert wird.

Mit der AE als Familienangehörige eines deutschen  bekommt sie unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Wartezeiten ist eher regional abhängig. Berlin soll wohl wegen ausgelasteter Behörden sehr schlimm sein, anderswo bekommt man aber zügig Termine.
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