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Namensänderung ohne Erklärung ?! (Gelesen: 825 mal)
ahnungslose86
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensänderung ohne Erklärung ?!
18.01.2017 um 19:15:23
 
Guten Abend,

Ich bin leicht verwirrt. Habe in Dänemark geheiratet und natürlich kann man den Nachnamen dort ja nicht ändern. Habe die Ehe beim Einwohnermeldeamt ohne Problem eintragen lassen und heute habe ich einen Brief von meiner Krankenkasse in der Post mit den Nachnamen meines Mannes.  hä? Ich hatte keinen Kontakt zu meiner Krankenkasse. 
Jetzt kommt mir auch, als ich meinen Mann bei mir angemeldet habe, ich was mit meinen Namen und seinen Nachnamen gelesen habe als er unterschrieben hat. Hab mir erstmal nichts bei gedacht, bis jetzt.
Also ich gehe jetzt davon aus, dass die fälschlicher Weise mich wohl einfach mit seinen Nachnamen eingetragen haben.  Laut lachend
Beim Finanzamt steh ich dann wohl auch schon mit den neuen Namen drinne ?!  hä?
Muss ich jetzt zur Meldebehörde und des klären oder lieber gleich zum Standesamt und eine Namenserklärung abgeben ?
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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 18.01.2017 um 19:29:43
 
ahnungslose86 schrieb am 18.01.2017 um 19:15:23:
lieber gleich zum Standesamt und eine Namenserklärung abgeben ? 

Für Namensänderung ist das Standesamt zuständig.
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ahnungslose86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.01.2017 um 19:42:14
 
Ja das weiß ich deswegen bin ich ja verwirrt wie das Einwohnermeldeamt mich mit den Nachnamen meines Mannes eintragen konnte ?!
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.01.2017 um 20:05:40
 
Dann musst du das mal auf den Behörden klären wass du unterschrieben hast und unter welchem Namen du nun eingetragen bist.

Also ohne Namenserklärung, vorgelesen durch den Standesbeamten, kann sich dein Name nicht ändern.

Aber klären kannst du das nur selbst auf den Behörden.
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.01.2017 um 20:13:46
 
ahnungslose86 schrieb am 18.01.2017 um 19:15:23:
Muss ich jetzt zur Meldebehörde und des klären oder lieber gleich zum Standesamt und eine Namenserklärung abgeben ? 


Hallo,

beides denkbar. Wenn Du sowieso den Namen Deines Mannes annehmen möchtest, empfiehlt sich die zweite Alternative. Aber auch in diesem Falle würde ich an Deiner Stelle, bis das durch ist, das Einwohnermeldeamt von der zur Zeit noch fehlerhaften Eintragung in Kenntnis setzen. Und künftig durchlesen, was man unterschreibt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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