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Familienzusammenführung zum Kind - Risikoschwangerschaft (Gelesen: 770 mal)
SophieNUE
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung zum Kind - Risikoschwangerschaft
19.01.2017 um 11:46:26
 
Hallo,

ich möchte hier Infos für eine Freundin beziehen.
Meine Freundin ist derzeit in der 15. SSW schwanger (ET 10.07.). Ihr Partner und Vater des Kindes lebt in Barbados, sie lebt in Berlin. Anfang des Jahres verstarb ihre Mutter plötzlich (meine Freundin ist noch recht jung) und ist daher in einer schwierigen psychischen Verfassung.

Bisher habe ich herrausgefunden, dass ihr Partner eine Sorgerechtserklärung bzw. Vaterschaftsanerkennung machen muss. Ist dies nur bei der Botschaft (die nächste ist in Trinidad) oder in Deutschland möglich ?

2. Wie lange dauert in der Regel das verfahren ? Gibt es eine Möglichkeit es bei einer Bescheinigten Risikoschwangerschaft zu beschleunigen ? Gib es bei selbiger Regellungen, dass der Prozess auch aus Deutschland angestrebt werden kann also dass er schon hier ist ?

Ich wäre euch unendlich dankbar, wenn ihr mir bzw ihr helfen könntet !!!

Lieben Gruß
Sophie

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.01.2017 um 11:51:02
 
Sie sollte als erstes beim Jugendamt ihr Einverständnis mit der Vaterschaftserklärung erklären und, wenn sie will, das Sorgerecht teilen. Das kann sie nicht rückgängig machen, es ist für ihn aber Voraussetzung für ein Visum.

Dann geht er mit den Papieren (die sie ihm schickt) zur deutschen Botschaft und klärt, ob er dort die Vaterschaftserklärung abgeben kann. Gleichzeitig sollte er das Visum beantragen.

Die Unterlagen über ihre Verfassung (möglichst von einem Arzt oder Ärztin) gibt sie danach ins Verfahren.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.01.2017 um 20:14:57
 
SophieNUE schrieb am 19.01.2017 um 11:46:26:
dass der Prozess auch aus Deutschland angestrebt werden kann also dass er schon hier ist ? 

nein
Ein Visum für D kann man nicht in D beantragen und auch nicht bekommen.
Die Einreise mit dem FZF Visum ist aber die Voraussetzung, dass er dann eine AE als Vater eines deutschen Kindes bekommen kann.
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