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ALG1 Antrag abgelehnt durch keine Nachweise über Arbeit in UK (Gelesen: 2.771 mal)
Kyrellia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.01.2017 um 15:39:35
 
Hallo,

wie der Titel schon sagt, können wir keine Nachweise liefern, dass mein Freund in England über 2 Jahre gearbeitet hat (er war self-employed) und hatte somit keinen Arbeitsvertrag.

Deswegen wurde der Antrag abelehnt.
Nun ist meine Frage ob ich es nicht doch irgendwie nachweisen kann? Evtl. mit der englischen Steuererklärung?


Wäre wirklich für jede Hilfe dankbar Griesgrämig
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Antwort #1 - 19.01.2017 um 15:52:24
 
Hat er denn in England in eine Arbeitslosenversicherung überhaupt eingezahlt? Woraus leitest du ab dass er Anspruch auf deutsches ALG1 hat?

Betriebsabrechnungen, Steuererklärungen über seine Selbständigkeit sollten doch als Nachweise vorhanden sein?
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Aras
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Antwort #2 - 19.01.2017 um 15:57:11
 
Man müsste schon Beiträge zur Arbeitlosenversicherung leisten müssen. Nachweisweisbar durch PD-U1 bzw. PD-U2
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Kyrellia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.01.2017 um 16:57:06
 
Steuererklärung ist vorhanden, ja.

Ich denke mal mit der Arbeitsversicherung ist die National Insurance gemeint? Dort hatte er bis jetzt 1x eingezahlt und diesen Monat muss er noch für 2015-2016 einzahlen.

Er ist ja nicht englischer Staatsbürger, sondern polnischer und hat somit sowieso Recht auf ALG1, wenn ich mich da nicht täusche....



Also würde eine Steuererklärung als Arbeitsnachweis genügen?
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Antwort #4 - 19.01.2017 um 17:02:31
 
Kyrellia schrieb am 19.01.2017 um 16:57:06:
Er ist ja nicht englischer Staatsbürger, sondern polnischer und hat somit sowieso Recht auf ALG1


Warum soll jeder Pole ein Recht auf ALG1 haben? Das hat er (wie jeder andere EU-Bürger auch) wenn er seinen Wohnsitz in D hat / nimmt und vorher irgendwo in der EU einen Anspruch auf ALG1 erworben hat und diesen nach D "mitnimmt". Genau deshalb soll er ja nachweisen, dass/wo er gearbeitet hat, was er verdient hat und wie/wo er in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.   
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okatomy
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Antwort #5 - 19.01.2017 um 17:05:53
 
Recht auf ALG1 ist nur vorhanden wenn er in eine vergleichbare Arbeitslosenversicherung im anderen EU-Land auch eingezahlt hat !

Du redest vielleicht von NHS (National Health Insurance), das ist die britische Krankenversicheurng !.

Also hat er eine Arbeitslosenversicherung bezahlt oder nicht??
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Kyrellia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.01.2017 um 17:20:02
 
Nein, ich meine nicht die NHS.
Er hat Geld in die Arbeitslosenversicherung (NI) eingezahlt, welches durch die Steuern bezahlt werden muss (soweit ich weiß).
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Aras
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Antwort #7 - 19.01.2017 um 17:47:21
 
Dann soll er diese Beiträge per PD-U1 bzw. U2 beim NI oder wo auch immer beschaffen und bei der Agentur für Arbeit vorlegen. Die Steuererklärung ist in diesem Sinne bedeutungslos.
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Antwort #8 - 19.01.2017 um 18:10:32
 
Wenn ich das richtig verstehe bezahlen Selbständige als Class 2 keine Arbeitslosenversicherung ( Contribution-based Jobseekers Allowance)

Siehe:
https://www.gov.uk/national-insurance/what-national-insurance-is-for


also wenn ich es richtig verstehe besteht kein ALG1 Anspruch, weder hier noch in UK..
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